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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: CIRFw am 16. Mai 2023, 09:02:22

Titel: Sozialversicherung bei Übergangsgebührnissen
Beitrag von: CIRFw am 16. Mai 2023, 09:02:22
Hallo zusammen,

ich hatte schon bei meinen Kameraden nachgefragt, aber da herscht uneinigkeit und auch google half mir leider nicht weiter.
Mein Plan ist es nach meiner Zeit (SAZ13) die Bundeswehr zu verlassen und in der FW zu arbeiten. Nun stehen mir ja 75% meines letzten Solds als Übergangsgebührnissen zu Verfügung.
Da ich dann hoffentlich Arbeit habe wird ja das Geld was ich vom BFD erhalte nach Steuerklasse 6 versteuert. Wie sieht es mit den Sozialabgaben aus? Durch meinem normalen Job würde ich ja schon einzahlen und ich meine gelesen zu haben, dass man nur Sozialabgaben zahlen muss wenn es sich um ein Beschäftigungsverhältnis handelt. Das wäre ja beim BFD ja nicht der Fall oder? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank
Titel: Antw:Sozialversicherung bei Übergangsgebührnissen
Beitrag von: didi62 am 16. Mai 2023, 11:14:48
Übergangsgebührnisse sind komplett Sozialversicherungsfrei. Sie unterliegen zwar der Rentenversicherungspflicht, dieses wird aber zu 100% von der Bw übernommen.
Sollten Sie keiner Berschäftigung nachgehen, müssen Sie sich jedoch privat krankenversichern bzw. freiw. pflichtversichertes Mitglied in einer gesetzl. Krankenkasse werden. Hiervon werden 50 % der Beiträge erstattet.
Titel: Antw:Sozialversicherung bei Übergangsgebührnissen
Beitrag von: LwPersFw am 16. Mai 2023, 17:49:44
Um @didi62 im Punkt KV/PV noch zu ergänzen...

... Siehe hier  https://www.bundeswehr.de/de/haeufig-gestellte-fragen-zum-gkv-versichertenentlastungsgesetz-149332
Titel: Antw:Sozialversicherung bei Übergangsgebührnissen
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 17. Mai 2023, 07:12:36
Ich musste während des Bezuges der Übergangsgebührnisse 100 % der KV-Beiträge selbst entrichten, da es seinerzeit aus Sicht der KV nicht als Einkommen zählte, da aus Sicht der KV kein Dienstherr/Arbeitgeber vorlag, aber das Hochschulstudium den Nachweis einer KV erforderte.