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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Maler30 am 20. Dezember 2022, 21:42:09

Titel: Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Maler30 am 20. Dezember 2022, 21:42:09
Guten Abend liebe Kamerad:innen

Ich hab zwar schon die SuFu benutzt und das Internet durchstöbert finde aber leider nichts zu meinem Anliegen.

Ich bin 34 und trete nächstes Jahr im Oktober meine GA als Wiedereinsteller an (Wehrdienst 2007 geleistet)
Bin gelernter Maler und Lackierer habe mich aber bewusst gegen eine Uffz-Laufbahn entschieden, da ich mich einfach nicht bei der Marine sehe 😅
Demnach bin ich Mannschafter nach der neuen Regelung für erstmal 2 Jahre - ging ja leider nicht mehr -

Nach der GA komme ich in meine Stammeinheit und werde dort als  Stabsdienstsoldat eingesetzt.

Nun meine Frage....
Da ich ja jetzt schon einen für die Bundeswehr verwertbaren Beruf habe den ich aber nicht mehr ausüben möchte, würde die Chance bestehen , für einen späteren Laufbahnwechsel auf eine ZAW im Bereich Büromanagement o.ä? Also quasi als zweite Ausbildung ?

Wäre echt schön wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: F_K am 20. Dezember 2022, 21:48:48
Ja.
Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Ralf am 21. Dezember 2022, 05:56:04
Zitathabe mich aber bewusst gegen eine Uffz-Laufbahn entschieden,
Hast du denn die Eignung für die UffzLfb erhalten? Dann hättest du ja auch direkt bei der Einstellung auf einen UoP-DP mit ZAW hinwirken können.
Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Maler30 am 21. Dezember 2022, 07:39:17
Hab mich erstmal ,,nur" als Mannschafter beworben um überhaupt zu wissen ob es klappt bei der BW oder nicht
Alles weitere wollte ich in Angriff nehmen falls es zur Weiterverpflichtung kommt.
Wollte hier nur schon mal meine Fühler ausstrecken ob die Chance überhaupt besteht eine zweite Ausbildung zu erhalten falls man schon eine verwertbare im zivilen hinter sich gebracht hat
Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Ralf am 21. Dezember 2022, 07:46:23
Das beantwortet ja nicht meine Frage, ob du die Eignung auch für die Lfb der Uffz bekommen hast, oder nur Msch, denn die Eignung hat ja zwei Jahre Gültigkeit.
Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Maler30 am 21. Dezember 2022, 08:56:29
Okay da bin ich jetzt leicht überfragt  :-\
Wurde es erwähnt bei Bekanntgabe des Ergebnisses ?
Wenn ja hab ich ehrlich gesagt nach dem ,,Herzlichen Glückwunsch" nicht mehr ordentlich zugehört sondern war froh das es geklappt hat
Und wenn ja wo könnte man es im Nachhinein in Erfahrung bringen ?

Gelten die 2 Jahre ab Eignungsfeststellung sprich nach positiven Verlauf im KC oder erst ab Dienstantritt ?

Ich denke aber mal nach den zwei Jahren oder nach der DPA hab ich ja noch etwas Zeit falls ich nur die Eignung für Msch habe die  Uffz Eignung nochmal prüfen zu lassen oder?!
Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: T108 am 21. Dezember 2022, 09:19:09
Hättest du die Eignung gehabt hätten die Prüfer dir das direkt vorgeschlagen.

War bei mir auch so, wollte erst nur Mannschaften zwecks (Heimatnahes arbeiten)

Allerdings haben Sie mir dann im Gespräch die Feldwebellaufbahn angeboten mit ZAW (Kaufmann für Büromanagement)

Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Maler30 am 21. Dezember 2022, 09:28:22
Ahh okay
Also dann mach den zwei Jahren  noch mal in Angriff nehmen
Danke für die Infos bis hierher

Noch ne andere Frage
Die Festsetzung der Regelverpflichtungszeit kommt doch automatisch sobald ich die DPA erfolgreich abgeschlossen habe oder hab ich mich da verlesen bzw. es falsch aufgefasst?
Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Ralf am 21. Dezember 2022, 09:38:58
ZitatGelten die 2 Jahre ab Eignungsfeststellung sprich nach positiven Verlauf im KC oder erst ab Dienstantritt ?
Ab Datum Assessment.

ZitatDie Festsetzung der Regelverpflichtungszeit kommt doch automatisch sobald ich die DPA erfolgreich abgeschlossen habe oder hab ich mich da verlesen bzw. es falsch aufgefasst?
Nein, dass ist rechtlich nicht möglich. Es bedarf einer Weiterverpflichtung inkl. deiner Unterschrift. Normalerweise sollte dein Pers/Spieß auf die zukommen, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Besser ist aber immer, da ein Auge drauf zu haben.
Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Maler30 am 21. Dezember 2022, 09:47:11
Okay gut
Hatte mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt das mit meiner Zustimmung habe ich schon so rausgelesen in den Beiträgen hier
Die Frage war eher ob  die Weiterverpflichtungserklärung "automatisch" nach Abschluss der DPA kommt oder ich diese beantragen muss .

Ich weiß es ist ja noch lange  Zeit bis Dato aber ich möchte gerne gut vorbereitet und mit Wissen was und wie/wo beantragt wird in die GA bzw. Im Anschluss in die Stammeinheit gehen
Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Ralf am 21. Dezember 2022, 10:17:56
Wie gesagt: Normalerweise sollte dein Pers/Spieß auf dich zukommen, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Besser ist aber immer, da ein Auge drauf zu haben.
Titel: Antw:Fragen als Wiedereinsteller und Ausbildung
Beitrag von: Maler30 am 21. Dezember 2022, 10:30:05
Danke für den Tipp @Ralf werde ich mir notieren 😅