Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken wieder zur Bundeswehr zu gehen. Ich bin mittlerweile 41, HptFw d.R., ausgebildeter EloKaFw, übe auch seit 2010 regelmäßig.
Wie läuft das ab, wenn ich nach § 22 SLV Absatz 5.1 eingestellt werden möchte? Leider konnte mir das nicht wirklich beantwortet werden. Ansonsten würde ich mich auch als SaZ verpflichten.
(5) Reserveunteroffizierinnen und Reserveunteroffiziere können in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden, wenn sie
1.
als Angehörige einer Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere der Reserve mindestens den Dienstgrad ,,Unteroffizier" und als Angehöriger einer Laufbahn der Feldwebel der Reserve mindestens den Dienstgrad ,,Feldwebel" erreicht haben,
2.
in ihrem Dienstgrad mindestens vier Monate Wehrdienst geleistet und sich dabei für ihre Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten als geeignet erwiesen haben.
Es gibt aktuell keinen Bedarf seitens der Streitkräfte hierfür.
Danke für die Info. Ich hab mir auch schon gedacht, dass die Chance da eher gering ist. Dann werde ich wahrscheinlich als SaZ 25 wiederkommen und dann halt mit Mitte 50 in "Rente" gehen :)
Die Chance dann noch BS zu werden ist dann wohl eher gering. Muss ich denn auch 2 planmäßige BU´s vorweisen oder zählen auch die von Wehrübungen mit rein?
BU:
Zitat3.1.1 Formelle Teilnahmevoraussetzungen für das gesamte Auswahlverfahren
Für das Auswahlverfahren sind Portepeeunteroffiziere (in der Folge als Fw aufgeführt) teilnahmeberechtigt (Bezug 4),
die bis Beginn des Gesamtkonferenzzeitraumes zwei abgeschlossene planmäßige Beurteilungen/Regelbeurteilungen als Fw haben,
bei wiedereingestellten Soldaten dürfen dabei planmäßige Beurteilungen berücksichtigt werden, wenn sie in der gleichen Laufbahn erstellt wurden und nicht älter als fünf Jahre sind (hiermit wird festgelegt, dass Beurteilungen, welche einem Vorlagetermin vor dem 31.03.2018 zuzuordnen sind, nicht mehr berücksichtigt werden – betrifft nur wiedereingestellte Antragsteller),
deren Dienstzeit als SaZ nicht vor Abschluss des BS-Auswahlverfahrens endet (Stichtag: 31.10.2023),
gegen die zum Zeitpunkt der Auswahlkonferenz keine disziplinaren Ermittlungen geführt werden.
Für Ü40 hat auch §48 BHO eine große Bedeutung.
Danke, bisher spielte das für mich halt keine Rolle auch wenn ich schon öfters gefragt wurde. Wehrübungen habe ich immer gern gemacht und war durch meine Selbständigkeit zum Glück auch sehr flexibel was Dauer etc anging. BS wär für mich vielleicht ein nettes Goodie, aber auch wenn es nicht klappen sollte möchte ich aus Überzeugung dienen und kann auch damit leben dann wieder auszuscheiden. Zum Glück ist die "Rente" schon in trockenen Tüchern. Ich möchte eher noch eine Herausforderung, die ich halt so nicht habe. Das war auch ein Grund, warum ich immer regelmäßig Wehrübungen halte.
Dann geht es wahrscheinlich ab September/Oktober wieder los. Das Verfahren wurde ja schon eingeleitet.
Wieviel Vordienstzeit (aktiv) haben sie den?
Wenn sie als SAZ 12 eingestellt werden sollten dann sind Sie bei der Entlassung 53 und da spielt der BHO 48 eine große Rolle für BS.
Ja Sie brauchen 2 BU und dazu noch weitere Vorraussetzungen, wie z.b. eine gewisse Zeit in der Verwendung und Ausbildungsstufe 6 Abgeschlossen u.s.w. um überhaupt betrachtet zu werden.
Vorschlag, wenn es doch zum aktiven Dienst kommen soll.
Versuchen sie so lange wie möglich aktiv zu sein also SAZ 25, dazu kommt noch BFD anspruch und anschluss gehts in die Frührente.
Kommt ja auch darauf an, wieviel WÜ's gemacht wurden. Diese Zeit wird ja auch auf den damaligen SaZ angerechnet und vielleicht reicht dann die Restdienstzeit gar nicht aus um eingestellt zu werden?
Ich werde (höchstwahrscheinlich) als SaZ 25 wiederkommen, Vordienstzeiten sind zusammen mit 8 Jahren regulär und WÜ knapp 11 Jahre. Da ich aber keine "Meister"-Ausbildung benötige passt dass dann wohl laut meinem PersFw. Das wird halt derzeit geprüft.
Theoretisch wär vielleicht sogar eine Option als Offz wiederzukommen (Bachelor im Bereich IT), aber das ist jetzt für mich von der Tätigkeit weniger interessant und dazu bräuchte ich ja dann auch die Offz-Eignung und würde die Einstellung noch weiter hinausschieben.
Ich lass mich dann überraschen, wie es weitergeht. Zum Glück habe ich da keinen Stress, ansonsten würde ich das Risiko auch nicht eingehen. Aber Ziel war eh mit 55 in "Rente" zu gehen, also würde dass dann mit 14 Jahren nochmal ganz gut passen.
Danke für Eure Hinweise.
Deine ,,Eignung" musst du so, oder so unter ,,Beweis" stellen. Dazu wird dich das KarrC einladen und testen. Warum nicht gleich nach Köln?
Die Eignung habe ich schon. Aber die Tätigkeit allgemein als Offz ist nicht meins. Hatte damals auch mit dem Gedanken gespielt, OA zu werden aber dann doch verworfen. Und ich sag mir lieber ein guter UmP als ein mittelmäßiger Offz. Die Frage wurde mir aber auch schon gestellt.
Finanziell mache ich natürlich Abstriche, dafür habe ich aber eine Tätigkeit die mich erfüllt.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich dann wieder etliche Lehrgänge durchlaufen müsste. Jetzt habe ich eine Stelle in der Heimatnähe und ich kenne die Kameraden.
Nur zur Klarstellung:
Ein HptFw (d. R.) hat per Definition die Eignung zum Unteroffizier (mit Portepee), insoweit wird bei einem Wiedereinsteller diese Eignung weder festgestellt noch überprüft - da diese vorhanden ist.
Eine mögliche OA Eignung wird nicht im KC geprüft.
Muss ich eigentlich auf einen Umsetzer- oder Ergänzungslehrgang? Ich habe damals den Fw-Lehrgang kurz (6 Wochen) Heer gemacht, zusätzlich DP-Ausbildung.
Jetzt werde ich ja im Bereich CIR eingesetzt (wo ich auch geübt habe). Das konnte mir der Einplaner nicht sagen, da war er sich selbst nicht sicher. Ich weiß, ich muss für den DP noch 1-2 Lehrgänge machen.
Mich stört es nicht, ist nur interessehalber.
Laufbahnlehrgänge wirst du nicht mehr machen müssen.
Was immer du unter "Umsetzer- oder Ergänzungslehrgang?" verstehst.
Ich weiß jetzt nicht welche ATN´s bzw Abschnitte noch benötigt werden, die es beim regulären Fw-Lehrgang gäbe.
Früher gab es ja Umsetzerlehrgänge, wenn man die Truppengattung/Verwendung gewechselt hat. Deswegen meine Frage, ob es sowas in der Art für Reservisten gibt, die keine reguläre Fw-Ausbildung genossen haben. Tut mir leid, wenn das etwas kompliziert bzw unverständlich geschrieben war.
Welche Verwendung ist denn für Dich vorgesehen?
Auch hier:
ATN ist ATN - selbst wenn die Ausbildung "nur kurz" gewesen sein sollte.
Ich meinte nicht die Eignung als Feldwebel.
Was ich meinte ist die Eignung als Soldat.
Bei einer Bewerbung wurde die bis jetzt bei jedem, den ich kenne, überprüft.
Okay danke, das fiel mir jetzt halt ein ob es da noch Probleme geben könnte. Hätte mich jetzt aber nicht gestört, nochmal auf einen Lehrgang zu gehen. Auslernen tut man nie, und es hat sich ja auch in den letzten Jahren viel verändert.
Geplant bin ich als ElokaFw Elo SK
@ Micha88:
Ja, ne, ist klar - ein HptFw (d.R.) ist kein Soldat, kann ggf. keine Soldateneignung haben - deshalb muss diese geprüft werden ..
Es wird schon eine soldatische Eignung geprüft im Hinblick auf die Tauglichkeit und die Bewertung, ob eine Einstellung erfolgen kann. Je nachdem, wie lange die letzten RDL her sind von Befragung bis komplette Untersuchung; der zweite Teil, ob bspw. ein Prüfgespräch noch erforderlich ist, wird immer individuell entschieden.