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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: googleFrage am 06. Juni 2023, 20:59:56

Titel: Mindestverpflichtungszeit für mögliche Teilnahme an Scharfschützenlehrgängen
Beitrag von: googleFrage am 06. Juni 2023, 20:59:56
Moin,

Ich bin mir dessen bewusst, dass ihr alle auf Grund der vielen Fragen zum Thema Scharfschütze im Dreieck springen müsst, und hoffe trotzdem dass ihr etwas zu antworten wisst.

Ich möchte ganz gewiss nicht zur Bundeswehr, um ein überkrasser Sniper zu werden, allerdings hab ich hier im Forum und bei diversen Internetauftritten der Bundeswehr viel über die Ausbildung erfahren, aber nie darüber, für welchen Zeitraum man sich verpflichtet haben muss, um überhaupt für das Auswahlverfahren "eingeladen" zu werden.

Also, welche Verpflichtungszeit (SaZ2, SaZ4, SaZ8, etc...) braucht man, um neben denn sonstigen Kriterien, für das Auswahlverfahren in Betracht gezogen zu werden?

PS: (weil ich das wie gesagt schon bei anderen Fragen beobachtet habe) es nutzt doch niemandem, jeden Fragesteller dumm anzumachen oder zu verletzen, weil sie sich was wünschen, also versucht Vorbilder zu sein und es der Jugend besser beizubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Mindestverpflichtungszeit für mögliche Teilnahme an Scharfschützenlehrgängen
Beitrag von: F_K am 06. Juni 2023, 21:14:42
Die Regelverpflichtungszeit für Mannschafter ist 4+ Jahre, da kann man nach einer Inf Ausbildung auch 12 Wochen Lehrgang machen.
Titel: Antw:Mindestverpflichtungszeit für mögliche Teilnahme an Scharfschützenlehrgängen
Beitrag von: Ralf am 07. Juni 2023, 06:09:06
Richtig, mit der jeweiligen Regelverpflichtungszeit (ist in den meisten sogar 8 Jahre), auf die man sich nach der Einstiegszeit von 2 Jahren bei Erreichen des Ausbildungsziel weiterverpflichtet, erfüllt man immer die Voraussetzungen.