Ich bin auf einem Lehrgang und bin Msg. Jetzt ist es so, dass ich aufgrund dieses Statuses in einer Woche abgelöst werde. Es gibt Leute die gesagt haben, es wäre sinnvoll sich neukrank zu melden, da ich sowieso abgelöst werde. Man hat mir empfohlen das auch so im San Zentrum zu sagen. Jetzt ist es nur so, dass im Sanzentrum gesagt wurde ich bekomme keinen Termin, weil wenn man Msg ist, kann man sich nicht einfach neukrank melden, um ein Ks oder Kzh zu erwirken. Jetzt wollte ich zu meinem zuständigen Ausbilder und ihn fragen, ob er einen Termin für mich machen könnte. Die Frau vom Sanzentrum hat meinem Ausbilder das am Telefon gesagt, dass ich schon mal angerufen hätte. Jetzt weiß ich nicht was passieren kann, da ich eine Aussage eines Vorgesetzten erfunden habe. Meine zuständige Ausbilderin hat die erfundene Aussage am Telefon ja erzählt bekommen, mich aber nicht darauf angesprochen. Was soll ich tun
Abwarten, ob/was sich tut, sich dann einsichtig zeigen und vielleicht zukünftig ehrlich sein?!
Welche Aussage wurde jetzt erfunden?
Für mich steht hier aber ein ganz anderes Dienstvergehen / Straftat im Raum: Es kann seitens der Soldatin im SanVersZ ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigeplficht darstellen, wenn sie deiner Ausbilderin Informationen über deine vorangegangenen Anrufe / Inhalt mitteilt.
Aber mein gut gemeinter Rat: Abwarten. Jede weitere Aussage verweigern. Dein Verhalten ist in jedem Fall aber auch selten dämlich und ich habe das Gefühl du kannst dich mit deiner Art nur weiter rein reiten. Falls es zu Vernehmungen kommt erstmal vorher Akteneinsicht beantragen (Einfach vor der Vernehmung sagen).
Wenn man stumpf wäre mit Verweis auf Art 14 DSGVO vom SanVersZ Informationen (Offenlegung, Herkunft, Kopie von Daten, Rechtsgrundlage) über das Telefonat mit der Ausbilderin verlangen. Damit kriegt man die bestimmt ziemlich schnell ins rotieren.
Ein Soldat unterliegt einer ärztlichen Schweigepflicht, wenn er kein Arzt ist - noch med. Informationen mitteilt?
Kannst Du das bitte ausführen?
Gerne:
1. Es werden med. Informationen mitgeteilt:
Bereits die Information, ob ein Patient sich bei einer medizinischen Einrichtung in ärztlicher Behandlung befindet ist von der ärztlichen Schweigepflicht umfasst (Also ein reines ja/nein).
Die Aussage, das der Soldat am selben Tag vorher um einen Termin zur Neukrankmeldung gebeten ist davon noch viel offensichtlicher umfasst. So eine Aussage umfasst ja sogar die Information "Der Soldat fühlt sich zur Zeit krank bzw. ist kränker geworden".
2. Soldatin im SanVersZ ist kein Arzt.
Richtig. Aber berufsmäßig tätige Gehilfe des Arztes.
Quelle für den "Quark"?
Auch das gerne!
Zu 1.)
A-800/3 105.
Zu 2.)
A-800/3 201. a) und c)
Die nun mehr akademische Diskussion geht doch mal wieder in eine völlig falsche Richtung: ein Fehlverhalten durch ein (möglicherweise?!) anderes Fehlverhalten wettzumachen durch das das eigene aufgeflogen ist.