Hey, meine Name ist Dustin .
Ich werde in Kürze anfangen als FWDL/er und wollte fragen ob ich meinen Hauptwohnsitz auf die Kaserne anmelden kann?. Grund dafür ist, dass ich aus einer Finanziell sehr schwachen Familie komme und diese Wohngeld beziehen. Meine Angst ist das ich von meinem Gehalt nichts habe ausser einen 130€ Freibetrag. Und wollte fragen wie ich das regeln kann. Oder brauch ich mir da etwa keine Sorgen machen. Weil ich in der Kaserne von montags bis Freitags bleibe?
Danke im voraus. Und tut mir leid wenn das eine sehr dumme Frage ist.^^
Grundsätzlich ist der Wohnsitz des Soldaten der Standort, § 9 BGB:
Zitat(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können.
Daraus ist abzuleiten, daß es möglich ist, dort seinen Hauptwohnsitz zu melden.
Allerdings gibt für FWDL'er keine Verpflichtung hierzu, vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 Bundesmeldegesetz.
Einen älteren, längeren Thread -wenn auch unter anderen Voraussetzungen- gibt es hier im Forum unter dem folgenden
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