Hey, ich gehe demnächst als fwdler in den Stabsdienst des Objektschutzes in Schortens. Freue mich schon drauf jedoch interessiert mich auch mega ob ich wohl auch "nur" als Stabsdienstsoldat das Barett des Objektschutz bekomme, denn alle meine Vorgestzten und das Internet können mir keine klare Antwort dazu geben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
LG
Im "Internet" und bei den Vorgesetzten gibt es die "Anzugordnung" - da findet sich eine Antwort.
Zitatb) Luftwaffe
Soldatinnen und Soldaten im Wachbataillon BMVg, der Objektschutzkräfte, im Militärmusikdienst (bei
Einsätzen im protokollarischen Dienst) und im OrgBer CIR sowie Soldatinnen in den Laufbahnen des
Sanitätsdienstes tragen zur Kennzeichnung ein marineblaues Barett.
Das steht schon ganz klar da drin, mich wundert dann die Aussage, dass Vorgesetzte das nicht rauslesen.
Sogar ChatGPT würde eine Antwort liefern, die vom Forum kommen könnte:
ZitatHey, ich gehe demnächst als fwdler in den Stabsdienst des Objektschutzes in Schortens. Freue mich schon drauf jedoch interessiert mich auch mega ob ich wohl auch "nur" als Stabsdienstsoldat das Barett des Objektschutz bekomme, denn alle meine Vorgestzten und das Internet können mir keine klare Antwort dazu geben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
ZitatAls Soldat im Stabsdienst des Objektschutzes in Schortens wirst du höchstwahrscheinlich das Barett des Objektschutzes tragen. Das Barett des Objektschutzes ist Teil der Uniform der Objektschützer und wird normalerweise von allen Soldaten in diesem Bereich getragen, einschließlich des Stabsdienstpersonals.
Da ich jedoch nicht über spezifische Informationen zu deiner Einheit oder deinem Dienstgrad verfüge, empfehle ich dir, dich direkt an deine Vorgesetzten zu wenden, um sicherzustellen, dass du die richtige Uniform und Ausrüstung trägst. Sie können dir die genauen Anforderungen und Vorschriften für deine Uniform mitteilen.
Naja es gibt halt so ein paar "ganz besondere" Kameraden, die der Meinung sind, man dürfe das Barett nur tragen wenn man die CR Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hätte. Obwohl die Vorschrift da absolut eindeutig ist.