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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Sascha1980 am 03. Mai 2023, 14:17:41

Titel: Übergangsgebührnisse und Auswanderung
Beitrag von: Sascha1980 am 03. Mai 2023, 14:17:41
Guten Tag,

meine Familie und ich planen, im Oktober diesen Jahres nach Norwegen auszuwandern. Ich bin aktuell noch Soldat und meine Dienstzeit endet im August. Da ich noch SaZ alter Art bin und ein Vollzeitstudium (bis Dezember 2023) absolviere, bin ich bereits vom militärischen Dienst freigestellt.

In Norwegen möchte ich dann nach meinem Bachelor-Studium  einen Master-Studiengang besuchen. Eine berufliche Tätigkeit ist vorerst nicht geplant.

Wie verhält es sich mit den Übergangsgebührnissen? Muss ich hierfür noch in Deutschland gemeldet bleiben oder zumindest mein deutsches Konto behalten? Oder werden diese auch auf ein Konto im Ausland gezahlt?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus. :)
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse und Auswanderung
Beitrag von: LwPersFw am 03. Mai 2023, 17:41:36

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=68619.0

Titel: Antw:Übergangsgebührnisse und Auswanderung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Mai 2023, 08:22:08
Ist das etwa die Fortsetzung dieses Threads? https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73448.0.html

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Titel: Antw:Übergangsgebührnisse und Auswanderung
Beitrag von: didi62 am 04. Mai 2023, 09:09:06
Eine Überweisung ins Ausland ist möglich in Länder die am SEPA-Verfahren teilnehmen.
Überweisungen in Länder außerhalb des SEPA-Raumes können nicht erfolgen. Sofern ein Wohnsitz im Ausland außerhalb des SEPA-Raumes begründet wird, ist zwingend eine inländische Bankverbindung aufrecht zu erhalten.

Trotzdem empfiehlt es sich eine Bankverbindung im Inland aufrecht zu erhalten, da in SAP nicht alle Bankverbindungen gelistet sind (es kann nur auf Bankverbindungen überwiesen werden, die in SAP gelistet sind). Ein einfügen in die Liste ist zwar möglich, dauert aber teilweise bis zu 6 Monate.