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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Helmut am 14. November 2022, 22:18:52

Titel: Übergangsgebührnisse + Job in der Privatwirtschaft
Beitrag von: Helmut am 14. November 2022, 22:18:52
Nabend,


Gleich noch ne zweite Frage, hatte von meinem BFD erfahren, dass ich Übergangsgebührnisse bekomme.
Hatte gesehen, dass wenn ich beim öffentlichen Dienst bleibe maximal bis zu meinem alten Gehalt Übergangsgebührnisse erhallte.

Wie sieht es aus, wenn ich in der Privatwirtschaft arbeite ?
fiktives Rechenbeispiel
Beispiel: SAZ Neuer Art, A9, Stufe 5 --> 42575 Euro Brutto. Bei einer neuen Tätigkeit erhält dieser 75% davon also knapp 32000 Euro Brutto oder ca. 2315 Netto

1.) Wenn derjenige jetzt draußen anfängt und 65.000 Brutto verdient (ca. 3300 Euro), werden dann die beiden Bruttos (65k + 32k) zusammen addiert, die Steuerberlastung neuberechnet und dann ausgezahlt?
2.) Gibt es hier auch eine Höchstgrenze, wie beim öffentlichen Dienst oder gibt es diese in der privaten Wirtschaft nicht?
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse + Job in der Privatwirtschaft
Beitrag von: LwPersFw am 15. November 2022, 06:43:46
Verdienste aus der Privatwirtschaft werden nicht mehr angerechnet: § 53 Abs 9 , Nr. 1 SVG     https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__53.html

Sie müssen nur entscheiden was wie versteuert werden soll.


Als Hinweis dazu:

Wenn die ÜG nicht mit LStKl 6 versteuert werden sollen, rufen Sie deutlich vor DZE Ihre/n Bezügebearbeiter/in beim BVA an und fragen, wie dies umzusetzen ist.

Denn wenn der zuständige PersBearb die erforderliche Entlassungsmaßnahme ins System einpflegt, setzt dieses automatisch die Klasse 6 - der PersBearb hat darauf keinen Einfluss!