Hallo,
ich bekomme demnächst einen vorläufig höheren DG. Vermutlich nur den einfachen FW aufgrund meines Meisters. Eine Orgstelle wird noch umgeschrieben diesbezüglich und dauert leider sehr lange ::)!
Frage:
Darf ich dann bei Kommunikation meinen vorläufigen Dienstgrad verwenden? Z.B. als Unterschrift in einer mail? Was muß ich dazu schreiben?
Z.B. Max Mustermann, FW d.R. und noch ein Kürzel bez. vorläufig?
Gruß
Ihre Frage verstehe ich nicht wirklich.
Dienstgrade werden nur in dienstlicher Kommunikation verwendet, das heißt, wenn Sie in einem Wehrdienstverhältnis stehen, sprich: Reservedienstleistung. Und dabei verwenden Sie dann genau den Dienstgrad, der Ihnen vorläufig verliehen wurde. Ohne Zusätze. Das "Vorlaüfig" gibt es nämlich in der schriftlichen Dienstgradbezeichnung im Schriftverkehr der Bundeswehr nicht.
In allen anderen Fällen außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses ist die Angabe eines Dienstgrades entbehrlich.
OK, danke.
Ist mir schon klar, dass ich den DG nur bei der BW benutze.
In RDL stehe ich fast das ganze Jahr.
Gruß
Zitat von: Beuteberliner am 10. Dezember 2022, 23:45:06
Ihre Frage verstehe ich nicht wirklich.
Dienstgrade werden nur in dienstlicher Kommunikation verwendet,
Nö... ein verliehener Dienstgrad darf durch den Inhaber immer verwendet werden.
Es ist halt völlig unüblich, dies außerhalb des Wehrdienstverhältnisses zu tun😉
ZitatNö... ein verliehener Dienstgrad darf durch den Inhaber immer verwendet werden.
Dies ist bezogen auf diese Personengruppe falsch.
"3307. Alle Reservistinnen und Reservisten dürfen endgültig verliehene Dienstgrade der Bw außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses mit dem Zusatz ,,der Reserve (d. R.)" führen, wenn sie nicht als frühere BS mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand berechtigt sind, den Dienstgrad mit dem Zusatz ,,außer Dienst" oder ,,a. D." zu führen. Während des RD führen Reservistinnen und Reservisten den ihnen verliehenen Dienstgrad ohne Zusatz.
Nach Beendigung des RD entfällt die Berechtigung zum Führen eines vorläufigen oder zeitweiligen Dienstgrades.
Soweit erforderlich, kann
im militärischen Schriftverkehr zwischen DSt und den Reservistinnen und Reservisten außerhalb eines RD durch Nennung des Dienstgrades mit dem Zusatz ,,d. R. vorläufig" darauf hingewiesen werden, dass eine Beorderung mit vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad besteht. (...)"
A2-1300/0-0-2
Zitat von: LwPersFw am 11. Dezember 2022, 08:35:26
ZitatNö... ein verliehener Dienstgrad darf durch den Inhaber immer verwendet werden.
Dies ist bezogen auf diese Personengruppe falsch.
"3307. Alle Reservistinnen und Reservisten dürfen endgültig verliehene Dienstgrade der Bw außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses mit dem Zusatz ,,der Reserve (d. R.)" führen, wenn sie nicht als frühere BS mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand berechtigt sind, den Dienstgrad mit dem Zusatz ,,außer Dienst" oder ,,a. D." zu führen. Während des RD führen Reservistinnen und Reservisten den ihnen verliehenen Dienstgrad ohne Zusatz.
Nach Beendigung des RD entfällt die Berechtigung zum Führen eines vorläufigen oder zeitweiligen Dienstgrades.
Soweit erforderlich, kann im militärischen Schriftverkehr zwischen DSt und den Reservistinnen und Reservisten außerhalb eines RD durch Nennung des Dienstgrades mit dem Zusatz ,,d. R. vorläufig" darauf hingewiesen werden, dass eine Beorderung mit vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad besteht. (...)"
A2-1300/0-0-2
Eine Nachfrage: Wie lautet die korrekte Dienstgradbezeichnung bei ROA adW zu Beginn der Laufbahn, wenn man Mannschafter ist: ,,OGefr d.R. (ROA)" oder ,,OGefr (ROA)"? Ab Fahnenjunker d.R. erübrigt sich ja der ,,ROA"-Zusatz.
ZitatEine Nachfrage: Wie lautet die korrekte Dienstgradbezeichnung bei ROA adW zu Beginn der Laufbahn, wenn man Mannschafter ist: ,,OGefr d.R. (ROA)" oder ,,OGefr (ROA)"? Ab Fahnenjunker d.R. erübrigt sich ja der ,,ROA"-Zusatz.
"746. Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter des Truppendienstes in einem Mannschaftdienstgrad oder in den Unteroffizierdienstgraden Stabsunteroffizier, Oberfeldwebel und höheren Dienstgraden führen im Schriftverkehr ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,Offizieranwärterin" bzw. ,,Offizieranwärter" oder ,,OA"", Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter des Sanitätsdienstes mit dem Zusatz ,,Sanitätsoffizier-Anwärterin" bzw. ,,Sanitätsoffizier-Anwärter" oder ,,SanOA", Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter des Militärmusikdienstes mit dem Zusatz ,,Militärmusikoffizier-Anwärterin" bzw. ,,Militärmusikoffizier-Anwärter" oder ,,MilMusikOA" und Reserveoffizier-Anwärterinnen und Reserveoffizier-Anwärter mit dem Zusatz ,,Reserveoffizier-Anwärterin" bzw. ,,Reserveoffizier-Anwärter" oder ,,ROA"."
A-1340/49
Also : OGefr ROA
Vielen Dank für die schnelle und umfassende Antwort.
...wird denn bei Festlegung des vorläufigen höheren Dienstgrades akribisch auf die Zeiten geachtet, welche man in diesem Bereich tätig gewesen sein muß, oder wird bei dem fehlen von 3 Monaten zum nächst höherem DG ein Auge zugedrückt?
Was soll man da zudrücken? Bei Aktiven wird bei der Einstellung mit höherem Dienstgrad auch nichts zugedrückt, die SLV ist doch eindeutig.
@LwPersFw: Ich bin mir für den Bereich "ROA a. d. W." nicht sicher, was Deine Antwort angeht. Nr. 746 in A1340/49 bezieht sich meiner bescheidenen Ansicht nach auf die aktive Truppe, ein "OGefr (ROA)" würde damit auf ROA als SaZ2/3 hindeuten. Meiner Erinnerung nach wurde es "uns" ROA a. d. W. an der OSH so beigebracht, daß die Bezeichnung "DG d. R. (ROA)" zu führen sei, damit zum Beispiel auch "Fhj d. R. (ROA)".
@ PzPiKp:
Kommt ja immer noch auf den Status des Reservisten an - ist er im Dienst, entfällt "d. R." als Zusatz.
@ Tanki:
Die Bestimmungen sind "kann" - also die Zeiten müssen MINDESTENS erreicht werden, damit ein Dienstgrad verliehen werden KANN, da ist nichts "MUSS" - insoweit sind die Zeiten schon zwingend ...
Zitat von: PzPiKp360 am 11. Dezember 2022, 19:40:05
@LwPersFw: Ich bin mir für den Bereich "ROA a. d. W." nicht sicher, was Deine Antwort angeht. Nr. 746 in A1340/49 bezieht sich meiner bescheidenen Ansicht nach auf die aktive Truppe, ein "OGefr (ROA)" würde damit auf ROA als SaZ2/3 hindeuten. Meiner Erinnerung nach wurde es "uns" ROA a. d. W. an der OSH so beigebracht, daß die Bezeichnung "DG d. R. (ROA)" zu führen sei, damit zum Beispiel auch "Fhj d. R. (ROA)".
Das passt doch auch...
Siehe o.g. Nr 3307 i.V.m. 746
746 >> Während einer RD : OGefr ROA , da im aktiven Dienst
3307 >> Außerhalb RD : OGefr d.R. ROA , da außerhalb aktiven Dienst
Aber Fhj d.R. ROA ist m.E. nicht korrekt.
Denn der DGR Fhj kennzeichnet bereits den OA.
Es gibt ja auch keine Fhj OA.
Mir wurde das so erklärt: Es gäbe auch Fhj, Fähnr und OFähnr d. R., die diesen Dienstgrad als Aktive erworben hätten, dann aber aus Gründen nicht weitergekommen seien und dies auch so bleiben würde, somit nicht mehr wirklich (R)OAs wären. Der Zusatz "(ROA)" deute an, daß die Laufbahn noch intakt sei, und daher an einem Weiterkommen bzw. Erreichen des Lt d. R. noch gearbeitet werde.
Zitat von: PzPiKp360 am 12. Dezember 2022, 18:30:15
Mir wurde das so erklärt: Es gäbe auch Fhj, Fähnr und OFähnr d. R., die diesen Dienstgrad als Aktive erworben hätten, dann aber aus Gründen nicht weitergekommen seien und dies auch so bleiben würde, somit nicht mehr wirklich (R)OAs wären. Der Zusatz "(ROA)" deute an, daß die Laufbahn noch intakt sei, und daher an einem Weiterkommen bzw. Erreichen des Lt d. R. noch gearbeitet werde.
Wenn man aus Gründen nicht weiterkommt wird man nach einer gewissen Zeit doch Uffz, Fw bzw. HFw, oder? Dann ist man auch meine (R)OA mehr. So habe ich das verstanden.
ZitatWenn man aus Gründen nicht weiterkommt wird man nach einer gewissen Zeit doch Uffz, Fw bzw. HFw, oder?
Nein, nur wenn man auch aus der Laufbahn kommt, wird zurückgeführt.
Anmerkung:
Dienstgrade werden nur vom Truppendienstgericht aberkannt - und wenn ehemalige (R)OA dann entlassen werden, bzw. die Laufbahnausbildung nicht "erfolgreich" / zeitgerecht abgeschlossen wird - und damit dann ggf. praktisch die Personalführung auch "endet" - dann ist das eben so.
Im Einzelfall gibt es dann sehr lebensalte Fahnenjunker / Fähnriche, die eben nicht mehr üben (im Sinne von RDL), sondern ggf. nur in DVag / UTE zu "sehen" sind ...
Dankeschön, das wusste ich so nicht.