Guten Tag,
in wenigen Wochen bin ich mit meiner Dienstpostenausbildung fertig und werde dann auf diesem auch eingesetzt, wofür ich eine Verpflichtungsprämie erhalten. Meine Aktuelle Personalverfügung geht noch bis Ende des Jahres, meine Dienstzeit ist schon auf das Ende meiner Verpflichtungszeit festgesetzt worden.
Ich bin TG 3 Empfänger. Mein zuständiges BWDLZ hat mich nun aufgefordert zur Wahrung der 3+5 Regelungen eine neue Personalverfügung einzureichen. Diese liegt jedoch nicht vor.
Mich beschäftigt nun die Frage, wie das BAPersBw nach Abschluss meiner Ausbildung verfahren wird.
Wird unter den gegebenen Umständen dann erfahrungsgemäß eine unbefristete Personalverfügung erstellt werden oder weiterhin befristete?
Kann man ggf. beim BAPersBw um weiterhin befristete Personalverfügungen mit den Hinweis auf steuerliche Nachteilen bitten?
Falls dies im falschen Thema ist, dann bitte verschieben.
MkG
Zitat von: Rekrut84 am 15. Januar 2023, 16:16:50
Mich beschäftigt nun die Frage, wie das BAPersBw nach Abschluss meiner Ausbildung verfahren wird.
Wird unter den gegebenen Umständen dann erfahrungsgemäß eine unbefristete Personalverfügung erstellt werden oder weiterhin befristete?
Das kann Ihnen nur Ihr PersFhr sagen.
Zitat von: Rekrut84 am 15. Januar 2023, 16:16:50
Kann man ggf. beim BAPersBw um weiterhin befristete Personalverfügungen mit den Hinweis auf steuerliche Nachteilen bitten?
Offiziell - nein, da steuerliche Aspekte keine Rolle spielen.
Ich muss das Thema nochmal aufgreifen:
Hier im Forum habe ich gelesen, dass es in der GAIP eine Vorgabe gibt wonach ledige SaZ Versetzungen für 24 - 48 Monate bekommen sollen.
Ein Kamerad hat mit bestätigt, dass es bei ihm an seinem alten Standort so, dass er immer Versetzungen für 3-4 Jahre erhalten hatte als er noch SaZ war.
Gibt es eine solche Handlungsanweisung? Wenn ja, wo kann ich dies nachlesen, bzw. wo ist geregelt, wann wie welche Versetzungen und wie lange befristet oder unbefristet diese ausgestellt werden, da ich nicht davon ausgehe, dass dies der Willkür des PersFhr oder BAPersBw überlassen wird.
Danke
Fw werden nach DP Ausbildung idR dauerhaft auf DP versetzt - da idR die Dienstzeit (SaZ) auf diesem DP abgeleistet wird.
Zitat von: Rekrut84 am 13. April 2023, 23:00:37
Ich muss das Thema nochmal aufgreifen:
Hier im Forum habe ich gelesen, dass es in der GAIP eine Vorgabe gibt wonach ledige SaZ Versetzungen für 24 - 48 Monate bekommen sollen.
Ein Kamerad hat mit bestätigt, dass es bei ihm an seinem alten Standort so, dass er immer Versetzungen für 3-4 Jahre erhalten hatte als er noch SaZ war.
Gibt es eine solche Handlungsanweisung? Wenn ja, wo kann ich dies nachlesen, bzw. wo ist geregelt, wann wie welche Versetzungen und wie lange befristet oder unbefristet diese ausgestellt werden, da ich nicht davon ausgehe, dass dies der Willkür des PersFhr oder BAPersBw überlassen wird.
Danke
Zu Zeiten des Strukturerlasses zur UKV gab es dazu klare Vorgaben.
Mit Einführung der gesetzlichen Regelungen zur 3+5-Regel sind diese
entfallen.
Die Festlegung der hier relevanten
voraussichtlichen Verwendungsdauer (VBis) liegt in der Entscheidungskompetenz des jeweiligen PersFhr.
A-1420/37
"509. In der Personalverfügung ist die voraussichtliche Dauer der Verwendung anzugeben.
Die Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer soll dazu beitragen, Soldatinnen und Soldaten
die Planung für sich und ggf. für ihre bzw. seine Familie zu erleichtern.
Ein Rechtsanspruch kann aus der voraussichtlichen Dauer der Verwendung nicht abgeleitet werden."Ob es "hausinterne" Anweisungen für die PersFhr gibt, wie diese Nr. 509 umzusetzen ist ... zumindest für die Abteilung IV ist dies zu erwarten ...