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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Wolfreaper am 19. Mai 2023, 15:19:15

Titel: Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: Wolfreaper am 19. Mai 2023, 15:19:15
Mahlzeit Zusammen,

Ich habe schon sehr lange wieder den Gedanken daran als Wiedereinstieger zum Bunf zu gehen, jedoch immer Angst/Bedenken gehabt da ich durxh ziemliche Dummheit Schulden aufgebaut dir ich nicht mehr bedienen konnte ( Kredit ). Es ist ein 5 Stelliger Betrag als Vorabinformation. Ich habe von 2015-2019 gedient und hatte eine S2 Einstufung. Stellt dieses ein sehr Großes Proboem dar?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfreaper
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: Ralf am 19. Mai 2023, 16:45:06
Das kann passieren, ja. Ob es bei dir zutrifft wirst du aber nur erfahren, wenn du dich bewirbst, es gibt ja auch DP ohne SÜ2.
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: wolverine am 19. Mai 2023, 18:08:03
Sind Sie denn schon Privatinsolvenzverfahren oder läuft es weiter auf?
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: discharger am 20. Mai 2023, 09:27:49
Mit Schulden, welche bedient werden, sollte die Wiedereinstellung funktionieren. Wie das allerdings mit laufender Privatinsolvenz aussieht, weiß ich nicht. Du solltest dich aber darauf einstellen, dass du die SÜ2 nicht ohne Weiteres erneuert bekommst, solltest du auf einem solchen DP eingeplant werden. Da musst du, sollte eine Ü2 benötigt werden, unbedingt das Gespräch mit dem MAD suchen.

Meistens bekommt man dann einen Termin und der Kamerad vom MAD wird deine Schuldensituation genau unter die Lupe nehmen. Ich weiß von Kameraden mit Schuldenproblematik, dass die teilweise schon 3 oder mehr Jahre auf ihre SÜ2 warten  ::)
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: wolverine am 20. Mai 2023, 11:37:38
PI ist ein geordnetes Verfahren und sollte von daher wenig angreifbar machen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: F_K am 20. Mai 2023, 12:00:11
@ Wolverine:

Die PI ist eine Tatsache, die auf nicht geordnete finanzielle Verhältnisse hinweist - für einige Jahre in die Zukunft und oft viele Jahre in der Vergangenheit.
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: wolverine am 20. Mai 2023, 15:26:07
Vorher; sobald die PI eröffnet ist, stehen die Schulden fest, ist ein Bereinigungsplan erstellt und gescheitert und die Zahlungen sind unter Einhaltung der Pfändungsfreigrenze festgesetzt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: F_K am 20. Mai 2023, 15:55:53
OK, ich formuliere neu,
1. Mit PI ist gerichtlich festgestellt, dass die Person Ihren Pflichten NICHT nachkommen kann - also freiwillig eingegangene Pflichten nicht einhält.
2. Leben an der Pfändungsfreigrenze ist nicht einfach und bietet deshalb Angriffsfläche (für ND).
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: BulleMölders am 21. Mai 2023, 08:35:17
Sollten wir nicht erstmal die Beantwortung der Frage
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2023, 18:08:03
Sind Sie denn schon Privatinsolvenzverfahren oder läuft es weiter auf?
abwarten, bevor man hier genüsslich in der zweier Diskussion immer weiter vom Thema abweicht?
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: Wolfreaper am 21. Mai 2023, 09:29:54
Guten Tag Zusammen,

Also die PI wurde noch nicht eingeleitet, an Termine zu kommen für eine Öffentliche Schuldnerberstung ist der Schwierig. Das mit der Ü2 habe ich tatsächlich befürchtet .
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: Husuma am 21. Mai 2023, 12:40:25
....stellt kein Problem dar sofern du die Schulden sauber erklären kannst.

Bei mir hat ein laufendes Regelinsolvenzverfahren, mit Schulden aus vorheriger Selbstständigkeit letzten Monat beim KC nicht zur einer Ablehnung geführt.

Ehrlich bleiben und erklären....
Titel: Antw:Wiedereinstellung mit Schulden
Beitrag von: F_K am 21. Mai 2023, 13:55:34
@ Husuma:

SÜ und KC sind völlig unterschiedliche Konzepte.