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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Micha88 am 16. Dezember 2022, 15:46:37

Titel: Usg bei Lehrgängen a.d.W. ?
Beitrag von: Micha88 am 16. Dezember 2022, 15:46:37
Hallo, bekommt man bei einem Lehrgang a.d.W. auch nach Usg Leistungen ?
Ich frage bezüglich der Fernlernphase.

Quasi geht der Lehrgang 2,5 Monate wovon aber nur 2 Wochen Präsenz sind.
Titel: Antw:Usg bei Lehrgängen a.d.W. ?
Beitrag von: xnos am 16. Dezember 2022, 16:02:57
Moin!

Nur für die Tage, für die es auch eine entsprechende Heranziehung gibt, können Leistungen nach USG beantragt werden.
Titel: Antw:Usg bei Lehrgängen a.d.W. ?
Beitrag von: Micha88 am 16. Dezember 2022, 16:06:28
Eine Heranziehung gibt es leider noch nicht.
Titel: Antw:Usg bei Lehrgängen a.d.W. ?
Beitrag von: xnos am 16. Dezember 2022, 16:19:10
Ein Heranziehungsbescheid wird erst erstellt, wenn das zuständige Karrierecenter die Einverständniserklärungen (S1 und S2) des RDL vom Beorderungstruppenteil zugeschickt bekommt. Da wird dann auch der jeweilige Zeitraum angegeben.

Hinsichtlich der Reserveoffiziersmodule a.d.W. wird nur für die Präsenztage herangezogen. Für die Fernlernphasen können daher keine Leistungen nach USG beantragt werden.
Titel: Antw:Usg bei Lehrgängen a.d.W. ?
Beitrag von: panzerjaeger am 16. Dezember 2022, 16:36:29
"Fernlernphase" heißt, dass Du abends (nach Feierabend-zivil) ab und zu mal zwei Stündchen online lernst.
Wieso solltest Du dafür Geld bekommen? Du arbeitest ja in dieser Phase ganz normal (zivil) weiter.

Es sind außerdem lediglich 40 Stunden pro Lehrgangsmodul mit 10 Präsenztagen.
Titel: Antw:Usg bei Lehrgängen a.d.W. ?
Beitrag von: Micha88 am 17. Dezember 2022, 08:07:26

:D danke euch!