Hallo, bekommt man bei einem Lehrgang a.d.W. auch nach Usg Leistungen ?
Ich frage bezüglich der Fernlernphase.
Quasi geht der Lehrgang 2,5 Monate wovon aber nur 2 Wochen Präsenz sind.
Moin!
Nur für die Tage, für die es auch eine entsprechende Heranziehung gibt, können Leistungen nach USG beantragt werden.
Eine Heranziehung gibt es leider noch nicht.
Ein Heranziehungsbescheid wird erst erstellt, wenn das zuständige Karrierecenter die Einverständniserklärungen (S1 und S2) des RDL vom Beorderungstruppenteil zugeschickt bekommt. Da wird dann auch der jeweilige Zeitraum angegeben.
Hinsichtlich der Reserveoffiziersmodule a.d.W. wird nur für die Präsenztage herangezogen. Für die Fernlernphasen können daher keine Leistungen nach USG beantragt werden.
"Fernlernphase" heißt, dass Du abends (nach Feierabend-zivil) ab und zu mal zwei Stündchen online lernst.
Wieso solltest Du dafür Geld bekommen? Du arbeitest ja in dieser Phase ganz normal (zivil) weiter.
Es sind außerdem lediglich 40 Stunden pro Lehrgangsmodul mit 10 Präsenztagen.
:D danke euch!