Guten Morgen Kameraden,
zwecks Erstellung eines Dienstplanes für Zivilkraftfahrer, würde ich wenn möglich auf euer Schwarmwissen zurückgreifen wollen.
Letztlich geht es in meiner Frage nicht um Dienstzeiten, sondern eher um die Technische Durchsicht eines Fahrzeuges und dessen Zeitlicher Ansatz.
Bei der Ausplanung gab es einen Einwand, der lautet " Der Technische Dienst an PKW soll mindestens 15 Minuten und an LKW mindestens 30 Minuten betragen. Das muss zwingend berücksichtigt werden"
Einen Quellverweis gab es nun nicht.
Ich habe mir jetzt folgende Unterlagen einverleibt :
A-1050/10 und einige Anlagen (u.a. Führen von Dienstfahrzeugen)
TDv / Fristenhefte unserer alten Fahrzeuge
Zusätzlich hab ich mit der ZMK und dem BW Fuhrparkservice Telefoniert.
Alles bis Dato ohne Erfolg. Jetzt zur Frage.
Ist das ein Hirngespinnst oder vllt. eine Vorschrift aus den 90er ?
Hab ich was übersehen?
MKG
Die Zeiten für die jeweilige Technische Durchsicht, stehen in der Regel auf der ersten Seite des jeweiligen Abschnitts, im zum Fahrzeug dazugehörendem Fristenheft (Teil 22).
Sind im Beispiel Wolf 20 Minuten für Technische Durchsicht nach der Benutzung und jeweils 16 Minuten für Technische Durchsicht vor und während der Benutzung
Das ist aber kein Bw-spezifisches Thema, sondern die Abahrtkontrolle ist auch im Zivilen vorgeschrieben - ob es gemacht wird, ist eine andere Frage. Im Winter ist das Entfernen von Eis/Schnee von Aufbauten/Planen mit zu berücksichtigen. Bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung waren früher bei strenger Kälte noch Vorheizzeiten für den Fahrgastraum vorgesehen.
Wichtig ist mMn ein Verständnis der Technik und der Situation.
Habe ich eine automatische Reifendruckkontrollanlage kontrolliere ich eher nicht vor jeder Fahrt den Reifendruck, sondern nur nach Temperaturänderungen (grösseren) - wenn ich ein Fahrzeug neu übernehme, wird alles kontrolliert - fahre ich es täglich, eher weniger ...