Guten Tag,
Vor 7 Tagen ist mein BW Führerschein Klasse C/E abgelaufen!
Wenn ich den verlängere, blüht mir eine Strafe?
Was muss ich für den 90/5er tun?
Bzw welche Maßnahmen kommen wieder auf mich zu?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Die Erteilung einer DFE nach Ablauf der Geltungsdauer ist grundsätzlich ohne erneute Ausbildung
und Prüfung möglich. Hierzu legt die Einh/DSt einen Antrag, die geforderten Unterlagen
und den DFS/Führerschein der Bundeswehr bei ZKfWBw Abt ZulPers Dez FahrErlbnBeh vor.
Dein KpTrpFhr kann dir sicherlich weiterhelfen.
Danke für die kompetente Antwort 👋🏻
Ist denn ein 90/5er Blut / Urin / Bwk Augenarzt nicht mehr nötig für eine Verlängerung?
... geforderte Unterlagen ...
@Figur97
In diesem Forum gibt es ein geheimes Tool, die Forensuche. Aber pssst.....nicht weitersagen, besser ist es immer zu wiederkehrenden Themen einen neuen Thread aufzumachen.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72871.msg736821.html#msg736821
Das habe ich bereits im Vorfeld getan, allerdings sind die Beiträge von 2005 und 2010 /
Ich möchte einfach nur wissen ob und was beim 90/5er gefordert wird da ich vor kurzem einen anderen gemacht habe.
Es gibt unterschiedliche Antworten.
Die einen sagen: Nur die Gesichtsfeldvermessung
Die anderen sagen: Blut Urin BwK Drogen
Welche Auskunft hat Ihnen denn nun Ihr KpTrpFhr ( oder wie auch immer die Bezeichnung in Ihrer Einheit ist) gegeben?
Wenn etwas bereits abgelaufen ist, kann man es nicht verlängern, sondern es wird erneuert. Dieser scheinbar unbedeutende Unterschied ist aber oft von erheblicher Relevanz.
Okay, wie sieht dann eine Verlängerung aus? Was wird benötigt?
@ Figur97:
Ein BA90/5 (bzw. der Name des neuen Formulars) MKF CE (inklusive Gesichtsfeld, ist doch klar) - wenn alle Unterlagen in der G Akte sind, kann der 90/5 ja auf Basis vorhandener Untersuchungen ausgestellt werden.
Es berät der KpTrpFhr und der SanBereich ...