Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: zpeedy am 30. September 2003, 17:33:52

Titel: bußgeldverfahren
Beitrag von: zpeedy am 30. September 2003, 17:33:52
Hallo,

nach $45 Abs.1 Wehrpflichtgesetzt kann ein bußgeldverfahren eingeleitet werden wenn man anordnungen (des musterungsarztes)nicht nachkommt.

wie hoch sind denn solche bußgelder?

ich war jetzt 3 wochen im urlaub und hab völlig verpasst das ich noch zum hausartzt gehen sollte um mich nochmal untersuchen zu lassen. nun interessiert mich natürlich was schlimmsten falls auf mich zukommt und was normalerweise passiert...
Titel: Re:bußgeldverfahren
Beitrag von: schlammtreiber am 01. Oktober 2003, 10:56:03
Frank K., übernehmen !  8)
Titel: Re:bußgeldverfahren
Beitrag von: F_K am 01. Oktober 2003, 11:10:28
@ Schlammtreiber:

Immer ich ...  ;)

However:
Hier ist doch ERSTMAL Schadensbegrenzung angesagt, die Höhe evt. Ordnungsgelder hat da doch keinen Einfluß auf diese Endscheidung, ist also vor dem Entschluß nicht weiter aufzuklären ..

Entschluß: Schaden begrenzen, dazu:
- KWEA informieren ("ich döspaddel habe es verschwitzt ..")
- KWEA informieren, das Besuch beim Hausarzt heute stattfindet und die Ergebnisse sofort weiterleiten ..

Damit lassen sich Bußgelder dann hoffentlich vermeiden, die Sachbearbeiter beim KWEA werden auch keine Lust auf Papierkram haben ...
Titel: Re:bußgeldverfahren
Beitrag von: schlammtreiber am 01. Oktober 2003, 11:17:44
Zitat von: F_K am 01. Oktober 2003, 11:10:28
Immer ich ...  ;)

Wer sonst  ;D