Hallo,
ich bitte um Erfahrungswerte zu der UKV bei dienstlich veranlasstem Umzug (anerkannte Wohnung; Ich möchte mit Mann und Maus meinen Wohnsitz an den neuen Dienstort verlagern).
Sind "Nebenpositionen" eines beauftragten Umzugsunternehmens (Möbel zerlegen, verpacken, Umzugskartons) erstattungsfähig nach §6 BUKG oder gelten diese mit der Pauschale (§10 BUKG) als abgegolten?
Bei mir wurde immer die komplette Rechnung der Spedition erstattet. Ist aber mittlerweile schon über 20 Jahre her.
Die Kosten für den fachgerechten Umzug des Hausrats an einen neuen Dienstort werden bei Zusage der UKV vollständig übernommen. Falls die Möbel zerlegt werden müssen, um transportiert werden zu können, zählt auch das zum Umzug.
Lassen Sie sich über die kompletten Leistungen drei Angebote erstellen.
Hier einmal in Ruhe einlesen...
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/betreuungsportal/mobilitaetsportal-bundeswehr/umzug-mit-der-bundeswehr-im-inland
Und immer zu empfehlen... frühzeitig vor dem Umzug mit TM Kontakt aufnehmen und alle offenen Fragen klären:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr - Abrechnungsreferat TM 7 -
Siegfried-Meister-Straße 10
Gebäude Nr. 101
86899 Landsberg am Lech
Zentrale Ansprechstelle bei TM 7
Telefon +49 8191 911-1708
Fax +49 8191 911-181702