Moin,
ich hoffe ihr könnt mir bisschen helfen.
Ich muss jetzt einen 200 Punkte Englisch Test machen.
Mein SLP 2221 ist ja leider abgelaufen.
Ich möchte nächstes Jahr BS werden und dafür ist ein gültiger SLP nötig.
Könnt ihr mir sagen womit oder wo ich mich darauf vorbeireiten kann.
Mein Englisch ist leider nicht so gut,deswegen lieber vorbereiten.
Gruß Christina
Besuchen Sie doch einen online-Kurs eines Sprachschul-Anbieters, um sich fit zu machen!
Um ein Gefühl für den 200 Punkte Test zu bekommen eignet sich hervorragend der Selbsteinstufungstest der im Lernportal im Intranet verfügbar ist.
Auf der Seite des Bundessprachenamts im Intranet können sie sich unzählige Lernunterlagen herunterladen und auch per Post anfordern.
Darüber hinaus ist für die Übernahme zum BS kein gültiges SprachLeistungsProfil EN notwendig!
Laut aktueller BTF reicht ein einmaliges Ablegen aus! Falls noch nicht abgelegt, sind 40 Punkte in Teil 1 des 200 Punkte Testes ausreichend.
Oh,mir wurde gesagt das ich einen gültigen SLP oder einen 200 Punkte Test in dem bereits erwähnten 40 Punkte brauche notwendig ist.
Also Sagt die Vorschrift doch was anderes aus?
Das findest du in der GAIP im jeweiligen Aufruf, was für aktuell gefordert ist.
Mal davon ab, es schadet nicht, den SLP aktuell zu halten, einmal grds. und dann falls du mal Richtung OffzMilFD schielen solltest, könnte es dort ggf. dann eines aktuellen SLP bedürfen )steht dann auch in der GAIP).
Ich hab leider kein Zugriff auf die Gaip,deswegen frage ich hier.
Dachte das jemand sich in der Gaip auskennt und mir die Info mitteilt.
ZitatIch hab leider kein Zugriff auf die Gaip,deswegen frage ich hier.Dachte das jemand sich in der Gaip auskennt und mir die Info mitteilt.
? Bis ich das erwähnt hatte, wusstest du doch nicht einmal, dass es jeweils aktuell in der GAIP steht und dass es da Unterschiede gibt zwischen "aktuell" und "einmal abgelegt".
Doch von der Gaip hab ich schon was gehört aber ich finde die nicht.
Da ich aktuell krankgeschrieben bin komm ich eh nicht dran.
Ich habe den SLP 2221 bereits abgelegt aber ist mittlerweile abgelaufen.
Wäre nett,wenn man eine Antwort bzw Aussage bekommt.
Findet sich im IntranetBw nicht im Internet:
In das Dienstverhältnis eines BS kann (bei gesundheitlicher Eignung) nur übernommen werden, wer die folgenden Kriterien erfüllt:
...
Fremdsprachenkenntnisse: Englisch-SLP 2221 oder mind. 40 Pkt. in Teil 1 des 200 Pkt Eingangstests (der Test muss bis mind. 30.09.2023 gültig sein); (nicht der elektronischen Lehrgangseinsteuerungstests [LET] 120 Pkt Test)
Vielen Dank Ralf für die Antwort.
Was wäre denn,wenn man nicht die erforderlichen Punlte im Test erreicht.
Zum Englisch Lehrgang vorher noch eingesteuert zu werden wird ja sehr schwer.
Euch noch einen schönen Sonntag
Die Antwort findet sich doch in meinem Text wieder: "kann nur übernommen werden, wer..."
Muss der SLP dafür überhaupt aktuell sein oder reicht nicht auch, dass er einmal erworben wurde?
Was die Vorbereitung angeht, keine Panik, 2221 in Englisch sollte ohne Vorbereitung jederzeit im Rahmen des Lehrgangs problemlos zu schaffen sein.
Beachte das oder in dem Satz.
Es reicht demnach sogar aus wenn man noch gar kein SLP Lehrgang hat, aber die 40 Punkte im ersten Teil erreicht hat, denn die Lehrgänge sind recht stark besucht und ein Platz zu erhalten auf die schnelle ist schon schwer.
Wieso auf die schnelle?
Jeder der die Ambition hat BS bzw OffzMilFD zu werden sollte seinen SLP auf dem geforderten Level halten, das passiert nicht innerhalb von einer Woche das dieser abläuft.
Zitat von: Stabsdiener am 05. Dezember 2022, 19:32:34
Wieso auf die schnelle?
Jeder der die Ambition hat BS bzw OffzMilFD zu werden sollte seinen SLP auf dem geforderten Level halten, das passiert nicht innerhalb von einer Woche das dieser abläuft.
...und darum soll der Soldat sich selber kümmern? Davon ab, dass es Verwendungen gibt, bei denen die Soldaten keinen regelmäßigen Zugang zum WANBw haben.
Ja, das obliegt jedem persönlich, so wie bspw. KLF.
@ FU:
Von einem (zukünftigen) OffzMilFD bzw. BS kann und MUSS man schon Eigeninitiative (für den Dienstherrn) erwarten - dies kann nur dann vorhanden sein, wenn auch etwas Initiative für sich selber gezeigt wird.
Englisch ist die Sprache die man in Deutschland am einfachsten erlernen kann. In jeder Buchhandlung gibt es x Lernmaterialien. Vom einfachen Lehrbuch über komplettkurse zum selberlenen mit CD. Alle Sprachlernapps haben Englisch. In den VHSen gibt es Kurse für alle Levels. Viele Filme kann man irgendwie im Original anschauen.
Und auf Youtube gibt es auch verschiedene Selbstlernmöglichkeiten.
Und nicht zu vergessen, dass man eigentlich überall üben kann.
Und ja als angehender OffzMilFD bzw BS kann man sich auch mal selber kümmern.
Ups, tschuldigung, war im falschen Forum
Es gibt im Internet bei Youtube unzählige englischsprachige Serien, die du dir reinziehen kannst
Immer wieder Jim = According to Jim
Die wilden 70er = That 70 Shows
King of Queens = King of Queens
Die sind lustig und lernst du nebenbei Englisch
Oder hol dir Ausbilder Schmidt und seinen Englischkurs auf Youtube
Servus,ich habe da auch eine kurze zwischen Fragen.
Wenn man nur 40 Punkte in Teil 1 braucht für was sind denn Teil 2-3?
Wie lange ist der 200 Punkte Test nach dem Ablegen gültig?
Bis wann sollte man ihn abgelegt haben,damit es noch reicht für das BS Auswahlverfahren?
Gruß Christoph
ZitatWie lange ist der 200 Punkte Test nach dem Ablegen gültig?
Immer noch 3 Jahre.
ZitatWenn man nur 40 Punkte in Teil 1 braucht für was sind denn Teil 2-3?
Weil er ein Eistufungstest für den SLP Lehrgang ist.
ZitatBis wann sollte man ihn abgelegt haben,damit es noch reicht für das BS Auswahlverfahren?
Idealerweise so, dass er rechtzeitig vor der Konferenz in SAP hinterlegt ist, also frühestmöglich um Missverständnisse zu vermeiden. Grds. hatte ich ja schon geschrieben: 04. Dezember 2022, 11:52:29
Zitat von: F_K am 06. Dezember 2022, 09:05:29
@ FU:
Von einem (zukünftigen) OffzMilFD bzw. BS kann und MUSS man schon Eigeninitiative (für den Dienstherrn) erwarten - dies kann nur dann vorhanden sein, wenn auch etwas Initiative für sich selber gezeigt wird.
Da stellt auch keiner in Abrede. Wenn der Arbeitgeber (Dienstherr) jedoch verlangt, regelmäßig Englisch-Leistungen nachzuweisen, wäre es ein leichtes, dies zentral einzusteuern. Ganz besonders, wenn ein Lehrgang erforderlich ist. Das klappt für andere Verpflichtungen auch hervorragend. Das Doktrin ist regelmäßig ,,Englisch SLP Lehrgänge bei dienstlicher Abkömmlichkeit".
Ob man sich Englisch in seiner Freizeit aneignet... ich würde dies tun, so wie ich es mit arabisch handhabe, doch wo zieht man die Grenze?
Denn wie sieht es mit Französisch, Italienisch oder anderen Sprachen die für integrierte Verwendungen erforderlich sind aus? Warum dann politische Bildung nicht auch als rein eigenverantwortliches Pflichtfeld?!
Der Dienstherr sollte Englisch als Einstellungskriterium prüfen und nicht Feldwebel und Offiziere in einer Sprache ausbilden, die in der BRD auf jedem Lehrplan steht.
ZitatDer Dienstherr sollte Englisch als Einstellungskriterium prüfen und nicht Feldwebel und Offiziere in einer Sprache ausbilden, die in der BRD auf jedem Lehrplan steht.
Klar, so wie Sport, Deutsch, Mathe etc. Fragt sich dann nur, wen wir noch einstellen sollen? Je mehr man fordert, desto geringer die verfügbaren Potenziale.
Der Arbeitskräftemangel ist überall, ganz zu schweigen vom Fachkräftemangel.
Wir müssen uns mal von dem Gedanken lösen, Goldrandlösungen zu fordern. Wir müssen sie dahin bringen, also ausbilden. Bei rd. 20.000 Einstellungen jährlich sind wir weit davon entfernt, sehr wählerisch sein zu können und wenn wir das zukünftig auch nur ansatzweise erfüllen wollen, müssen wir noch mehr von unseren Anforderungen runter und die Bildung/Qualifizierung selbst in die Hand nehmen.
Denn wir legen schon höhere Hürden als ziv AG an und die kämpfen bereits um jede Arbeitskraft: Führungszeugnis/BZR, DEU Staatsbürgerschaft, Bereitschaft zu Tod und Verwendung, FDGO-Konformität, Sport-Test, hohe medizinische Anforderungen, psychologisches Prüfgespräch, Computertest...
Das eine ist ja das Einstellungskriterium- das andere ist eine Bewerbung mit einer Spitzenauswahl. Da erwartet man doch etwas mehr Eigenverantwortung. Und ja, wenn ich mich für eine integrierte Verwendung bewerbe, will ich doch die Sprache des Gastlandes so gut wie möglich können und ggf. zusätzlich zu den Kursen noch zusätzlich Energie und Zeit reinstecken.
Englisch ist nun mal DIE Sprache die ich immer brauche und die man leicht lernen kann. Auch wenn das in der Schule vielleicht nicht so gut geklappt hat.
Aber ich wurde ja auch schon als KpChefin im Einsatz gefragt, ob ich lieber den Dienstposten besetzt haben möchte oder die formellen Voraussetzungen. Tja- dann sitzt halt jemand mit mangelnden Englischkenntnissen in der internationalen Verwundetenleitstelle.
Ich sehe das mit der Eigenverantwortlichkeit ähnlich, jedoch konnte ich beispielsweise aufgrund von 2 Einsätzen sowie mehreren Lehrgängen in den letzten 3 Jahren selbst nicht meinen SLP aufrecht erhalten. Dennoch strebe ich guten Gewissens einen Laufbahnwechsel an, da Ich zwischen Lehrgängen und Einsätzen auch eine gewisse Präsenzzeit in der Dienststelle brauche um überhaupt die Chance zu bekommen meine Beurteilungen in eine Richtung zu lenken welche mir einen Laufbahnwechsel ermöglichen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen