Hallo liebe Kameraden,
Kurze knappe Frage:
Hat man Anspruch auf Sonderurlaub bei folgenden Besuchen:
Arbeitsagentur (arbeitslos melden nach Reservedienst) und/oder
Vorstellungsgespräch für neuem Beruf nach Reserveübung
oder muss man dies mit Erholungsurlaub abgelten?
Vielen lieben dank euch für Infos!
Aus eigener Erfahrung:
Bei einer WÜ werden dem Res i.d.R. keine Steine in den Weg gelegt, insbesondere bzgl. des weiteren zivilen Werdeganges.
Unabhängig von der Vorschriftenlage war bei mir ein Besuch von Vorstellungsgesprächen auch während einer kürzeren WÜ machbar. Da sind die Truppe bzw. der Vorgesetzte meiner Erfahrung nach sehr pragmatisch.