moin, ich hab so ein Gedankenspiel, der BFD Berater war da nicht wirklich Aussagekräftig und meinte er muss das mit Köln besprechen.
Ich habe vor nach meinen 12 Jahren Dienstzeit das Land zu verlassen, jetzt zum Wesentlichen ich habe dem BFD vorgelegt das ich in den ersten 2 Jahren eine Sprachreise in dieses Land machen möchte, der Bildungsträger wär in Deutschland aber die ausführende Schule im Zielland, quasi überweist der BFD Geld an eine institution in Deutschland, aber wo ich mich während der Maßnahme befinde ist doch eigentlich irrelevant oder?
Nach dem Sprachkurs muss es ja aber noch weitergehen ich weiß das mein Zielland unbegrenzte Arbeitsvisen ausstellt solang man in dem Beruf arbeitet... die Hauptfrage ist für mich, wie kann ich das dem BFD am besten verkaufen, oder sind diese bürokratisch so festgefahren in alten Strukturen das mein Traum zerplatzt, denn was ich vorhabe ist mehr als nur ein Staplerschein, ist ein wenig überspitzt aber ich hör immer nur so kleinkram was leute machen, praktikum hier und da oder neue ausbildung oder z schein... und ich denk mir ich hab da einen Topf mit 21.000 € + 5 Jahre volle Bezüge wenn ich was mache in der Zeit, und mit dem Geld ist einiges möglich.
Auf der Webseite stand irgendwo ich habe einen Rechtsanspruch auf Förderung "meiner" schulischen und beruflichen Aus und Weiterbildung. Könnte ich also im Ernstfall klagen, falls mein Plan abgelehnt wird, weil ich seh das aus der Sicht dieser Geldtopf ist meiner, also entscheide ich was ich aus mir machen möchte nicht der BFD.
bin mal auf die Antworten gespannt
Das Geld "gehört" Dir nicht - diese Idee ist abwegig.
Bei "Sprachreisen" überwiegt in der Regel der touristische Anteil, daher entfällt die Förderfähigkeit.
Mache einen Plan - und der muss genehmigt werden (aber nur innerhalb der Regelungen).
Das Geld gehört mir nicht direkt dennoch sollte ich der Hauptentscheider sein inwiefern das Geld für meine berufliche Zukunft genutzt wird (mMn).
und nein, also wer sagt Sprachreisen sind nur für Tourismus hat selbst nie an einer teilgenommen, auf meiner 2 monatigen Sprachreise damals hab ich mehr Englisch gelernt als in 5 Jahren an der Schule.
Den Plan habe ich ja schon vorgelegt, wie gesagt der BFD Berater muss da jetzt erstmal prüfen und sich mit Köln absprechen, ich versteh das Problem daran jedoch nicht wenn ich sage ich möchte diesen Geldtopf so nutzen, und ich nutze ja grad mal etwas mehr als die Hälfte.
Schön wär wenn irgendjemand Erfahrungen damit hat gegen eine Ablehnung vorzugehen.
mfg
Was hat denn Ihr BfD-Berater zu Ihrem Plan gesagt?
Du bist auch nicht der Hauptentscheider über das Geld. Du stellst einen Antrag auf Förderung und der BfD entscheidet. Wenn das Dein Geld wäre, müsste der BfD Dir das restliche Geld ausbezahlen, ist aber nicht so. Du hast einen Anspruch auf Förderung bis zu dem Betrag, mehr nicht.
Sprachreisen im Ausland werden in der Regel nicht genehmigt. Es gibt Sprachschulen, die ein zeitlich begrenztes Praktikum im Ausland anbieten, das MUSS aber dann auch mit dem BfD abgeklärt werden. 2 Jahre unter der Palme zu liegen und die richtige Aussprache von "mot ly bia nua" (noch eins bitte) zu üben, geht nach hinten los.
Nutze den Anspruch, um die Sprache im Inland zu lernen. Wenn Du Deine Entlassungsurkunde in der Hand hast, nimm die Übergangsbeihilfe und wandere aus. Dann gibt es auch noch die Übergangsgebührnisse, das reicht für einen Neuanfang. Bedenke aber: Du solltest das dringend einige Monate vorher mit Deinen Sachbearbeiter klären, sonst bist Du ganz schnell auf Steuerklasse 6 und dann bleibt da nicht so viel übrig.
Darf ich fragen, wo es hingeht?
https://www.gesetze-im-internet.de/bf_v/index.html §§ 1 sowie Teil 3 und 4_
Hier steht ja, was dein Rechtsanspruch beinhaltet, also musst du abgleichen, ob du dich darin bewegst. Aber ansch. hast du selbst Zweifel, weil du bereits über "wie kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen" nachdenkst.
Ich habe nicht generell behauptet, dass Sprachreisen Tourismus sind.
Sprachreisen haben aber einen REISE Anteil, sagt ja schon das Wort - nomen est omen.
Reisen sind aber grundsätzlich nicht förderfähig.
... und 2 Jahre " Vollzeit Sprachreise" ist etwas "off base".
Zitat von: F_K am 02. Mai 2023, 13:07:56
... und 2 Jahre " Vollzeit Sprachreise" ist etwas "off base".
Richtig, das geht wohl nicht durch. 2 Jahre auf eine Uni im Zielland einschreiben, könnte unter Umständen klappen. Obwohl da die Chancen auch gering sind, kommt auf das Zielland an. MIT oder Harvard geht wohl eher durch als die Build Bright University in Siem Reap...
Bitte, komm nicht auf die Idee, Dir einen Praktikumsplatz in der Firma eines Kumpels zu suchen und dann in der Zeit auszuwandern... Das geht definitiv nach hinten los.
Einfach Plan vorlegen und versuchen, dann ist man schlauer... und vielleicht einen Plan B haben...
also einen Reiseanteil hat dieser kurs nicht, ich werde 2 Jahre auf einer Sprachschule sein und in einem Studentenhaus wohnen, unterricht war glaube täglich von 8:00-14:00, aber ja in der freizeit wär ich immernoch in dem Land und umgeben von der Sprache was sehr viel nutzt wenn man auf native speaker Ebene ankommen möchte.
ok Danke ich schau mal rein was dort drin steht.
Und ja aktuell rechne ich mit einer Ablehnung weil der BFD Berater meinte sowas unterstützen sie eigentlich nur in Europa also gibt es ja solche Sprachprogramme an sprachschulen die der BFD unterstüzt.
Ich weise gern nochmal auf den Ursprungspost hin, der Träger ist in Deutschland das heißt das geld fließt dorthin, den Flug und die Miete trage ich ja selber.
wie gesagt versteh ich das Problem daran nicht, hab ja hier einige Fragen gesehen zu Sprachreisen wo es ein nettes gimmick wär für den Job der dann in Deutschoand ausgeübt wird, quasi ein nice to have, bei mir ist es aber der Grundstein um in Zukunft dort leben und arbeiten zu können daher hat es schon eine andere Gewichtung wie ich finde.
apropo diese toursimus antwort ist irgendwie auch total standard, stand bei jeder Frage zu Sprachreisen direkt drunter "tourismus überwiegt wird nicht genehmigt" ich hoffe mal der BFD ist da nicht so festgefahren.
Achso ja es ist ein Asiatisches Land, aber es ist nicht Thailand 😉
mfg
Wenn ich "0800-1400" lese, dazu wahrscheinlich noch Mittagspause, denke ich eher an "SLP in der SanAk" als an "BFD-Finanzierte Zukunft".
Ich wünsche dir natürlich viel Erfolg bei dem Plan und mich interessiert der Ausgang. Aber ob das durchgeht...
Ach ja, Thema "festgefahrener BFD":
Das wird aus Steuermitteln finanziert, da darf man schon mal ne Gegenprüfung erwarten. Nen Jagdschein bekomm ich ja auch nicht.
Ist das Land auf der Staatenliste? Dann kannst Du es gleich vergessen. Den Satz, den ich geschrieben habe, war auch nicht Thai ;) Hast Du Dir schon Gedanken über das Visum gemacht? Ich lebe seit etlichen Jahren hier in Asien, wenn Du Lust hast, gib mir mal bitte Deine Kontaktdaten.
08:00 bis 14:00 nur mit einer Sprache am Tag und das 2 Jahre lang ist schon ordentlich, ausserdem hat nicht jeder das Glück wie ich dann 100% meines letzten Gehalts zu bekommen also müssen viele die dort studieren dann ab 15:00 nebenbei arbeiten.
Nein das Land steht nicht auf der Staatenliste, ist aber krass das der Großteil bislang eher negativ gestimmt war und ich in permanenter verteidigung bin "wird nix" "2 jahre unter ner palme liegen" usw da wundert mich nicht mehr das dieses Land nicht vorran kommt 😄.
hatte eher auf konstruktive Anregungen gehofft, quasi zu meiner Frage "wie verkaufe ich das dem BFD am besten"
und ja ich weiß das es Steuergelder sind, aber ich seh es als eine Art Entschädigung für 12 Jahre meiner Lebenszeit, also nicht als zukunftsinvestition vom BFD, sondern eher als Ausgleich für geleistete Dienste, und ich will das Geld ja nicht in die Hand bekommen, sondern nur das die 13.000 für die Sprachschule gezahlt werden.
naja gut ich warte erstmal die Antwort ab, durchziehen werde ich es eh, aber wär schon schön die ersten 2 jahre alles bezahlt zu bekommen 😉
Zitat von: marilynmango13 am 02. Mai 2023, 13:44:08
Nein das Land steht nicht auf der Staatenliste, ist aber krass das der Großteil bislang eher negativ gestimmt war und ich in permanenter verteidigung bin "wird nix" "2 jahre unter ner palme liegen" usw da wundert mich nicht mehr das dieses Land nicht vorran kommt 😄.
Nicht negativ, sondern eher realistisch. Die Chancen stehen echt gering, dass das durchgeht. Wird diese Sprache denn überhaupt international genutzt? Du brauchst dafür schon Argumente, um beim BfD etwas zu bewirken. "Kumusta mahal kita" (Tagalog) ist international genauso nutzlos wie "Lagi Syantik" (Indonesia), wenn was für Deine Zukunft in Asien bringt ist es Mandarin. Japanisch ist genauso nutzlos in der Businesswelt.
Angebot steht, die Admins sollte meine E-Mail in der DB haben, diese darf auch gerne weitergegeben werden. Dann kannst Du Dich mal bei mir melden, ich kenne mich in der Gegend recht gut aus. Und ich helfe gerne jemanden, der auch eine Weile eine Uniform getragen hat.
ZitatAngebot steht, die Admins sollte meine E-Mail in der DB haben, diese darf auch gerne weitergegeben werden.
Das werden wir allerdings nicht machen, wenn privat Informationen und oder Email-Adressen ausgetauscht werden wollen, dann bitte per PN.
Verstehe ich, dann muss ich mich wohl mal registrieren.
Die 12 Jahre deiner Lebenszeit hast du jeden Monat zum 1. entschädigt bekommen ;)
Zitat von: marilynmango13 am 02. Mai 2023, 13:44:08
aber ich seh es als eine Art Entschädigung für 12 Jahre meiner Lebenszeit, also nicht als zukunftsinvestition vom BFD, sondern eher als Ausgleich für geleistete Dienste
Dafür gab es jeden Monat das Gehalt.
... und 3 Euro pro Tag wegzulegen, wären nach 12 Jahren ca. 13.100 Euro.
Einmal hier Einlesen A1-1355/0-5019 >> 5.1.8 Förderung von Maßnahmen im Ausland
Grundsätzlicher Ausgangspunkt ist § 15 Abs 6 im Link von @Ralf.
"(6) Eine Maßnahme
innerhalb der Europäischen Union steht förderungs- und abfindungsrechtlich einer Maßnahme
im Bundesgebiet
gleich.
Die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung
außerhalb der Europäischen Union
kann gefördert werden,
wenn1. sie für die beruflichen Qualifizierungs-, Betätigungs- und Entwicklungsabsichten der Förderungsberechtigten zweckmäßiger ist als in Betracht kommende Maßnahmen der beruflichen Bildung innerhalb der Europäischen Union
und2. ihre Dauer und Mehrkosten nach den besonderen berufsbildungs- und eingliederungsrelevanten Umständen vertretbar sind."
Zitat von: marilynmango13 am 02. Mai 2023, 12:17:37
Auf der Webseite stand irgendwo ich habe einen Rechtsanspruch auf Förderung "meiner" schulischen und beruflichen Aus und Weiterbildung.
"Zu § 3 Berufsförderungsverordnung – Förderungsplan
2027. Die Beratungsniederschrift ist als Ergebnisprotokoll zu erstellen. Sie soll insbesondere das
berufliche Eingliederungsziel sowie die einvernehmliche Nutzung der Berufsförderungsleistungen nach
Art, Umfang und Zeitdauer enthalten. Diese Zielvereinbarung mit den Förderungsberechtigten ist der
individuelle Förderungsplan, der den Abgleich des angestrebten Berufs- und Eingliederungsziels
(Anforderungsprofil) mit den individuell vorhandenen Potenzialen (Persönlichkeitsprofil) darstellt. Der
Förderungsplan ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen.
2028. Die Umsetzung des mit der Förderungsberechtigten bzw. dem Förderungsberechtigten
einvernehmlich erstellten Förderungsplans ist in jedem folgenden Gespräch zu evaluieren. Die
Ergebnisse führen zur Fortschreibung bzw. Anpassung des Förderungsplans. Änderungen im
Berufsziel sind zwingend in einem neuen Förderungsplan zu dokumentieren. Grundlage hierfür ist eine
erneute Beratung."
Ich habe kein Zugriff auf die Vorschrift - ist die "Idee, ich will auswandern" überhaupt eine zulässige Weiterbildungsabsicht?
Zitat von: F_K am 02. Mai 2023, 14:38:19
Ich habe kein Zugriff auf die Vorschrift - ist die "Idee, ich will auswandern" überhaupt eine zulässige Weiterbildungsabsicht?
"5071. Ob Förderungsberechtigte sich für eine zivilberufliche Qualifizierung im Ausland eignen, ist
nach den Anforderungen der angestrebten Maßnahme, also nach den jeweiligen ausländischen
Bildungsverhältnissen, zu prüfen.
Wollen Förderungsberechtigte ihren Beruf im Ausland ausüben, müssen sie die dortigen
Voraussetzungen für die Ausübung des angestrebten Berufes erfüllen. Ob der angestrebte Beruf
voraussichtlich eine angemessene Lebensgrundlage bietet (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 BFöV), ist nach den
Sozial- und Arbeitsmarktverhältnissen des jeweiligen Landes zu beurteilen."
was spielt es denn für eine Rolle ob die Sprache international gesprochen wird wenn ich sie nur in dem Land brauche in dem ich dann lebe. ich will ja nicht in einer deutschen Firma arbeiten die Kontakte zu diesem Land hat.
ich werds sehen wie die Antwort ausfällt, falls noch einer Anregungen hat wie ich das am besten durchkriege gerne drunter schreiben.
Oh Dank an LwPersFw
ich bin leider nicht so ein Vorschriften wälzer, aber mit der Grundlage kann ich doch was anfangen.
wenn also das Unternehmen mir bescheinigt unter der Vorraussetzung das ich die Sprachschule erfolgreich abschliesse würden sie mich einstellen, sind damit doch quasi die Punkte gedeckt.
Allein für das Sprach und Kulturverständnis ist es schon deutlich besser die Sprache vor Ort zu lernen und nicht in Europa.
"ihre Dauer und Mehrkosten nach den besonderen berufsbildungs- und eingliederungsrelevanten Umständen vertretbar sind."
das ist natürlich wieder schön schwammig formuliert was da vertretbar ist und was nicht, ich find 13.000€ für 2 Jahre definitiv vertretbar.
und an F_K... natürlich ist nur die aussage ich will auswandern keine weiterbildungsabsicht das sollte ja wohl klar sein, aber da ich ja dort zum arbeiten die Sprache sprechen muss, sollte doch wohl der besuch der Sprachschule schon da mit reinzählen...
@MikeEchoGolf ich hab n gutes aktiendepot, aber wieso nicht diese 13k mitnehmen wenn ich sie mir sparen kann 😉
irgendwie hab ich das Gefühl das nur wenige hier verstehen was ich vorhabe und denken ich will irgendwie schon meine rente in asien einläuten 😄
und der monatslohn ist absolut keine entschädigung für die Zeit, nicht mal meine Verpflichtungsprämie für meinen Posten reicht da aus 😄
Was nützt Ihnen die ganze Diskussion hier?
Niemand hier trifft eine Entscheidung.
Sie haben einen Antrag auf Förderung gestellt und müssen nun abwarten wie über diesen Entschieden wird. An dem Ergebnis wird das lamentieren über das doch so ungerechte System nichts ändern.
Sollte das Ergebnis für Sie unakzeptabel ausfallen haben sie die Möglichkeit gegen den Bescheid in der dort angegebenen weise gegen vorzugehen.
Und die restlichen Diskussionen über angespartes Geld oder wie gut das eigene Aktiendepo ist, sind nicht hilfreich.
Der Ausgang würde mich dennoch interessieren, sollte was dabei rum kommen wäre es schön zu wissen was genau du wo machen willst (sofern nicht zu persönlich) und was der BFD dann gefördert hat.
@BulleMölders der thread ist etwas ausgeartet, aber auch weil ich bullshit nicht ignorieren kann... von anfang an war ich konfrontiert mit "du willst nur urlaub machen" "das geht eh nicht durch" "hättste ma geld gespart" "auswandern wird nicht unterstützt" kaum einer hat wirklich bezug auf meinen ersten post genommen ausser lwpersfw ein wenig... der rest hat nur keine ahnung, frust abgelassen weil man selbst im leben nix positives hat oder so
ich hatte eine einfache prämisse und gefragt ob wer helfen kann diese umzusetzen bzw ideen dazu hat, aber in deutschen foren kannste sowas vergessen, in englischen wird man zwar permanent beleidigt aber irgendwie wird da auch mehr geholfen 😄 nur ist diese frage zu spezifisch für ein englisches forum.
naja spiegelt bllt ganz gut die bw wieder, wer nix kann kan anzug hier ist es wer nix beitragen kann kann schlechtreden 😄.
ich werds sehen was die zukunft bringt 👍🏻
Und solange ist hier dicht. Sollte der TE das Ergebnis zu dem Thema posten wollen, kann er sich an das Personal wenden, dann kann hier wieder auf gemacht werden.