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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: PeterPan am 05. Dezember 2022, 00:23:32

Titel: Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr
Beitrag von: PeterPan am 05. Dezember 2022, 00:23:32
Liebe Community,
ich habe folgendes Problem mit der Familienkasse:
Ich habe April 2016 meinen 18 monatigen FWDL geleistet und in den ersten 3 Monaten während der AGA Kindergeld bezogen, welches jedoch nach diesen 3 Monaten gestoppt wurde.
Mir wurde u.a. die Information mitgeteilt, dass ich die restlichen 15 Monate meines FWDL als Kindergeld "auszwahlen" lassen kann und das auch nach meinen 25. Lebensjahr.
Nun befinde ich mich in meinem ersten Studium und stellte mehrere Anträge auf Kindergeld mit der Sonderregelung, dass dieses mir zusteht. Jedoch wurden alle abgelehnt mit der Begründung, dass ich zu alt wäre und der Anspruch auch "verjährt" ist.

Hat jemand einen Tipp was ich machen könnte, um wenigstens einige Monate Kindergeld zu erhalten? Ansonsten müsste ich vor Gericht dagegen klagen, wofür ich weder die Zeit noch das Geld habe in Falle einer Niederlage.
Titel: Antw:Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr
Beitrag von: stefanie993 am 05. Dezember 2022, 14:35:54
Beim Sozialgericht ist es kostenlos, da mußt du nichts bezahlen als Versicherter
Titel: Antw:Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr
Beitrag von: ToMA am 05. Dezember 2022, 15:10:39
Wie alt sind Sie und wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Anträge? In welchem Semester sind Sie jetzt und waren Sie zum Zeitpunkt der Antragstellungen?
Haben Sie damals gegen die (Negativ-)Bescheide Widerspruch eingelegt? Von wann ist der letzte (ablehnende) Bescheid? Hatten Sie den Anträgen Ihre Wehrdienstbescheinigung beigefügt?
Titel: Antw:Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr
Beitrag von: F_K am 05. Dezember 2022, 16:16:11
Wie wurde die Zeit zwischen Ende FWDL und Anfang Studium verbracht?

Ohne genaue Kenntnis der Sach- und Rechtslage lässt sich der Fall nicht beurteilen - Dass nach der Ausbildung innerhalb des FWDL (also GA und DP, pauschal 3 bzw. 4 Monate) kein Kindergeld gezahlt wird, ist Absicht des Gesetzgebers gewesen und auch gerichtlich bestätigt.