Guten Tag an alle,ich bin Saz2 im 8monat und möchte eigentlich nur noch raus,durch die Suche hab ich von "ulli76" immer wieder gelesen lass dich ausmustern.Ist das wirklich so einfach? Ein DU wird wegen meiner kurzen Dienstzeit nicht eingeleitet laut Chef,da ich auch eine Dienstzeitverkürzung eingereicht habe, wenn diese gestattet werden würde und ich im DU wäre dann würde meine Dienstzeit so lange wie das das DU gehen und nicht wie meine Verkürzung,also könnte dann länger gehen, Obwohl ich mit der verkürzung früher gehen könnte wenn die durch geht.Aber wenn parallel DU läuft würde das so kommen.Wollte eigentlich nur fragen was mit den Ausmustern gemeint ist?
Damit kann bei Soldaten nur ein DU-Verfahren gemeint sein.
Ich frage mich nur, warum Sie nicht in den ersten 6 Monaten von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, wenn Sie sooo unbedingt raus wollen. Na ja, muss ich auch nicht verstehen...
Es gibt immer die Möglichkeit KDV ...
Ich dachte das wird alles noch,aber mittlerweile hab ich festgestellt,das ist überhaupt nix.
Zitat von: F_K am 21. November 2022, 21:02:33
Es gibt immer die Möglichkeit KDV ...
Ja,der muss aber erstmal durchgehen,ich glaub gerade in der jetzigen Situation ist das schwierig.
Und der Antrag dauert auch 6-10 Monate...
Hast Du eine Quelle für Dauer KDV Antrag 6 bis 10 Monate?
Der Antrag, den ich "damals" für meinen Bruder geschrieben habe, war eine kurze A4 Seite - und ist problemlos "durchgegangen" ...
War ihr Bruder in der Truppe? Oder als es Wehrpflicht gab,und die Auswahl zum Zivi ?
Weil ich hab gerade eingegeben,da gab es schon Fälle vor Gericht,die sind nicht anerkannt worden.
Ich hab mit der Dauer das aus dem Netz,oder wie lange dauert sowas?
Es gab nie eine "Auswahl" - es war immer ein Antragsverfahren.
Ein Antagsverfahren beginnt immer mit dem Stellen des Antrages.
.. wer nicht will, hat schon ...
Durchziehen ist keine Option? Die Hälfte haste ja fast. Danach wirds leichter. SAZ2 abgebrochen liest sich im nächsten Bewerbungsschreiben nicht so gut. KDV zu stellen obwohl man kein KDV ist halt ich für höchst bedenklich.
Pack dir doch ein Herz und red mit deinem KpChef und schau ob du nicht doch deine paar Monatchen noch fertigmachst.
Himmel!
Nicht zu vergessen, dass deine Dienststelle idR eine Stellungnahme zu deinem Antrag abgeben muss.
Also musst du von deinen Gewissensgründen auch deine Vorgesetzten überzeugen.
Was immer ganz schlecht kommt, wenn man erst einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellt und nach der Ablehnung der Dienstzeitverkürzung dann einen KDV-Antrag hinterher schiebt.
Also, entweder ist der Threadstarter intellektuell völlig unbedarft unterwegs oder die ganze Angelegenheit stimmt nicht ganz so.
Wie @KlausP bereits erwähnte, kann es dem Fragensteller in den ersten sechs Monaten ja nicht so furchtbar schlecht gegangen sein, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hätte, um ein paar Tage später entlassen worden zu sein.
Dann reicht er anstelle dessen später einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung ein, über den noch nicht entschieden ist. Und anstelle, wenn schon nicht widerrufen zu haben, die Entscheidung hierüber abzuwarten, kommt er auf den Gedanken, über gesundheitliche Gründe entlassen zu werden. Das passt doch alles hinten und vorne nicht!
@ Dusdel, über "Ausmustern" meint, bei der ärztlichen Untersuchung im Karrierecenter als dauerhaft nicht wehrdienstfähig gemustert zu werden. Das ist für Sie als Soldat nicht mehr relevant, für Sie ist jetzt der Truppenarzt zuständig. Weshalb sollte der Sie denn ohne fachärztliche Begutachtung einfach so dienstunfähig schreiben? Wenn Sie krank wären, würde zunächst erst einmal ein Behandlungsverfahren anstehen, ggf. auch stationär im Bundeswehrkrankenhaus. Denn der Dienstherr ist zunächst einmal zur Fürsorge für seine Bediensteten verpflichtet. Und Sie als Soldat dazu, alles zu unternehmen, die Gesundung zu unterstützen!
Im übrigen hat auch der Antrag auf KDV seine Tücken, wie Ihnen @ Roughnecks bereits schrieb.
Ähm...Ich hatte beides neben einem DU lief auch der KDV,dieser war dann im laufenden DU bewilligt worden und ich bin währendessen raus.
Der Fragensteller hat vermutlich noch 13 Monate zu dienen. Er hat einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt, über den noch nicht entschieden wurde und fragt nach "Ausmusterung", nicht nach KDV.
Vielleicht sollten wir bei der Frage des Threadstarters bleiben und nicht bei einer Nebenlinie, die von einem anderen Nutzer erwähnt wurde.
Klassisches Ausmustern kommt für ihn als Soldat nicht infrage. Und bevor ein DU-Verfahren startet, müssten noch gar nicht gestartete Heilbehandlungen erfolglos bleiben und der Soldat auf keinem vorhandenen Dienstposten der Bundeswehr eingesetzt werden können. Das dauert alles definitiv länger, als die verbleibende Dienstzeit, ist also für den Fragensteller keine sinnvolle Option, da er zumindest keine Erkrankung erwähnte, die auch nur ansatzweise DU-verdächtig wäre.
Doch, nach KDV hat er in einem Parallel-Thread gefragt.
Ah ok, den hatte ich nicht gesehen. Nung gut, alles dennoch etwas wirr.
Zitat von: Beuteberliner am 25. November 2022, 18:19:10
Der Fragensteller hat vermutlich noch 13 Monate zu dienen. Er hat einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt, über den noch nicht entschieden wurde und fragt nach "Ausmusterung", nicht nach KDV.
Vielleicht sollten wir bei der Frage des Threadstarters bleiben und nicht bei einer Nebenlinie, die von einem anderen Nutzer erwähnt wurde.
Klassisches Ausmustern kommt für ihn als Soldat nicht infrage. Und bevor ein DU-Verfahren startet, müssten noch gar nicht gestartete Heilbehandlungen erfolglos bleiben und der Soldat auf keinem vorhandenen Dienstposten der Bundeswehr eingesetzt werden können. Das dauert alles definitiv länger, als die verbleibende Dienstzeit, ist also für den Fragensteller keine sinnvolle Option, da er zumindest keine Erkrankung erwähnte, die auch nur ansatzweise DU-verdächtig wäre.
Wenn er sagt das er mit dem Dienst etc. nicht klar kommt oder was auch immer,dann bekommt er auch ein DU.
Also auf der Kopfsache Nummer.
Noch einmal zum Mitschreiben, verbreiten Sie hier keinen Unsinn! Ein DU-Verfahren gibt es erst, wenn die Heilbehandlung nicht dazu führt, dass ein Soldat auf irgendeinem Dienstposten seiner Qualifikation eingesetzt werden kann. Das dauert also definitiv länger, als der Fragensteller noch Dienstzeit hat!
Das ist auch kein Unsinn was ich verbreite, ich hatte selbst nur noch 14 Monate Dienstzeit, und bei mir wurde ein DU eingeleitet,nur ich hatte parallel ein KDV am laufen,und der wurde im Laufe das verfahrens anerkannt und somit war ich raus.
Nachfrage:
- Dauer KDV Verfahren als Soldat?
- Folgen DU Verfahren?
- Lebenslauf?
Zitat von: F_K am 25. November 2022, 22:15:51
Nachfrage:
- Dauer KDV Verfahren als Soldat?
- Folgen DU Verfahren?
- Lebenslauf?
Wie ist das gemeint?
Mein KDV hat 3monate und 6 Tage gedauert.
Das DU ist dann nichtig,da man kein Soldat mehr ist,und umgehend die Bw verlässt.
Lebenslauf ich war Wiedereinsteller.
12 Wochen fürs KDV Verfahren ist ja mal eine Ansage.
Wiedereinsteller und dann KDV? Was sagen Personaler dazu?
Was sagen Versicherungen zum DU Verfahren?
Warum ist 12 Wochen eine Ansage?
Ich bin in Zivil ein anspruchsloser Staplerfahrer,da hat das keinen interessiert.
Welche Versicherungen? Es hat ja keine gegriffen in meinem Fall.
Er will doch nur provozieren 😉
Zitat von: SolSim am 26. November 2022, 05:38:28
Er will doch nur provozieren 😉
Wer? Ich erkläre nur,wie es wirklich war.
Erläuterung:
Es gab einen (teilweise gelöschten) Thread, in dem es um die Frage der Dauer eines KDV Antrages ging - insoweit sind 3 Monate schon eine Dauer, die sich ja ggf. noch verlängert hat.
Ein "Staplerfahrer" hat vermutlich weniger Probleme mit Lebenslauf und / oder Versicherungen.
Zitat von: F_K am 26. November 2022, 12:20:23
Erläuterung:
Es gab einen (teilweise gelöschten) Thread, in dem es um die Frage der Dauer eines KDV Antrages ging - insoweit sind 3 Monate schon eine Dauer, die sich ja ggf. noch verlängert hat.
Ein "Staplerfahrer" hat vermutlich weniger Probleme mit Lebenslauf und / oder Versicherungen.
Ja es könnte eventuell mittlerweile noch länger dauern.
Welche Versicherungen meintest du?
Zitat von: Frank1234 am 26. November 2022, 11:57:52
Zitat von: SolSim am 26. November 2022, 05:38:28
Er will doch nur provozieren 😉
Wer? Ich erkläre nur,wie es wirklich war.
Nein, Sie habe ich nicht gemeint 😉
Bei entsprechender Schwere der Erkrankung und fehlender Therapieoption kann ein DU-Verfahren sehr schnell gehen.
Vor einigen Jahren zB über "Anpassungsstörung aufgrund von Fehlverpflichtung".
Tja, nur der Fragensteller hat nie von einer Erkrankung geschrieben. Da muss es sich wohl um die "Abseilererkrankung" handeln. Und ich glaube kaum, dass bei max. 13 Monaten Restdienstzeit und offenbar fehlender tatsächlicher Erkrankung ein DU-Verfahren eröffnet werden wird.
Das Thema scheint den TE ja nicht mehr zu interessieren und bevor hier die wilden Spekulationen weiter gehen mache ich hier erstmal dicht.
Sollte der TE noch Fragen haben oder gewillt ist die gestellten Fragen zu beantworten, dann möge er sich bitte bei den Moderatoren melden und dann können wir das Thema wieder öffnen.