Guten Tag Kameraden,
uns war bin ich gerade in der Grundausbildung, die Woche hätten wir noch BFT, Einstellungsuntersuchung und Einweisung in das Gelände (Karte/Kompass) gehabt, da bin ich jetzt leider nicht mit dabei, weil ich KzH bin, deswegen ist die Woche für mich Schluss also drei Fehltage, jetzt meine Frage muss man deswegen die Grundausbildung wiederholen, oder ist das alles halb so schlimm, habe eben Angst, dass ich nicht bestehe, deshalb frage ich???
Vielen Dank im Vorraus, um jede Antwort
Mit kameradschaftlichen Grüßen.
Das entscheidet die Einheit.
Die Einstellungsuntersuchung kann (und muss) sogar nachgeholt werden. BFT wird es am Ende wahrscheinlich noch mal geben.
Ansonsten kann man gewisse Teile auch in der neuen Einheit wiederholen oder wird ggf. für die GA noch mal eingesteuert.
Aber ich würde mir für 3 Tage keine Gedanken machen.
Dann bin ich mal beruhigt, hab eigentlich KzH nach ärztlichem Rat gemacht, da wir nächste Woche schießen haben, da möchte ich eben nicht fehlen und kerngesund sein, aber schon mal vielen Dank für die Antwort, jetzt kann ich erst mal in Ruhe auskurieren.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Was heißt hier Einstellungsuntersuchung. Kann mich da mal einer aufklären? Bisher hieß es, wenn man in Köln/wo auch immer gemustert/untersucht wurde, gibt es beim Dienstantritt keine mehr.
Es gibt eine Befragung und dann entscheidet der TrArzt, ob/was ggf. noch durchgeführt wird.
Also die Einstellungsuntersuchung ist wie folgt, hierbei ist zu unterscheiden, es gibt einmal die Schießtauglichkeit, diese wird vom Betriebsarzt anhand eines Seh - und Hörtestes festgestellt, dann gibt es dann noch die Einstellungsuntersuchung diese beinhaltet folgende Punkte:
- Gespräch
- Impfung
- Zahnarzt
- (ggf. Urinprobe)
- (Blutabnahme)
Unser Quartel hat nur die Impfung und den Zahnarzt und natürlich Schießtauglichkeit, bzw. nach Bedarf auch ein Arztgespräch.
Ich hoffe das konnte auch noch zusätzlich, zu Ralfs bereits gutem Tweet, etwas Aufklärung bringen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Was für eine Schießtaglichkeit? Ist das was Neues?
Zitat von: ulli76 am 19. April 2023, 18:50:49
Was für eine Schießtaglichkeit? Ist das was Neues?
Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV bei Tätigkeiten mit Lärmexposition muss von allen an Schießen teilnehmenden Personen durchgeführt worden sein.
Zitat von: Ralf am 19. April 2023, 19:02:49
Zitat von: ulli76 am 19. April 2023, 18:50:49
Was für eine Schießtaglichkeit? Ist das was Neues?
Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV bei Tätigkeiten mit Lärmexposition muss von allen an Schießen teilnehmenden Personen durchgeführt worden sein.
Ist das die sog. "G20-Untersuchung"? Oder schon wieder neu?
Ahhhh ok. Das ist keine Tauglichkeitsuntersuchung, sondern eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Dabei gibt es auch keine "Eignung", nur eine Teilnahmebescheinigung.
Ja, ehem. G20. Heisst jetzt anders. Die Nummern gibt es nicht mehr.