Guten Abend,
Ich bin gerade über den Passus aus der Anzugordnung gestolpert.
,,Als fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit, nicht jedoch ein Hochschul-/ Fachhochschulstudium, eine Fachschulausbildung oder eine ZAW-Maßnahme."
Für das Tätigkeitsabzeichen meiner Verwendung werden fachbezogene Verwendungen von 6 Monaten, 5 Jahren und 10 Jahren für die jeweiligen Stufen genannt.
Was zählt nun als Ausbildungszeit die auf die fachbezogene Verwendung angerechnet wird?
Die reinen fachbezogenen Lehrgangszeiten plus die Zeit der Ausbildung am Arbeitsplatz?
Die Zeit ab Versetzung auf den Ausbildungsdienstposten?
Vielen Dank
Beginn der fachbezogenen Ausbildung, dazu gehört auch die AAP, nicht auf die allgemeinmilitärischen Laufbahnlehrgänge.
Zitat von: Ralf am 05. April 2023, 20:31:01
Beginn der fachbezogenen Ausbildung, dazu gehört auch die AAP, nicht auf die allgemeinmilitärischen Laufbahnlehrgänge.
Der erste Fachlehrgang begann im Oktober 2020.
Verstehe ich das richtig, dass dann quasi ab dann die Zeit vollständig angerechnet wird?
... Wenn dann NICHT noch Laufbahnlehrgänge oder andere Verwendungen folgen ...
Zur Vollständigkeit:
FL 2 im Februar 2020 beendet.
1. Fachlehrgang Oktober - Dezember 2020
SLP Juni 20 mit Unterbrechung bis Januar 2021
Zusätzlicher fachlicher Sprachlehrgang Juli 2022
Letzte fachlichen Lehrgänge von Oktober bis Dezember 2022
AAP Januar bis Ende Februar 2023
FL 3 im Sommer diesen Jahres.
Welche Zeiten werden berücksichtigt?
GA und "Sprache" ist keine FACHtätigkeit.
Stelle halt einen Antrag - und dann wird von der zuständigen Stelle geprüft ...
Zitat von: F_K am 05. April 2023, 22:10:32
GA und "Sprache" ist keine FACHtätigkeit.
Stelle halt einen Antrag - und dann wird von der zuständigen Stelle geprüft ...
Wenn man keine Ahnung hat, warum dann kommentieren....
Wenn es um Bronze geht, wird dieses sowieso "von Amts" wegen verliehen, d.h. es bedarf noch nicht einmal eines Antrages.
Erfüllt dein erster Fachlehrgang diese Voraussetzungen?
ZitatVoraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer Laufbahnausbildung,
einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer Qualifikation (vormals ,,TIV-ID") sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung
Dann können diese 3 Monate angerechnet werden. Geh halt mal zu deinem PersFw und frag ihn, wann er meint, dass dir nun Bronze (von Amts wegen) verliehen wird.
Danke für die Antwort.
Meine Fachlehrgänge haben insgesamt 9 Monate + 2 Monate AAP gedauert.
Dann sollte Bronze schon lange erfüllt sein. In meiner Einheit wird jedoch gesagt, dass es erst ab 6 Monaten nach Abschluss der AAP gerechnet wird. Das ist denke ich mal die frühere Regelung.
Aber ich werde das nach den Feiertagen mal ergründen.
Frohe Ostern
Also die Regelung, dass die Ausbildungszeit mitgerechnet wird, ist nun nicht neu. Vielleicht ist es eher Unkenntnis. Wenn also die AAP mit einer ATN abgeschlossen hat, sind die Voraussetzungen zur Einrechnung dieses Ausbildungsabschnittes erfüllt.
Anmerkung:
Ausbildung "zählt" mit - ich kenne keine (ältere) anderslautende Regelung (in den letzten 30 Jahren oder so ...).
Allerdings:
In vielen Einheiten gibt es Unkenntnis - daher "funktioniert" von Amts wegen oft nicht.