Moin,
ich habe in ein paar Wochen mein Assessment in Köln. Ich habe ein kleines Tattoo hinter dem Ohr. Es ist sehr dezent und nicht aufdringlich oder so, aber nunmal nicht verdeckbar. Ich hab habe mehrfach gelesen, dass mir das schwierigkeiten bereiten könnte. Ich denke darüber nach es mit camouflage schminke zu verdecken, was ich nur ungerne mache, da ich mich nicht verstecken will. Allerdings ist mir das Assessment sehr wichtig. Hat jemand vielleicht ebenfalls tattoos und wie lief es bei euch? Wurdet ihr ausgemustert?
Wenn es wirklich nur ein kleines dezentes Tattoo hinter dem Ohr ist, brauchen Sie sich da keine Sorgen machen.
Gesetzliche Grundlage: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63988.0.html
Bei der Musterung ist es anzugeben, dort wird dann anhand der jeweiligen Tätowierung entscheiden, ob es zu einer Nichtverwendungsfähigkeit kommt. Später in Dienst könnte das Abdecken in gewissen Situationen verlangt werden.
Allerdings ist nmK eine Änderung der A-2630/1 nicht erfolgt, somit gilt sie bisher unverändert.
Es finden sich aber hier auch dutzende Posts zu dem Thema Tätowierungen.
ZitatWenn es wirklich nur ein kleines dezentes Tattoo hinter dem Ohr ist, brauchen Sie sich da keine Sorgen machen.
Ein kleines dezentes Hakenkreuz. 8)
Ergänzung:
Haare drüber wachsen lassen?
Zitat von: Ralf am 01. Februar 2023, 16:37:29
Gesetzliche Grundlage: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63988.0.html
Bei der Musterung ist es anzugeben, dort wird dann anhand der jeweiligen Tätowierung entscheiden, ob es zu einer Nichtverwendungsfähigkeit kommt. Später in Dienst könnte das Abdecken in gewissen Situationen verlangt werden.
Allerdings ist nmK eine Änderung der A-2630/1 nicht erfolgt, somit gilt sie bisher unverändert.
Es finden sich aber hier auch dutzende Posts zu dem Thema Tätowierungen.
ZitatWenn es wirklich nur ein kleines dezentes Tattoo hinter dem Ohr ist, brauchen Sie sich da keine Sorgen machen.
Ein kleines dezentes Hakenkreuz. 8)
Symbole nach 86a sind ganz sicher nicht mehr dezent 😉
Zitat von: Bär2000 am 01. Februar 2023, 16:12:44
Moin,
ich habe in ein paar Wochen mein Assessment in Köln. Ich habe ein kleines Tattoo hinter dem Ohr. Es ist sehr dezent und nicht aufdringlich oder so, aber nunmal nicht verdeckbar. Ich hab habe mehrfach gelesen, dass mir das schwierigkeiten bereiten könnte. Ich denke darüber nach es mit camouflage schminke zu verdecken, was ich nur ungerne mache, da ich mich nicht verstecken will. Allerdings ist mir das Assessment sehr wichtig. Hat jemand vielleicht ebenfalls tattoos und wie lief es bei euch? Wurdet ihr ausgemustert?
Das Problem an solchen Tattoos ist einfach dass es für Uniformträger völlig unpassend ist. Niemand will sowas sehen, es sieht weder schneidig aus, noch zeugt es von Seriosität oder einem anständigen Charakter.
Tattoos im Gesicht und auf den Händen stehen einem Insassen in der JVA oder der lesbischen Kassiererin bei PennyMarkt. Nicht aber dem Soldaten.
Wenn du so zu einem Einstellungsverfahren gehst, demonstrierst du nur deine Selbsaufgabe.
Bitte von jeglichen Bewerbungen Abstand nehmen.
Zitat von: Einstellungsberater am 02. Februar 2023, 05:50:00
Das Problem an solchen Tattoos ist einfach dass es für Uniformträger völlig unpassend ist.
Niemand will sowas sehen, es sieht weder schneidig aus, noch zeugt es von Seriosität oder einem anständigen Charakter.
Tattoos im Gesicht und auf den Händen stehen einem Insassen in der JVA oder der lesbischen Kassiererin bei PennyMarkt. Nicht aber dem Soldaten.
Wenn du so zu einem Einstellungsverfahren gehst, demonstrierst du nur deine Selbsaufgabe.
Bitte von jeglichen Bewerbungen Abstand nehmen.
In welcher Zeit leben Sie denn... ?
Wenn der Rahmen der o.g. Vorschrift eingehalten wird --- null Problem.
Und z.B. unsere Kameraden/innen von der Marine sehen das bestimmt auch im Rahmen ihrer Traditionen ...
Zitat von: LwPersFw am 02. Februar 2023, 07:47:11
In welcher Zeit leben Sie denn... ?
... uns ist aber schon klar, dass wir mit "Einstellungsberater" mal wieder einen "Agent Provocateur" vor uns haben ... 8)
Die Ästhetik ein solchen Tattoos mag mE ziemlich begrenzt sein, aber solange es sich mit der Vorschriftenlage deckt, ist es kein Einstellungshindernis.