Guten Tag,
ich bin SAZ nach alter Art.
Momentan bin ich freigestellt vom Dienst wegen einer Vollzeit-BFD-Maßnahme, wenngleich ich bis Ende des Quartals statusrechtlich noch Soldat bin, da erst dann meine Dienstzeit endet.
Da meine ehemalige Einheit offenbar ca. im Februar auf eine Übung geht und es anders nicht möglich wäre, wünscht mein Kompaniechef meine Anwesenheit zum Ende des Januars um mich offiziell zu verabschieden.
Ich sage ganz ehrlich wie es ist, und das könnt ihr finden, wie ihr wollt: ich habe meinen Dienst treu verrichtet, habe es dort jedoch gehasst und mich die letzten zwei Jahre bis zur Freistellung nur geärgert und gequält. Bis auf ein paar wenige bedeuten mir die Leute dort nichts und ich habe keine Lust, dort noch einmal hingehen zu müssen.
Die Frage: kann mein Chef mich rechtmäßig zu dieser Verabschiedung befehlen?
Alles organisatorische wie Laufzettel und Rückgabe der Ausrüstung ist bereits abgeschlossen.
ZitatDie Frage: kann mein Chef mich rechtmäßig zu dieser Verabschiedung befehlen?
Zitat3. Inanspruchnahmen von Ermessensleistungen/Erholungsurlaub
Der Zeitraum der Ermessensleistungen bedarf der Zustimmung des zuständigen Disziplinarvorgesetzten, der die Abkömmlichkeit aus dienstlicher Sicht beurteilt. Erst danach beantragt der BFD bei der zuständigen PersBSt (BAPersBw Ref IV 3 BFD/Ref III Z 5/Ref VI ND 1) die Zustimmung aus personalplanerischer Sicht.
Nach Zustimmung erfolgt die Erstellung des Bewilligungsbescheides des BFD, der Grundlage zur Teilnahme an einer Fachausbildung oder zum Besuch der Bundeswehrfachschule ist.
Hinweis: Der Disziplinarvorgesetzte kann nicht einer beantragten Ermessensleistung zustimmen und für den gleichen Zeitraum bei der zuständigen PersBSt (BAPersBw Abt III, Abt IV oder Abt VI ND) einen Ersatz- bzw. Nachfolger beantragen! Stimmt der Disziplinarvorgesetzte einer beantragten Ermessensleistung nicht zu, fordert die zuständige PersBSt (BAPersBw Ref IV 3 BFD/Ref III Z 5/Ref VI ND 1) die Stellungnahme des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten, um aus personalplanerischer Sicht Stellung nehmen zu können.
Meines Erachtens hatte dein Chef bei der Zustimmung deine Abkömmlichkeit bestätigt. Jetzt im Nachhinhein diese Abkömmlichkeit aufgrund einer "Verabschiedung" zu revidieren, ist nicht zulässig.
Vorschlag: Entweder dem Chef den Sachverhalt so schildern, oder über die Vertrauensperson bzw. Personalrat an den Chef herantragen.
Quelle: GAIP 90-01-00 Berufsförderung
Unabhängig von der rechtlichen Frage - das Abbrennen von Brücken ist nur selten sinnvoll, und eine Verabschiedung gehört sich aus Gründen der Höflichkeit von beiden Seiten ...
Andere wären froh, wenn sich der Chef um eine ordentliche Verabschiedung gekümmert hätte.
Ansonsten: Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Sag doch deinem Chef, wie du das siehst und dass du keine offizielle Verabschiedung möchtest.
Was spricht denn dagegen, für einen Tag in die Einheit zu fahren, um sich dort formell und auch persönlich zu verabschieden? Die Abwesenheit wäre bei jeder Art von BFD-Maßnahme möglich bzw. irgendwie einzurichten. Natürlich gibt es immer mal wieder Zeitgenossen, die mit dem Beginn des Vollzeit-BFD komplett mit der Bw abgeschlossen haben und nie wieder eine Kaserne von innen sehen möchten...
Normalerweise gibts in dem Zusammenhang auch das Dienstzeugnis. Willst du das nicht persönlich empfangen?
Der eine oder andere soll bei der Verabschiedung such noch Befördert worden sein, wovon er vorher gar nichts wusste.
... Dienstzeugnis, Dankesurkunde, whatever - ggf. wollen die Kameraden ja auch ein Abschiedsgeschenk / Momento überreichen - da ist es halt "doof", wenn man nicht dabei ist ...
Wie gesagt, Abbrennen von Brücken ist problematisch - gerade wenn auf der anderen Seite noch Kameraden stehen, die einem wohlgesonnen sind...
Und um die eigentliche Frage zu klären: Der Befehl des unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten in der Dienststelle zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einem bestimmten Anzug zu erscheinen ist zunächst einmal verbindlich.
Ob der Befehl rechtmäßig ist, weil evtl. spezifische bundeswehrinterne Regelungen dagegen sprechen könnten, müsste dann eine Rechtsprüfung nach einer etwaigen Beschwerde ergeben.
Gruß
Andi
Auch wenn man in der Dienststelle vermutlich auch Meinungsverschiedenheiten hatte, ist es dennoch sehr positiv, wenn man sich ordentlich und mit Stil verabschiedet, so wie sich es auch gehört. Emotionen rauslassen, noch einmal professionell den Tag verstreichen fertig. Du hattest bestimmt nicht nur negative Momente in dieser Einheit, sondern auch positive. ;)
Ich persönlich wäre froh, wenn Chef/Spieß sich tatsächlich dahinterklemmen und einen vor der Kp verabschieden.
So wie es aussieht, sind das wieder die Antworten, die der TE nicht hören wollte, deshalb können wir wohl davon ausgehen, dass wir keine weiteren Beiträge des TE lesen werden.
Zitat von: BulleMölders am 16. Januar 2023, 07:55:08
So wie es aussieht, sind das wieder die Antworten, die der TE nicht hören wollte, deshalb können wir wohl davon ausgehen, dass wir keine weiteren Beiträge des TE lesen werden.
Ich weiß zwar nicht, wieso Sie unbedingt eine Antwort von mir provozieren wollen, aber ich gebe sie Ihnen gerne:
Ich wollte keine Antwort nach meinem Gusto, sondern die Richtige.
Da die Meinungen hier gemischt sind, gehe ich also vom Schlimmsten und damit der Rechtmäßigkeit des Befehls aus.
Wie gesagt, keiner kennt die Hintergründe meines Handelns und ich habe auch keine Lust, das ausführlich breit zu treten.
Ich bin auch nicht von der Bundeswehr enttäuscht, sondern insbesondere von meiner Einheit.
Ich vermisse, bis auf ein paar wenige Leute dort mit denen ich privaten Kontakt habe, niemanden und bin froh, die nie wieder sehen zu müssen.
In diesem Fall wird es halt die standortfremde Neukrankmeldung tun müssen am Stichtag. Schade, die Zeit hätte ich gerne sinnvoller genutzt als im Wartezimmer zu sitzen.
Anmerkung:
Im Zivilleben / Arbeitsleben rechtfertig diese Ankündigung die fristlose Kündigung.
Daher dieses Verhalten bitte nicht als Anregung auffassen.
Damit ist dann alles zum Thema gesagt.