Hallo zusammen,
werden im nächsten Jahr neben dem Kindergeld auch der Familienzuschlag erhöht ? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden ?
Gruß
Die Besoldung in der Bundeswehr findet auf Bundesebene statt, hat also nichts mit den Ländern zu tun.
Erhöhung des Familienzuschlages ist nmK nicht vorgesehen.
Was wäre ist vorgesehen? Gibt es da Seiten zum lesen?
Gruß
Das habe ich gefunden:
Die Sonderzahlung soll für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1200 Euro steigen, für die übrigen Besoldungsgruppen auf 500 Euro. Anwärterinnen und Anwärter sollen künftig 250 Euro erhalten. Für das erste und zweite Kind soll es für Beamtinnen und Beamte in Zukunft 250 Euro je Kind und für das dritte und jedes weitere 500 Euro pro Kind geben.
Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags um 100 Euro
Der Familienzuschlag wird zum 01.01.2023 für erste und zweite Kinder in der Laufbahngruppe 1 – dem ehemals mittleren Dienst – und für dritte und weitere Kinder in allen Besoldungsgruppen monatlich um 100 Euro je Kind erhöht.
Zitat von: wehr1895 am 01. Dezember 2022, 09:54:15
Was wäre ist vorgesehen? Gibt es da Seiten zum lesen?
Gruß
Verstehe die Frage nicht.
Das Kindergeld wird wie für die ersten drei auf jeweils 250 Euro erhöht, weitere Anpassungen sind Gegenstand der Tarifverhandlungen, die im Januar beginnen.
Zitat... Das habe ich gefunden: ...
Schön, und wo haben Sie das gefunden? Dazu bedarf es nämlich einer Gesetzesänderung (Bundesbesoldungsgesetz und folgend Bundesbesoldungsordnung).
Das wäre die Adresse :https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-2023/#:~:text=%C3%96ffentlicher%20Dienst%20Niedersachsen%202023&text=Anw%C3%A4rterinnen%20und%20Anw%C3%A4rter%20sollen%20k%C3%BCnftig,500%20Euro%20pro%20Kind%20geben.
Wie verbindlich das ist weiss ich nicht . Deswegen auch die Frage
Der Unterschied zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung ist Ihnen aber bekannt? Wenn Niedersachsen das für seine Beamten beschließen SOLLTE ist das für den Bund noch lange nicht so. Soldaten werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet, nicht nach irgendeinem Landesbesoldungsgesetz.
Tief Luft holen und langsam ausatmen
Auf Grund der Föderalismusreformen I + II wurde die Besoldung der Beamten reföderalisiert. In den 1970ern hatte man die Besoldung und größtenteils das Status- und Laufbahnrecht der Beamten auf den Bundesgesetzgeber übertragen. Status- + Laufbahnrecht=Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG); Bezahlung: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Im Rahmen der Entflechtung von Zuständigkeiten auf verschiedenen Ebenen und zur Stärkung des Föderalismus, wurden große Teile des Beamtenrechts aus der konkurrierenden Gesetzgebung rausgenommen.
Der Bund gibt mit dem neuen Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) nur noch Rahmenbedingungen vor, die die Länder in eigener Zuständigkeit füllen.
Deshalb Bund: einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst mit jeweils ggf. fachspezifischer Bezeichnung
Nordstaaten: Laufbahngruppe 1 + 2 mit jeweils 1. + 2. Einstiegsamt
Freistaat Bayern: QE 1, 2, 3, 4
Andere Bundesländer: mir egal, habe keine Wechselabsichten
Da die Länder unterschiedlich besolden, gibt es auch sehr unterschiedliche Besoldungshöhen und Regelungen zum Familienzuschlag. Einige Länder haben Ohrfeigen kassiert, weil sie unter Missachtung der hergebrachten Grundsätze des Beamtentums ihre Besoldung nicht verfassungskonform gestaltet haben. Deshalb müssen manche Länder ihre Familienzuschläge nachträglich zum Teil drastisch erhöhen. Die Springer-Zeitung mit den 4 Buchstaben hat da sehr reißerische Zahlen genannt. Brutto mag das vielleicht viel klingen, aber da die Nachzahlungen steuerpflichtig sind, bleibt da nicht ganz soooo viel übrig.
Deshalb immer schön differenzieren, wo was gezahlt wird und welches Besoldungsrecht geradce gilt. Beihilferecht ist auch nicht überall gleich gestaltet und manche Länder gehen da auch sehr seltsame Wege, was vermutlich dann auch wieder vor den Karlsruher Richtern landet und zu Bauchlandungen der vorpreschenden Länder führt.
@christoph1972
Wenn wir mal davon ausgehen, dass der TE Soldat oder Beamter im GB BMVg ist, sind die Bundesländer, was die Höhe der Besoldung oder der Beihilfe angeht, irrelevant.
Einzige Ausnahme könnte der Freistaat Sachsen sein, da habe ich im Ohr, dass im Zusammenhang mit dem Buß- und Bettag es da mal Besonderheiten bei der Besoldung gab (keine Ahnung ob dies noch so ist).
Ansonsten fallen Beamte und Soldaten der Bundeswehr unter das Bundesbesoldungsgesetz.
Zitat von: Al Terego am 01. Dezember 2022, 11:32:35
@christoph1972
Wenn wir mal davon ausgehen, dass der TE Soldat oder Beamter im GB BMVg ist, sind die Bundesländer, was die Höhe der Besoldung oder der Beihilfe angeht, irrelevant.
Einzige Ausnahme könnte der Freistaat Sachsen sein, da habe ich im Ohr, dass im Zusammenhang mit dem Buß- und Bettag es da mal Besonderheiten bei der Besoldung gab (keine Ahnung ob dies noch so ist).
Ansonsten fallen Beamte und Soldaten der Bundeswehr unter das Bundesbesoldungsgesetz.
@Al Terego In seinem 3. Post sprach er von Sonderzahlung. Da es im Besoldungsrecht des Bundes keine gesondert ausgewiesene Sonderzahlung gibt, sondern dass sog. "Weihnachts-" und "Urlaubsgeld" schon im Grundgehalt enthalten ist, habe ich angenommen, dass dem Themenstarter nicht so ganz klar ist, dass es große Unterschieden zwischen Bund und den Ländern gibt.
Die Presse differenziert mangels Kenntnis der Sachlage da auch nicht. Da kommen dann so unqualifizierte Artikel und Äußerungen, auch mancher Parlamentarier, wo ich mal wieder angewidert feststelle, wenig bis keine Ahnung von der Materie, aber fröhlich ins Mikrofon quatschen.
Besoldung ist ein inzwischen echt kompliziertes Thema geworden, gerade weil es eben nicht mehr einheitlich geregelt ist und jedes Bundesland da sein eigenes Süppchen kocht und man aus Gründen der Kassenlage eben Warnungen in den Wind schlägt und dann vor den Gerichten Sturm erntet, weil man Grundsätze missachtet, die die Karlsruher Richter zur Alimentation in Stein gemeißelt haben.
Ich hoffe wehr1895 hat es jetzt verstanden, dass man als Soldat nur auf Bundesrecht achtet und nicht auf hoffnungsvolle Nachrichten, die ausschließlich Landesbeamte betreffen.
Auch wenn es nicht ganz zum Thema passt.
Schnelligkeit scheint eher weniger die Stärke einiger Ministerien zu sein.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-saathoff-der-bundeshaushalt-2023-enthaelt-keine-mittel-zur-amtsangemessenen-alimentation?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_671483https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-gibt-es-einen-entwurf-zur-umsetzung-der-amtsangemessenen-alimentation-fuer-bundesbeamte?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_671202https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/wann-erfolgt-die-oeffentliche-vorlage-einer-rechtskonformen-amtsangemessene-alimentationJeder Besoldungsgesetzgeber kocht seine eigene Suppe. Den Überblick bei 17 Besoldungsgesetzgebern zu behalten ist halt verdammt schwer. Einzig bleibt festzuhalten, dass bisher alle Umsetzungen der Länder weiterhin verfassungswidrig sind, selbst bei den hohen Nachzahlungen der Familienzuschläge in NRW. Beim Bund braucht sich keiner der Illusion hingeben, dass dieser jetzt einen verfassungsmäßigen Gesetzentwurf vorlegen wird. Würde man wirklich den Anspruch auf eine verfassungsgemäße Besoldung haben, hätte man ein paar Milliarden im Bundeshaushalt 2023 einplanen müssen. Jedoch haben die Ressorts nicht einen einzigen Euro für die Umsetzung einer verfassungsgemäßen Besoldung eingeplant. Die kommenden Erhöhungen für eine verfassungsmäßge Besoldung ausserhalb der Tariferhöhung sind aus dem eigenen Einzelplan zu kompensieren. Wie das funktionieren soll, kann sich jeder ausrechnen. Die Tarifverhandlungen haben mit der oben angesprochen Thematik erstmal gar nichts zu tun.
@ Nachtmensch:
Die Mühlen der Justiz mahlen nunmal langsam - und ob und wann dann Nachbesserungen dann wieder Bedenken begegnen, kann ja wieder gerichtlich geprüft werden.