Servus,
Nach dem Dienstzeitende ist man für eine gewisse Zeit Reservist und man kann selbstverständlich nicht in Länder reisen, die auf der Staatenliste stehen.
Gibt es da noch andere Länder, welche während der Zeit als Reservist, oder sogar darüber hinaus, nicht bereist werden dürfen (z.B Thailand oder Länder in Afrika/Südamerika)
Mit freundlichen Grüßen
Quelle?
Reservist ist jeder, der mindestens einen Tag gedient hat - und dann lebenslang.
... ein "Reiseverbot" gibt es nicht.
Bin 95 raus und habe eine Liste mit versch. Ländern erhalten in welche ich bis 2000 nicht reisen durfte. Wurde allerdings nicht kontrolliert. Hatte damals die Ue3
Zitat von: Fragestell am 30. Mai 2023, 22:05:56
Nach dem Dienstzeitende ist man für eine gewisse Zeit Reservist und man kann selbstverständlich nicht in Länder reisen, die auf der Staatenliste stehen.
Gibt es da noch andere Länder, welche während der Zeit als Reservist, oder sogar darüber hinaus, nicht bereist werden dürfen (z.B Thailand oder Länder in Afrika/Südamerika)
Das ist Quatsch. Dienstzeitende ist Dienstzeitende, danach kannst Du machen, was Du willst. Das geht der Bundeswehr nichts mehr an. Selbst wenn Du in Pjöngjang im Raketenprogramm arbeitest. Und in Länder, die auf der Staatenliste stehen (Thailand gehört nicht dazu) darfst Du auch während der Dienstzeit bereisen. Du musst nur kurz beim S2 vorbei, der war schon immer etwas genervt meinetwegen.
Hier mal der aktuelle Reiseführer: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/staatenliste-para-13-anleitung-sicherheitserklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Früher gab es Reiseverbote, heute nur noch Meldverpflichtungen (außer es gab ein SÜ-Ergebnis mit Auflagen).
Eine von dir beschriebene Mitarbeit in Nordkorea verstößt gegen andere Pflichten/Einschränkungen die man als ehemaliger SaZ bzw. pensionierter BS für einige Jahre nach DZE hat.
Man kann auch nach DZE nicht einfach tun und lassen was man will.
MkG
Zebra
Kann einem eigtl eine Reise in solche Länder auch untersagt werden oder sind sie rein meldepflichtig?
Ich zB mache Höhenbergsteigen und die höchsten Berge der Erde stehn halt nun mal neben Nepal und Indien in Pakistan und Kirgisistan.
Ich vermute, dass der Reisegrund auch wichtig zum Beurteilen der Lage ist oder irre ich mich da?
Der Reisegrund ist EIN Faktor. Die Frage ist eher, ob noch zusätzliche Auflagen hast. Das wüsstest du aber.
Geh einfach frühzeitig zu deinem S2 und lass dich beraten.
Zitat von: Zebra am 01. Juni 2023, 10:16:10
Früher gab es Reiseverbote, heute nur noch Meldverpflichtungen (außer es gab ein SÜ-Ergebnis mit Auflagen).
Eine von dir beschriebene Mitarbeit in Nordkorea verstößt gegen andere Pflichten/Einschränkungen die man als ehemaliger SaZ bzw. pensionierter BS für einige Jahre nach DZE hat.
Man kann auch nach DZE nicht einfach tun und lassen was man will.
MkG
Zebra
Wo findet man was zu dem Thema? Was darf man denn nicht?
M.K.n.
Wehrpflichtgesetz (WPflG) § 24 Wehrüberwachung; Haftung
es geht alles
war sogar zu Zeiten des Eisernen Vorhangs in Prag
musste halt vorher und Nachher zum S2