Moin in die Runde,
Aktuell bin ich Oberfeldwebel und interessiere mich für den Laufbahnaufstieg zum Offizier. Hier ziehe ich neben dem "klassischen" Weg des OffzMilFD, auch den Weg des Aufstieges nach §27 (1) 3. SLV zum OffzTrD in Betracht.
Das Internet und Intranet ist zu dieser Aufstiegsmöglichkeit nicht wirklich hilfreich, die entsprechenden Ergänzungen in den Zentralrichtlinien habe ich bereits ausgemacht.
Mein S1-Bereich ist da auch nicht wirklich hilfreich, weswegen zeitnah eine Kontaktaufnahme mit meinem PersFhr angestrebt ist.
Vielleicht hat hier aber jemand den Weg schon durch gemacht und kann mal aus dem "Nähkästchen" plaudern oder ist selber Perser und hat in dem Bereich Erfahrung.
Daher mal ein paar Fragen.
1) Bei dieser Aufstiegsmöglichkeit scheint weniger der zivile Abschluss, als die militärischen Fähigkeiten, sowie Eignung im Vordergrund zu stehen. In einer nicht mehr gültigen C-Vorschrift habe ich gelesen das ein 12 monatiger Bildungslehrgang, im Rahmen der Laufbahnausbildung, an einer FachschuleBw stattfindet. Was kann ich mir darunter vorstellen (Fachrichtung, Abschlusshöhe, etc.)?
2) Wie sieht das Militärische Auswahlverfahren aus (nicht das Assessment), welches Bestandteil der Auswahl ist aus/sein soll? (gerne auch Unterschiede in der TSK)
3) Steht man im Vergleich im späteren Werdegang bei gleicher Leistung und Eignung schlechter da als ein studierter Offz? (Bsp. Auswahl BS, etc.)
4) Gibt es Zahlen wie viele Laufbahnaufstiege es, nach §27 (1) 3. SLV, jährlich gibt? (Chance Realistisch oder "nur theoretische Aufstiegsmöglichkeit")
5) Die Laufbahnausbildung soll laut Buschfunk und der in Frage 1) erwähnten C-Vorschrift gut 4 Jahre dauern. Stimmen die aktuellen Zeiten damit noch über ein?
Gerne nehme ich darüber hinaus auch jeden weiteren Hinweis oder Tipp zum nachschlagen zur Kenntnis und freue mich über persönliche Erfahrungen.
Für die Antworten danke ich und wünsche ein schönes erholsames Wochenende.
Ergänzend zu meiner Frage 2) möchte ich richtig stellen das es um den Militärischen Auswahllehrgang geht.
Da waren die Hände schneller als die Augen.
Es gibt keinen Militärischen Auswahllehrgang und keinen Bildungslehrgang mehr.
Jedes Jahr steigen auf diesen Weg des Laufbahnaufstieges einige hundert Soldatinnen und Soldaten auf, man kann so rd. 20% des jeweiliges GEWET rechnen, allerdings sind hier alle Dienstgrade dabei, nicht nur Fw. Die Anzahlt der Fw weiß ich nicht.
Das Studium ist hier genauso / bzw. genauso nicht Bestandteil wie bei Ungedienten so wie auch der Ausbildungsgang. Das Problem, wenn man nicht mindestens eine Studierfähigkeit als Bildung mitbringt ist, dass man sich dann mit den wenigen Prozent ohne Studium messen muss, dann sinkt natürlich die Chance.
Zustimmung.
Vielen Dank für die Antworten.
Aussagekräftig genug und für mich wurde alles relevante beantwortet.
Moin, ich möchte das Thema nochmal aufgreifen.
Spielen für die Auswahl als Fw, die letzten BU´s oder sonstigen erbrachten Leistungen eine Rolle?
Oder zählt lediglich das Auswahlverfahren in Köln eine Rolle?
ZitatOder zählt lediglich das Auswahlverfahren in Köln eine Rolle?
Welches Auswahlverfahren zum Fw wird in Köln denn durchgeführt?
Oder meinst du "als Fw" zum OffzTrD? Wenn ja, hatten wir das Thema ja eben erst: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72132.msg739531.html#msg739531
Zitat von: Ralf am 22. März 2023, 12:37:25
ZitatOder zählt lediglich das Auswahlverfahren in Köln eine Rolle?
Welches Auswahlverfahren zum Fw wird in Köln denn durchgeführt?
Oder meinst du "als Fw" zum OffzTrD? Wenn ja, hatten wir das Thema ja eben erst: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72132.msg739531.html#msg739531
Der Link führt zu Thema ROA, davon ist hier nicht die Rede.
Genau, meine als Fw zum OffztrD nach dem oben genannten Paragraphen.
Nochmal die Frage: Wenn die Bewerbung angenommen wird, fährt man nach Köln zum AC, macht dort die Prüfungen und ist fertig?
Und zählen erbrachte Leistungen wie, Beurteilungen etc. auch eine Rolle für diese Art von Bewerbung?
ZitatDer Link führt zu Thema ROA, davon ist hier nicht die Rede.
Ja und? Kein Unterschied. Art 33 (2) GG unterscheidet selbstverständlich hier nicht.
Und nein, die zählen formal nicht, wie sollte man das sonst bei einen Schulabgänger gewichten, der hat sowas ja nicht? Genau das steht oben in dem link.
Zitat von: Ralf am 23. März 2023, 08:51:47
ZitatDer Link führt zu Thema ROA, davon ist hier nicht die Rede.
Ja und? Kein Unterschied. Art 33 (2) GG unterscheidet selbstverständlich hier nicht.
Und nein, die zählen formal nicht, wie sollte man das sonst bei einen Schulabgänger gewichten, der hat sowas ja nicht? Genau das steht oben in dem link.
Jetzt habe ich alle Antworten die ich brauche, Danke.