Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: JoJo52 am 24. März 2023, 16:26:59

Titel: Mitnahme von Zivilisten in BW Liegenschaften
Beitrag von: JoJo52 am 24. März 2023, 16:26:59
Hallo,
ich habe gehört, dass man als aktiver Soldat Zivilisten mit in BW Liegenschaften (Kaserne) nehmen kann.
Man trägt dann wohl die Verantwortung für diese in der Zeit aber müsse ansonsten nichts anmelden etc.
Desweiteren soll die Anzahl der Personen (maximal 2) vom Dienstgrad abhängen. Stimmt das? Habe leider dazu bisher keine Vernünftige Antwort/Dienstvorschrift gefunden.

Vielen Dank in Voraus!
Titel: Antw:Mitnahme von Zivilisten in BW Liegenschaften
Beitrag von: KlausP am 24. März 2023, 16:40:24
Informieren Sie sich bitte in der Kasernenordnung Ihrer Liegenschaft, da sollte das für den speziellen Fall geregelt sein.
Titel: Antw:Mitnahme von Zivilisten in BW Liegenschaften
Beitrag von: F_K am 24. März 2023, 17:32:48
.. oder Wachanweisung.

In aller Regel nicht über Nacht und meistens zusätzlich mit Besucherschein.
Titel: Antw:Mitnahme von Zivilisten in BW Liegenschaften
Beitrag von: Beuteberliner am 24. März 2023, 20:04:40
Es kommt auf die Bewachungskategorie der Liegenschaft an, ob Sie als Soldat Gäste ohne Personenkontrolle mit hineinbringen dürfen. Die Kasernenordnung regelt das dann entsprechend.

Unabhängig davon, dass Sie - wenn die Bewachungskategorie es zulässt - Ihre Besucher durchgehend begleiten müssen, ist deren Aufenthalt nur in Dienstzimmern, Besprechungs-, Gemeinschaftsräumen oder Betreuungseinrichtungen zulässig.