Hallo,
welchen Sinn hat es dass man für Bewerber in der Mannschaft*innenlaufbahn alle Vorstrafen im BZR abfragt, aber dann sagt man prüfe dieses nur mittels behördlichem Führungszeugnis.... Hat man da den Bewerbungsbogen nicht aktualisiert, oder ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl zum verschweigen.
LG
Ich habe keinen Zugriff auf die aktuelle Version des Vordrucks. Wie lautet denn der genaue Text dazu im Bewerbungsbogen und im dazugehörigen Erläuterungsblatt?
https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/none/ThreeColumnsEndExpanded/C37F181836E01EEDA1B8418730268CA1/?json=%257B%2522Keywords%2522:%2522FWD%2522%257D
kann man hier runterladen
ZitatHat man da den Bewerbungsbogen nicht aktualisiert, oder ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl zum verschweigen.
Der Bewerbungsbogen ist aktuell und die Frage mit dem Wink ist sry, einfach nur dämlich. Man unterschreibt, dass man wahrheitsgemäße Angaben macht (Stichwort Einstellungsbetrug). Ein Arbeitgeber kann im Zuge des Einstellungsprozesses auch noch andere Angaben einfordern, die man nicht mittels "amtlicher Dokumente" nachweisen muss / kann und trotzdem ist hier eine wahrheitsgemäße Angabe Pflicht (Haben Sie schon einmal Drogen genommen...). Und selbstverständlich werden diese Angaben auch einbezogen.
Eine tiefergreifende Abfrage im BZR für "niederwertige" Tätigkeiten ist gem. BZRG nicht vorgesehen.
Im Folgesatz steht doch, dass mittels Führungszeugnis geprüft wird.
ZitatMannschaft*innenlaufbahn
Bitte was? ???
Dicht, weil es kommt hier ja doch nichts vernünftiges mehr und alles notwendige hat Ralf geschrieben.