Moin zusammen,
ich würde mich sehr gerne als ROA SaZ2/3 bei der Bundeswehr verpflichten lassen. Leider habe ich jedoch seit meiner Jugend einen Rundrücken (Winkel ca. 50 Grad, keine Beschwerden) und bin mir nicht sicher, ob das nicht sofort zur Ausmusterung führen würde. Kann ich mir meinen Traum also gleich abschminken? Gibt es hier vielleicht Personen mit einem ähnlichem Problem, die bei der Musterung waren? Ich habe im Netz einige ältere Forenbeiträge gefunden, bei denen Personen mit Rundrücken teilweise sofort ausgemustert wurden, teilweise jedoch auch T1 eingestuft wurden. Kann es also sein, dass die Einstufung nicht zuletzt von der persönlichen Laune/Genauigkeit des Arztes oder auch meiner Möglichkeit, den Rundrücken durch Einnehmen einer geraden Haltung zu kaschieren, abhängt?
Bewerben und mustern lassen.
"Andere" Fälle bringen nichts weil man die Fälle nicht kennt.
ZitatKann es also sein, dass die Einstufung nicht zuletzt von der persönlichen Laune/Genauigkeit des Arztes oder auch meiner Möglichkeit, den Rundrücken durch Einnehmen einer geraden Haltung zu kaschieren, abhängt?
Die Einstufung hängt davon ab, ob man seinen Dienst als Soldat möglichst lange und ohne Probleme ausführen kann.
Rein als Laie würde ich sagen mit dieser Diagnose wird es auf jeden Fall kein D1(T1) und wahrscheinlich führt es sogar zur Ausmusterung. Der Rücken wird sehr stark belastet
50°???? Wird zur Ausmusterung führen. Damit kannst ja weder einen Rucksack noch eine Schutzweste problemlos tragen.
M Scheuermann macht das nicht gerade besser.
Sie erwägen also mit dem "Kaschieren" einen Einstellungsbetrug? Tolle Voraussetzung, um ROA zu werden.
Im Übrigen lassen Sie sich nicht verpflichten. Das funktioniert nämlich nicht. SIE würden sich verpflichten.
Es war nicht die Frage "ob man sich verpflichtet oder verpflichten lassen will", aber wenn einem keine Argumente einfallen dann kommt man immer damit. Hat ja fast was von einem gewissen Sanitätsfeldwebel..
Und der Arzt wird den Rundrücken so oder so erkennen.
Doch, diese Frage ist von entscheidender rechtlicher Relevanz, weil eben kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, @ thelastofus. Und auch Ihre Aussage "wohl kein D1" zeigte, dass Sie ganz offenbar Laie in Bezug auf die Materie Bundeswehr sind. Im Übrigen gab es außer dem Hinweis, sich einem Einstellungsbetrug gefanklich zuzuwenden, ja mehr als klar.
Der Laie sind wohl eher Sie
Zitathttps://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59678.msg620612.html#msg620612
Einige KC machen es (München) einige nicht (WHV)
Aber das ist ja typisch hier für das Forum. Man schließt lieber Beiträge wegen dem Betreff, anstatt so einem Hetzer was völlig themenfremdes beiträgt um das feuer zu schüren in die Schranken zu weisen. Man könnte ja meinen, es ist mailman, oder Tommie, oder miguhamburg der hier schreibt.
Die Frage ob er damit zur Bw könne wurde beantwortet. Von EInstellungesbetrug war hier nicht die Rede. Da der TE als Laie nicht wisen kann wie die Untersuchung abläuft denkt er, das man es kasichieren kann. Der Arzt wird es so oder so feststellen.
Und T1 oder D1 braucht man ohnehin für keine einzige Verwendung. Es darf eben nur ein Ausschluss für die angestrebte Verwendung sein.
Zitat von: thelastofus am 27. November 2022, 16:26:55
Aber das ist ja typisch hier für das Forum. Man schließt lieber Beiträge wegen dem Betreff, anstatt so einem Hetzer was völlig themenfremdes beiträgt um das feuer zu schüren in die Schranken zu weisen.
und das hat nun was mit der Frage zu tun? Was soll dieser völlig unnötige Kommentar?