Sehr geehrte Kameradinen und Kameraden,
mit dem Beschluss des Bundes gem Sonderleistung an Pflegefachkräfte gemäß § 26e Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) (Corna Bonus) hat man "nur" Pflegekräfte "auf bettenführenden Stationen" den Bonus ausgezahlt.
Und selbst innerhalb der Empfänger des Bonus gab es Unterschiede in der Höhe der Summe.
Viele Kameraden z.B der Notaufnahme(n) sind dabei nicht berücksichtigt worden. Was ein Undingt und nicht nachvolziehbar ist. Schließlich kommt der Größte Anteil an Patienten mit SARS-Covid 19 ins Haus (BwK) von außen über die Notaufnahme.
Die meisten betroffenen Kameradinen, Kameraden, zivile Mitarbeiter und ich wollen und werden dies so nicht stehen lassen.
Was können wir tun? Wo können wir uns Militärisch als auch Zivil beschweren?
Wir sind für jeden Tip dankbar.
Jeder der sich ebenso wie wir benachteiligt fühlt, kann sich uns gerne anschließen.
Danke!
Grüße
Bekommen die in der Notfallmedizin tätigen nicht sowieso eine Zulage? Vielleicht gibt es da ja eine Art "Konkurrenzsituation". Was sagt denn euer Disziplinarvorgesetzter zu dem Thema?
Es wird eine Ausbezahlt, aber diese hat nichts mit dem Bonus zu tun. Welcher ja einmalig ist. Der Disziplinarvorgesetzte ist zwar dran, aber denke nicht das er sich weiter darum kümmern wird. Hat ja der Personalrat ja auch nicht.
Du könntest beim Disziplinarvorgesetzte eine Beschwerde einreichen, dann bekommst Du fürs erste ja mal eine Begründung und kannst dann, bei Bedarf, weitere Schritte einleiten.
Suchen Sie einmal im IntranetBw nach
Aktuelle Information Personalbearbeitung Nr. 10 / 2022
Darin finden Sie den Punkt 1.12 Zahlbarmachung einer Prämie nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz
U.a. sind dort alle Bezüge aufgeführt, die innerhalb der Bw relevant sind...
Diese würde ich mir erst mal besorgen ... um genau zu wissen was von Seiten des BMVg / BAPersBw zur Umsetzung angewiesen war...
Parallel stellen alle, die meinen ihnen steht die Prämie zu, bei ihren jeweiligen Disziplinarvorgesetzten einen Antrag auf Zahlung der Prämie.
Auf einen Antrag muss man einen Bescheid bekommen ... Gegen diesen kann man dann ggf. Rechtsmittel einlegen, wenn negativ.