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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: FaPa am 30. Dezember 2022, 21:37:44

Titel: Festsetzung auf 4 Jahre
Beitrag von: FaPa am 30. Dezember 2022, 21:37:44
Hallo zusammen, habe bisher keine richtige Antwort gefunden.
Bin seit dem 1.10.2019 dabei. Ich bin SaZ 13.
Auf jeder Kommandierung steht, DZE am 30.9.2023, also erstmal festgesetzt auf 4 Jahre. Gibt es die Möglichkeit, zum 1.10.2023 die BW zu verlassen? Gründe hierfür möchte ich nicht nennen.

Danke im voraus :)
Titel: Antw:Festsetzung auf 4 Jahre
Beitrag von: KlausP am 30. Dezember 2022, 21:59:47
Sie haben eine Verpflichtungserklärung mit stufenweiser Festsetzung der Dienstzeit unterschrieben. Da müsste irgendwo drinstehen, dass Sie den weiteren Festsetzungen der Dienstzeit nicht widersprechen können. Eine Entlassung mit Auslaufen der Zwischenfestsetzungen wäre nur durch den Dienstherrn und nur bei wiederholtem Nichtbestehen der entsprechenden Laufbahnlehrgänge (oder dem Studium) möglich. Sie haben da kein Mitspracherecht in dem Sinne, dass Sie Ihre Entlassung mit Ablauf der Zwischenfestsetzung verlangen könnten.
Titel: Antw:Festsetzung auf 4 Jahre
Beitrag von: BulleMölders am 31. Dezember 2022, 09:04:29
Den vorherigen Beiträgen des TE entnehme ich, dass der Kamerad OA ist.
Titel: Antw:Festsetzung auf 4 Jahre
Beitrag von: FaPa am 31. Dezember 2022, 10:27:46
Danke für die Antwort.

Das stimmt, mittlerweile Leutnant.
Titel: Antw:Festsetzung auf 4 Jahre
Beitrag von: KlausP am 31. Dezember 2022, 11:44:05
Schön, ändert aber an meiner Aussage nichts. Ihre Dienstzeit dürfte bis zum Ende Ihres Studiums festgesetzt sein.  Brechen Sie das Studium ab oder rasseln durch die Prüfungen werden Sie höchstwahrscheinlich entlassen, sofern kein dienstliches Interesse daran besteht, Sie weiter zu verwenden.
Titel: Antw:Festsetzung auf 4 Jahre
Beitrag von: Ralf am 31. Dezember 2022, 12:37:05
Ein Abbruch des Studiums kommt nicht in Frage, da dieses nicht im dienstlichen Interesse liegt, dem würde nicht stattgegeben werden. Ein nachgewiesenes "sich Durchfallen lassen" zieht disziplinare Ermittlungen nach sich.

Gründe für einen Ausstieg können maximal persönliche Härtegründe sein, alles andere wäre unlauter. Eine Dienstzeitverkürzung (auf Antrag) nach § 40 (7) SG würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich auch nicht stattgegeben werden, da hier auch der dienstliche Grund fehlt.

Du hast jetzt vier Jahre richtig viel Geld bekommen und man hat das Geld und andere Ressourcen in dich investiert, ohne dass du eine Gegenleistung (ausgebildeter Dienst auf DP) erbracht hast. Es ist dann eben auch an der Zeit, dass sich dieses für den Dienstherrn auszahlt. Also erfülle deinen Teil des "Vertrages", studiere weiter fertig und diene die 13 Jahre -so wie beiden Seiten das vereinbart haben- ab.
Titel: Antw:Festsetzung auf 4 Jahre
Beitrag von: FaPa am 31. Dezember 2022, 14:22:57
Nochmals danke an die weiteren 2 Antworten, die im Prinzip nichts weiter aussagen, als die erste, die mir gereicht hat.
Ich möchte nur noch korrigieren, ich bin Offz ohne Studium.
Ich wünsche einen guten Start ins neue Jahr.