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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Gibna am 19. Januar 2023, 13:57:14

Titel: Nochmal Frage zum KDV,was muss ich bei Anerkennung alles zurück zahlen?
Beitrag von: Gibna am 19. Januar 2023, 13:57:14
Guten Tag.
Ich wollte das gestern noch als Frage einwerfen, allerdings war das Thema dann dicht.
Mir ist noch wichtig zu wissen was für Kosten auf mich zu kommen wenn der KDV anerkannt wird.
Bin Mannschafter HG und 14 Monate dabei,habe den militärischen Teil des Lkw Führerscheins gemacht bzw machen müssen,zivil war schon vorhanden.
Meine Kameraden sagten ich muss die Grundausbildung zurück zahlen?Und die Familienzuschläge
Und den Führerschein auch wenn es der militärische Teil nur war.
Aber das ist mir neu,ist ja zivil nicht verwertbar.

Bitte nicht sperren.
Titel: Antw:Nochmal Frage zum KDV,was muss ich bei Anerkennung alles zurück zahlen?
Beitrag von: F_K am 19. Januar 2023, 14:39:08
WENN anerkannt wird, ist davon nichts zurückzuzahlen.

KDV Bearbeitungszeit wird bei SaZ derzeit wohl in Monaten gemessen.
Titel: Antw:Nochmal Frage zum KDV,was muss ich bei Anerkennung alles zurück zahlen?
Beitrag von: schlammtreiber am 19. Januar 2023, 14:48:28
Zitat von: Gibna am 19. Januar 2023, 13:57:14
Meine Kameraden sagten ich muss die Grundausbildung zurück zahlen?

Ich hab schon viel Schwachsinn gehört, aber "Grundausbildung zurückzahlen" ist schon eine besondere Perle.
Titel: Antw:Nochmal Frage zum KDV,was muss ich bei Anerkennung alles zurück zahlen?
Beitrag von: tangobravo am 19. Januar 2023, 18:54:00
Grundausbildung was? Zurückzahlen? Was denn, wie denn?  :o
Die Info vom Kameraden war Bulls..t.
@Admin
Verifizierung "Vorname" läuft noch auf IBUK alt.
Titel: Antw:Nochmal Frage zum KDV,was muss ich bei Anerkennung alles zurück zahlen?
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2023, 18:59:02
Vielleicht sollten Sie in Ihrer Einheit jemanden fragen, der Ahnung davon hat, worüber er redet und keinen Dummschwätzer.

Eigentlich könnte man den Thread auch schließen. In welchen Fällen was genau zurückzuzahlen ist steht u. a.im Soldatengesetz.
Titel: Antw:Nochmal Frage zum KDV,was muss ich bei Anerkennung alles zurück zahlen?
Beitrag von: Gibna am 20. Januar 2023, 07:26:44
Zitat von: KlausP am 19. Januar 2023, 18:59:02
Vielleicht sollten Sie in Ihrer Einheit jemanden fragen, der Ahnung davon hat, worüber er redet und keinen Dummschwätzer.

Eigentlich könnte man den Thread auch schließen. In welchen Fällen was genau zurückzuzahlen ist steht u. a.im Soldatengesetz.

Dort steht nur ,Studium und Ausbildung.

Wie sieht es aus mit Versetzungen? Kann es sein das man mich nach der Einreichung versetzt?
Und was mach ich bei Mobbing?
Titel: Antw:Nochmal Frage zum KDV,was muss ich bei Anerkennung alles zurück zahlen?
Beitrag von: Ralf am 20. Januar 2023, 10:51:28
Schluss mit lustig hier!
Titel: Antw:Nochmal Frage zum KDV,was muss ich bei Anerkennung alles zurück zahlen?
Beitrag von: bayern bazi am 20. Januar 2023, 10:59:48
Zitat von: tangobravo am 19. Januar 2023, 18:54:00
Grundausbildung was? Zurückzahlen? Was denn, wie denn?  :o
Die Info vom Kameraden war Bulls..t.
@Admin
Verifizierung "Vorname" läuft noch auf IBUK alt.

DANKE für den Hinweis

habs jetzt geändert (musste erstmal wieder suchen wo man das einstellt - selbst bei dem Verschleiß unserer IBuK ist das, Gott sei Dank,  ein nicht alltägliche Aufgabe :D ;) )