Guten Abend
Ich habe die Steuer für 2021 leider bisher liegen lassen und muss ja nun angeben wie viele Kilometer ich gemacht habe,
da man Buchungen bei der Bahn nur für maximal 14 Monate rückwirkend abrufen kann habe ich nun ein kleines Problem.
Da ich jedes Wochenende nach Hause gefahren bin (außer Urlaub etc) weiß ich natürlich wann ich gefahren bin.
Mein erster Ansatz wäre, dass ich die Kilometer schätze und diese angebe, das schlimmste was passieren kann wäre ja, dass
man mir x Kilometer weniger anerkennt oder im Zweifelsfall halt 0.
Liege ich dahingehend richtig?
Grüße
Ja, das ist so richtig. Obwohl ich die frage nicht wirklich verstehe. Tankquittungen, Wartungsrechnungen mit Kilometerstand?
Danke für die Antwort, aber den Bezug zum Kilometerstand verstehe ich grade nicht.
Ich nutze die Bahn mit den Bundeswehrtickets, da haben wir halt nur den Buchungsnachweis auf der DB Seite maximal 14 Monate rückwirkend.
Da du anscheinend immer die gleiche Strecke gefahren bist, gebe diese entsprechende multipliziert mit der Anzahl an. Auch wenn du dafür keinen Nachweis mehr verfügbar hast.
Meiner persönlichen Erfahrung nach, hat das Finanzamt noch nie Nachweise von mir nachgefordert.
Eventuell kannst du ja auch angeben, dass du via Mitfahrgelegenheit die Strecken zurückgelegt hast. Da werden keine Quittung oder sonstiges vom Fahrer ausgestellt.
Zitat von: Angemon84 am 07. Januar 2023, 09:50:29
Eventuell kannst du ja auch angeben, dass du via Mitfahrgelegenheit die Strecken zurückgelegt hast. Da werden keine Quittung oder sonstiges vom Fahrer ausgestellt.
Ehrlich, Anstiftung zur Steuerhinterziehung? Das kommt nämlich dabei raus, wenn man falsche Angaben in der Steuererklärung macht.
Wenn man Pech hat, dann kommt so etwas immer schnell raus. Eine Nachfrage bei der Bahn, wann xy über die entsprechende App Bahnfahrten gebucht hat und schon ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Mein Tipp, immer mit offenen Karten Spielen gegenüber dem Bearbeiter im Finanzamt. Entgegen der Landläufigen Meinung und der Meinung der Medien will kein Bearbeiter im Finanzamt einem Steuerpflichtigen was böses. Er/Sie wendet halt nur Recht und Gesetz an. Wenn man allerdings versucht den Bearbeiter zu verarschen, dann schaltet der auf stur und kommt seinem, in vielen Fällen gegebenen Ermäßensspielraum zu Gunsten des Pflichtigen nicht nach.
Sorry, da war es doch etwas spät für mich heute. Ich dachte, es ging um die Fahrten außerhalb der Bahnreisen. Dies beeinflusst durch den Gedanken, dass man nur tatsächlich entstandene Kosten geltend machen kann.
Aber da gab es ja vor ein paar Jahren die Änderung, dass eben keiner benachteiligt werden soll, der mit dem Fahrrad oder eben Bus und Bahn zur Arbeit kommt.
Insofern einfach die Entfernung zwischen Dienststelle und Wohnort und Daten der tatsächlich gefahrenen Wochenenden angeben. Das sollte der Sachbearbeiter schon glauben, dass man am Wochenende nach Hause kommt.
Fahrten sind mit öffentl. Verkehrsmitteln auf 4.500,-- € gedeckelt. Belege werden nur benötigt sofern tatsächliche Kosten von mehr als 4.500,00 € geltend gemacht werden.
Kilometer einfach mit Google-Maps ermitteln.