Guten Abend Kameraden,
Es ist ja seit dem 01.06.2023 die neue SAZV in Kraft. Dort steht jetzt, dass es den Ausnahmetatbestand so nicht mehr gibt und nur noch Dienst im Grundbetrieb oder außerhalb des Grundbetriebs.
1.) Gibt es hierzu eine Definition was als Grundbetrieb definiert ist? Ich habe dies leider in keiner Vorschrift gefunden.
Beispiel: Zählt ein 10 tägiges BiWak als Grundbetrieb, wenn dieses fern vom Standort durchgeführt wird?
Die Frage zielt auf folgendes ab:
Im Grundbetrieb kann ich den Soldaten Mehrarbeit aufzwingen (dadurch kann das Biwak von 06:00-18:00 Uhr gehen) und ich muss dem Soldaten lediglich 3h pro Tag gutschreiben (Pi mal Daumen)).
Wenn es sich hierbei nicht um den Grundbetrieb handelt kann laut neuer SAZV ein Tag "frei" gewährt werden für jeden Tag im Biwak.
Grüße
Ulrich
Die neueste Version der A-1420/34 beinhaltet die Durchführungsbestimmungen zu den neuen Vorgaben.
Wenn dies nicht die konkrete Frage im Einzelfall beantwortet.... helfen die Ansprechstellen SAZV der OrgBer ...
Zu finden auf YNSIDE unter dem Suchwort Arbeitszeit
3.2 Tätigkeiten im Dienst außerhalb des Grundbetriebes
310. Bei nachfolgenden Tätigkeiten und Vorhaben kann der Dienst außerhalb des Grundbetriebes
im Voraus angeordnet werden:
Heißt es jetzt das man bei einem mehrtägigen Biwak jetzt ggf. doch nur Mehrarbeit bekommt, weil in der Vorschrift ein kann steht ?
"Gefühlt" würde ich sagen, dass ein Ausbildungsbiwak eher Grundbetrieb ist, und kann ist kann.
Also Befehl lesen, was dieser dazu sagt - wenn niemand die kann Bestimmung nutzt, dann ist dies so (kann ist anders als muss oder soll).