Kann eine Wiedereinstellung behindert werden, bzw aussichtslos sein, wenn man zuvor mit 2 von 4 Jahren Restdienstzeit mit Nichtfestsetzung der Dienstzeit entlassen worden ist? Ich würde versetzt und in dem neuen Standort sind Dinge passiert, auf die ich hier nicht eingehen kann und die mein Verbleiben dort unmöglich gemacht haben. Stichwort Mobbing, Sexismus, etc. Jedenfalls war mein einziger Ausweg ein Antrag auf Nichtfestsetzung wegen persönlichen Angaben der psychischen und physischen Nichteignung. Verstärkt dazu habe ich natürlich auch beim Arzt vom Leder gezogen. Ich bin jetzt in der Reserve und habe meinen T2 zurück, da ich ja gesund bin und war. Es steht aber eben noch diese (unwahre und den Umständen entsprechend erzwungene) Angabe zur Nichteignung im Raum. Ich will von Herzen zurück zur Bundeswehr. Ich habe auch ATNs in dem Bereich und möchte in den Truppendienst, Mannschaften, Heer zurück.
Natürlich kann es in einem Einstellungsverfahren zur Bewertung herangezogen werden, wenn man entweder für die Verwendung ungeeignet ist oder eben darüber gelogen hat. Ob damit die Bewerbung aussichtslos ist, weiß ich nicht. Also: bewerben und sehen was rauskommt.
Zitat von: wolverine am 15. Februar 2023, 14:26:07
Natürlich kann es in einem Einstellungsverfahren zur Bewertung herangezogen werden, wenn man entweder für die Verwendung ungeeignet ist oder eben darüber gelogen hat. Ob damit die Bewerbung aussichtslos ist, weiß ich nicht. Also: bewerben und sehen was rauskommt.
Naja, rechtfertigen, begründen und das Gegenteil beweisen kann ich ja. Solange in Köln oder wo auch immer keiner auf die Akte schaut und sagt "Ne, kommt jetzt in Ablage P, wir nehmen lieber frische Schulabgänger ohne Beurteilung für SaZ 12", ist es okay. Kann ja sein, dass sowas von vorne herein ein Ausschlussgrund ist und man die Person nicht wirklich anhört. Ich will auch einfach das Kapitel schließen und keine weitere Konfrontation mit dem Standort