Hallo zusammen,
kurz mal zu speziell meiner Lage.
Anfang letzten Jahres bin ich aufgrund der Vorschrift die beinhaltet das Ü25 ohne TG kein Recht auf eine Gemeinschaftsunterkunft haben, aus der Kaserne geflogen und musste mir an meinem Standort eine Nebenwohnung anmieten (Hauptwohnsitz ca. 230km entfernt).
Tatsache ist, das durch die enorm angestiegenen Energiepreise die Wohnkosten für Haupt und Nebenwohnung für mich ab dem 01.01.2023 aus meiner sicht nicht mehr tragbar sind.
Bevor jetzt Antworten kommen wie "kündige einfach deine Hauptwohnung", ich habe jetzt nur noch 1 Jahr Dienstzeit (SAZ8) und wohne mit meiner Freundin gemeinsam am Hauptwohnsitz wo sich eben auch Familie und Freunde befinden, also war und ist das keine Option.
1. Frage : gibt es hier noch andere die sich in einer ähnlichen Situation befinden, oder jemanden kennen?
2. Frage : ist es möglich, aufgrund meiner geringen Restdienstzeit und oder der wahrscheinlich nicht tragbaren finanziellen Belastung ( Rechnerisch leicht zu ermitteln )
möglich, trotz ü25 ohne TG eine Unterkunft gegen Bezahlung zu erhalten.
Ich wäre über hilfreiche Antworten wirklich dankbar, da ich bei einigen Vorgesetzten hier bei mir diesbezüglich weder auf Verständniss meiner Situation oder Hilfe gestoßen bin.
Unterkunft in der Kaserne ist immer möglich, wenn sie denn vorhanden ist. Man wird Sie ja nicht ohne Grund dort ,,rausgeschmissen" haben. Entweder es gibt nichts oder andere haben Vorrang. Aber noch einmal fragen kostet ja nichts.
Wenn nicht: es ist nun einmal eine eigene Entscheidung, nicht an den Standort zu ziehen. Dann hat man eben zwei Haushalte; wie jeder andere Berufspendler auch. Dass das im Moment problematisch ist, verstehe ich durchaus.
Zitat von: DennisDCD am 15. November 2022, 08:02:58
wohne mit meiner Freundin gemeinsam am Hauptwohnsitz
Damit trägst du noch rechnerisch betrachtet nur die Hälfte der Mietkosten, oder?
Und die Nebenwohnung kannst du doch steuerlich geltend machen:
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/doppelte-haushaltsfuehrung-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html
Wichtig ist, das mal mit einem Steuerberater zu besprechen. In solchen Konstellationen winken doch richtig fette Rückzahlungen. Ich glaube, bei vielen Soldaten geht da richtig viel Geld verloren, weil sie sich nicht mit Steuern beschäftigen. Aber Achtung: nicht auf dubiose Angebote reinfallen. Lieber mal einen echten Steuerberater fragen.
Und man kann sich auch entsprechend Steuerfreibeträge eintragen lassen, welche dann dafür sorgen, daß man gleich weniger Steuern zahlen muß.
Auch da kann ein Steuerberater weiterhelfen.
Zitat von: Angemon am 15. November 2022, 08:43:43
Zitat von: DennisDCD am 15. November 2022, 08:02:58
wohne mit meiner Freundin gemeinsam am Hauptwohnsitz
Damit trägst du noch rechnerisch betrachtet nur die Hälfte der Mietkosten, oder?
Und die Nebenwohnung kannst du doch steuerlich geltend machen: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/doppelte-haushaltsfuehrung-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html
siehe auch hier https://www.steuer-soldaten.de/post/mehrkosten-fuer-doppelten-haushalt-bei-bundeswehr-soldaten
Als Ergänzung:
Vielleicht ist auch eine WG für diesen überschaubaren Zeitraum eine Option.
Wenn man vernünftig mit dem Spieß redet, kann es auch seien, dass er eine Reservestube in Mehrbettbelegung verfügbar hat, die er für eine gewisse Zeit entbehren kann (kein Anspruch, aber fragen kostet nichts).
Du kannst ja auch mal bei der Unterkunftsverwaltung von benachbarten Standorten nachfragen, ob die ne freie Stube haben. Dann hast du zwar Fahrtkosten aber ist vllt dennoch günstiger.