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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Jortsi am 19. April 2023, 20:01:56

Titel: Neukrank am Standort
Beitrag von: Jortsi am 19. April 2023, 20:01:56
Hallo und guten Abend,

wenn ich mich Neukrank melde, dann muss ich dies grds. im SanVersZ an meinem Dienstort tun - Das ist verständlich und nachvollziehbar.Aber wo steht das eigentlich? Es gab heute ein kleines Streitgespräch in meinem Zug und ich konnte leider nicht die Quelle nennen....
Titel: Antw:Neukrank am Standort
Beitrag von: LwPersFw am 20. April 2023, 07:25:17
A-1455/4 , Nr. 401

"401. Ärztliche Behandlung wird durch die zuständigen Truppenärzte und Truppenärztinnen
(Sanitätsoffiziere, Vertragsärztinnen –bzw. Vertragsärzte der Bundeswehr) nach den
sanitätsdienstlichen Regelungen und der für den Standort erlassenen örtlichen Regelung gewährt.

Wegen der Behandlung in Notfällen siehe Abschnitt 9.

Bei Erkrankungen außerhalb des Dienstortes (z. B. während einer Dienstreise oder eines Urlaubs) sind die für den
Aufenthaltsort zuständigen Standortärztinnen –bzw. Vertragsärzte in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen
übernehmen diese die truppenärztlichen Aufgaben. Sofern dies nach Lage des Falles nicht möglich ist, können
andere Ärzte und Ärztinnen in Anspruch genommen werden."
Titel: Antw:Neukrank am Standort
Beitrag von: Beuteberliner am 20. April 2023, 07:36:09
Und um es zu präzisieren, denn es gibt auch zumindest einen mir bekannten Standort, an dem es mehrere SanVersZ gibt oder SanVersZ, die für mehrere Standorte die SanVersorgung gewährleisten: Die Leiter der SanUstgZ legen mit den betroffenen Standortältesten fest, welche Truppenteile und Dienststellen welchem ihrer SanVersZ zugeordnet werden. Das kann auch je nach Kapazität an ärztlichem Personal zeitweise oder dauerhaft geändert werden. Diese Festlegungen werden dann in Standortmitteilungen bekannt gegeben.