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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: reserve2012 am 08. Januar 2023, 20:12:45

Titel: Reservedienst Sozialversicherungen
Beitrag von: reserve2012 am 08. Januar 2023, 20:12:45
Guten Abend,

ich bin derzeit noch bis Ende Februar 2023 freiwillig Wehrdienstleistender.
Danach leiste ich eine Wehrübung von 6 Monaten ab (direkter Übergang von FWD zu RDL)
Der Bundesagentur für Arbeit habe ich bereits gemeldet dass ich die Übung ableiste.
Wie verhält sich dennoch das ganze mit den Sozialversicherungen wenn ich neben dem Reservedienst
keinen Job habe und die Unterhaltssicherung bekomme? Werden Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Bundeswehr gezahlt?
Da die Unterhaltssicherung auch nicht versteuert wird, stellt sich mir die Frage ob ich davon dennoch etwas abgeben muss (z.B einen Ausgleich ans Arbeitsamt, da ich ja normalerweise Arbeitslosengeld beziehen würde für die 6 Monate)?

Vielen Dank im Voraus!



Vielen Dank im Voraus
Titel: Antw:Reservedienst Sozialversicherungen
Beitrag von: Angemon84 am 08. Januar 2023, 20:38:28
Haben sie bereits die Forumssuche bemüht?
Wahrscheinlich nicht, daher hier der blosse Link ohne weiteren Kommentar https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5503782/0f42146ae27f32b709b57963b56675c0/leistungskatalog-fuer-fwdl-rdl-data.pdf