Ich bin ein sogenannter "Ungedienter " Res., ich habe im März mein erstes Modul der ASSA gemacht nach 61SG.
Meine Frage ist: Ab wann beginnt der Zeitraum für Beförderung? Beförderung zum Gefreitern soll nach 6Tagen sein. Aber ab wann? Ab den ersten Tag als "Soldat" oder erst nach Ende der ASSA und mit Beginn der ersten RDL?
Meines Wissens nach werden ASSA-Teilnehmer im Laufe bzw. mit erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung zum Gefreiten befördert. Die genannten sechs Tage sind dabei ein Kriterium, das wird mit den 20 Tagen sogar ,,übererfüllt", meiner bescheidenen Kenntnis nach gehört aber die mit erfolgreichem Abschluss erworbene ATN (Soldat (SK) oder so ähnlich) auch dazu, als zweite Grundlage für die Beförderung. Daher: Durchziehen, und damit den Pommes verdienen.
Voraussetzungen:
- 3 Monate seit Eintritt BW und
- min. 6 Tage Dienst und
- ATB Soldat SK
Ähm...sind "Ungediente" wärend der ASSA überhaupt beordert? Das wäre doch Vss für eine Beförderung, oder?
# Doc:
Check - weitere Bedingung ist eine Beorderung ... da haben wir schon 4.
... Wenn man drüber nachdenkt - WENN beordert, dann sind die notwendigen ATB VOR der Beförderung zu erreichen, also z. B. Soldat HSch - da braucht es etwas Ausbildung ...
Zitat von: doc. am 13. Mai 2023, 12:17:34
Ähm...sind "Ungediente" wärend der ASSA überhaupt beordert? Das wäre doch Vss für eine Beförderung, oder?
Hier in BaWü üblicherweise bei der HSchKp Schwäbische Alb, ab Tag 1, denn ,,dort oben" (Stetten am kalten Markt) findet die ASSA statt. Wenn es später zu einer der anderen HSchKp geht, wird umberordert.
Soldat Heimatschutz ist dann vergleichbar mit der wach
- und Sicherung atn aus der alten aga?
Soldat RSU (ist ja der Vorläufer) ist wohl EEH A, Wachschiessen, ein bißchen Wachausbildung und so ein Kram - Soldat HSch wird ähnlich sein - es geht dann darum, bei einem Termin da zu sein, wenn der Kram zertifiziert wird - und weil die Termine nicht "so oft" sind, kann es dann halt einige Wochen dauern.
... wie immer, den PersFw oder Kameraden dort fragen, die wissen dass im Detail.
In Hessen hatte der Jahrgang 22 vom Projekt Ungediente insgesamt 16 Ausbildungstage als RDL, aufgeteilt in drei Module. Zwar war man dann theoretisch über diese 6 Tage hinaus. Jedoch wurde gesagt, dass eine Beförderung nur mit einer Beorderung möglich sei. Somit waren alle Absolventen nach Ausbildungsende und Gelöbnis "Jäger" geblieben.
Wenn also erst eine Beorderung zugrundeliegenden muss, bedeutet das die zu erbringenden Tage zur angerechnet werden oder müssen die neu erarbeiten werden?
Tage sind Tage - aber es gibt 5 (!) Voraussetzungen.