Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
Angenommen man ist TG Empfänger nach Paragraph 6 TGV (tägliche Rückkehr) und beabsichtigt aufgrund der weitaus niedrigeren Mietpreise umzuziehen und eine Wohnung grenznah in einem anderen EU Land (Frankreich) zu nehmen. Wird diese ebenfalls für das TG tägliche Rückkehr weiterhin anerkannt? Jetzige Wohnung sowie Wohnung in Frankreich beide ca.50 km entfernt.
Diese Frage würde ich ans TM richten. Die TGV schließt dieses jedoch m.E. nicht aus.
Davon unberührt bleibt, dass der BS (SaZ entsprechend) zu entlassen ist, "[...] wenn er ohne Genehmigung des Bundesministeriums der Verteidigung seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes (SG) nimmt."