Hallo miteinander,
weiß jemand, ob es als Sachbearbeiter in einem BwDLZ üblich/möglich ist, seine Tätigkeit auch (teilweise) im Homeoffice zu verrichten. Falls dem so ist, bis zu welchem prozentualen Anteil an der Gesamtarbeitszeit ist dies in der Regel der Fall?
Ich meine mich zu erinnern mal an anderer Stelle gelesen zu haben, dass es bspw. im BAPersBw üblich sei, in den BwDLZs aber eher nicht.
Liebe Grüße
Wäre diese Frage zweckmäßigerweise nicht an den direkten Vorgesetzten zu richten, der die örtlichen Regelungen kennt?
Es gibt keine generelle HO Vereinbarung. diese ist immer individuell mit dem entsprechenden Vorgesetzten "auszuhandeln", da sie von der individuellen Aufgabe abhängt.