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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: reneblz am 01. Februar 2023, 13:21:48

Titel: Unterhalt nach FWD
Beitrag von: reneblz am 01. Februar 2023, 13:21:48
Hallo zusammen,
ich fange vielleicht am 01.07 mit meinem FWD an.

Muss meine Mutter mir danach noch Unterhalt zahlen wenn ich dann noch die Fachhochschulreife machen will? Da die Bundeswehr bzw. Der FWD ja nicht als 2. Bildungsweg zählt müsste sie eigentlich noch Unterhalt zahlen wenn ich dann in der Schule bin oder?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Unterhalt nach FWD
Beitrag von: F_K am 01. Februar 2023, 13:46:07
Ohne Rechtsberatung sein zu wollen: Der FWD ist keine Berufsausbildung und sollte die Unterhaltspflicht nur unterbrechen.

Trennung:
Es ist aus vielen Gründen besser, die geplante Schulbildung SOFORT zu machen, und erst dann FWD.
Titel: Antw:Unterhalt nach FWD
Beitrag von: BulleMölders am 01. Februar 2023, 14:25:26
Ob ein Bundeswehrforum für diese Frage das richtige ist, wage ich mal zu bezweifeln. Es wird doch im Internet ein entsprechendes Fachforum zum Thema Unterhalt geben, in dem man Ihnen eher eine belastbare Antwort geben kann.