Hallo,
Derzeit bin ich im Sanitätsdienst tätig und besuche an der Sanitätsakademie in München meinen Feldwebellehrgang. Danach werde ich zu einer Zivilen Ausbildungsweiterbildung (ZAW) geschickt. Gleichzeitig habe ich jedoch einen Versetzungsantrag für einen Dienstpostenwechsel beim Heer gestellt. Da es Unterschiede in der Ausbildung zwischen den Feldwebellehrgängen im Sanitätsdienst und beim Heer gibt, frage ich mich nun, ob ich nach meinem aktuellen Feldwebellehrgang an der Sanitätsakademie noch einmal den Feldwebellehrgang beim Heer absolvieren muss.
Von 2015 bis 2018 war ich beim Heer. Dort habe ich meine Grundausbildung und meinen Unteroffizier-Lehrgang in einem FA/UA Bataillon abgeschlossen. Anschließend bin ich 2018 zum Sanitätsdienst gewechselt, wo ich lediglich einen dreiwöchigen Wechsellehrgang an der Sanitätsakademie absolvieren musste. Jetzt ist es so, dass ich, wie oben beschrieben, meinen Feldwebellehrgang im Sanitätsdienst absolviere und wenn alles wie geplant läuft und mein Versetzungsantrag genehmigt wird, wieder zum Heer wechsle. Gibt es für diesen Wechsel auch einen ähnlichen Wechsellehrgang? Oder muss ich den Feldwebellehrgang beim Heer komplett neu absolvieren?
Bisher habe ich unterschiedliche Meinungen dazu gehört. Mein Personalfeldwebel (S1) ist der Ansicht, dass ich den Feldwebellehrgang erneut absolvieren müsste, wobei es die Möglichkeit gibt, dass ich möglicherweise nicht erneut bewertet werde (nach Prüfung des Wehrrechts usw.). Mein derzeitiger Personalbearbeiter (BAPers) hingegen ist der Meinung, dass heutzutage kein großer Unterschied mehr zwischen dem Feldwebellehrgang im Sanitätsdienst und dem Feldwebellehrgang beim Heer gemacht wird und es möglicherweise nur einen kurzen Wechsellehrgang von zwei oder drei Wochen geben könnte.
Aufgrund unterschiedlicher Meinungen, die ich bisher gehört habe, bin ich auf der Suche nach Erfahrungen oder Informationen von Personen, die bereits einen ähnlichen Wechsel vom Sanitätsdienst zum Heer hinter sich haben oder sich mit dieser Thematik auskennen. Gibt es tatsächlich einen deutlichen Unterschied in den Feldwebellehrgängen zwischen den beiden Bereichen? Ist es möglich, den Feldwebellehrgang beim Heer abzukürzen oder zu umgehen, wenn bereits ein Feldwebellehrgang im Sanitätsdienst absolviert wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73547.msg742076.html#msg742076
So jetzt ist es nun soweit und ich antworte hiermit für alle anderen die später mal zum Heer wechseln wollen. Glaubt nicht das was in dem link beschrieben ist. Trotz des Feldwebellehrgangs das ich dieses Jahr im Sanitätsdiensts gemacht habe, muss ich aufgrund des Dienstpostenwechsels zum Heer den kompletten Feldwebellehrgang nochmal in Delitzsch machen weil mir hierdurch eine ATN fehlt.
::)
Bitte genau lesen: In dem Link steht, dass eine Laufbahnprüfung eine Laufbahnprüfung ist. Du wirst also keine erneute LfbPrüfung machen.
Wenn dir ATN fehlen, sind die natürlich zu erlangen. Bist du bspw. StDstFw und wirst nun ITFw, musst du doch auch die ITFw-Ausbildung machen. Warum sollte das bei der allgemeinmilitärischen Ausbildung anders sein?
Zitat von: Ralf am 05. September 2023, 06:39:45
::)
Bitte genau lesen: In dem Link steht, dass eine Laufbahnprüfung eine Laufbahnprüfung ist. Du wirst also keine erneute LfbPrüfung machen.
Wenn dir ATN fehlen, sind die natürlich zu erlangen. Bist du bspw. StDstFw und wirst nun ITFw, musst du doch auch die ITFw-Ausbildung machen. Warum sollte das bei der allgemeinmilitärischen Ausbildung anders sein?
Beispiel JägerFw
Feldwebellehrgang AllgemeinmilitärischerTeil (FwLehrg AMT) > Ziel : Fw LaSK
Feldwebellehrgang, MilitärfachlicherTeil Truppendienst Infanterie Teil A > Ziel : GrpFhr
FwLehrg MFT TrDst Inf Teil B AK: JgFw > Ziel : JgFw
Feldwebel LaSK
"Befähigung als Führer, Ausbilder und Erzieher von Soldaten auf Gruppenebene eingesetzt zu sein. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten
querschnittliche Aufgaben eines Feldwebels wahrzunehmen und unter Beachtung zeitgemäßer Menschenführung die Grundsätze der
Methodik/Didaktik in der Durchführung von allgemein militärischen Ausbildungsvorhaben anwenden zu können." ... und dies mit "Prägung" für die TSK Heer ... ;)
Ich habe doch gefragt ob, ich nach einem bestehenden Feldwebellehrgang im SanDst und mit wechsel zur SKB erneut eunen Feldwebellehrgang absolvieren muss. Dann hätte man es einfach mir Ja antworten können, damit erst keine Verwirrung aufkommt. Bis jetzt haben die meisten in meinem Umfeld so verstanden, dass ich nicht erneut zum Fw Lehrgang muss, da ich doch schon Geländetage, Wehrrechtprüfung etc hinter mir habe.
Der SanDst hat doch ebenfalls einen Umsetzterlehrgang der dann nur 3 wochen geht. Beim Heer muss man gleich das volle Programm nochmal machen, obwohl die Wehrrechtprüfung sich ja eigentlich nicht unterscheiden dürfte...
Was denn jetzt: Heer oder SKB? Das Heer hat einen kleinen Teil "eigener" Sanität im Bereich der DSK, die SKB meines Wissens nach gar nicht?!
@ ChrisABC:
Ralf hat sehr nett auf StOffz Ebene die Hintergründe erläutert, LwPersFw hat ein Beispiel und Hintergründe geliefert.
Es wäre also jetzt an Dir, die Information zu geben, welche ATB (oder nunmehr TiV ID) für Deinen neuen Dienstposten gefordert sind und über welche ATB Du verfügst, dann kann man das Delta feststellen und daraus den Trainingsbedarf.
Randbemerkung:
Heer macht auf Feldwebelebene etwas mehr als "ein paar Geländetage" - hier schon noch eine Prägung Heer erforderlich, sofern der DP dies fordert.
Zitatobwohl die Wehrrechtprüfung sich ja eigentlich nicht unterscheiden dürfte
Richtig, die ist ja auch Teil der Laufbahnprüfung, du zielst ja selbst auf die Inhalte der Laufbahnprüfung ab, obwohl du mir vorwirfst, hier Unklarheiten zu erzeugen. Diese gewissen Anteile sind grds. von allen anerkannt und in Form einer Prüfung, die die SLV vorschreibt, einmal zu bestehen.
Und darüber hinaus musst du wohl noch ergänzende Ausbildungsabschnitt machen Geländetage, ggf. Waffen und was weiß ich.. Wenn es keinen "UmsetzLg" gibt und auch keine andere Möglichkeit, die entsprechenden ATN zu erlangen, so ist dre gesamte Lg erneut zu durchlaufen (!), die Teile der Laufbahnprüfung werden aber nicht mehr als solche gewertet.
Zitat von: ChrisABC am 05. September 2023, 11:26:10
Beim Heer muss man gleich das volle Programm nochmal machen, obwohl die Wehrrechtprüfung sich ja eigentlich nicht unterscheiden dürfte...
Es geht wie gesagt nicht nur um einzelne Fächer...
Nach dem FwLg I Heer sollen Sie befähigt sein...
+ als Führer/in, Ausbilder/in, Erzieher/in (Fhr, Ausbr und Erzhr auf der Ebene Gruppe (Grp) und im Gefechtsdienst aller Truppen (GefDstaTr)
+ Sie können Ausdauer- und Krafttraining unter einfachen Bedingungen selbstständig durchführen, um ihre Leistungsfähigkeit zu steigern
+ Sie können Aufgaben als Vorgesetzte und Fhr in einem Feldwebeldienstgrad wahrnehmen und dabei die Grundsätze der Inneren Führung anwenden
+ Sie sind befähigt, im Gruppenrahmen Ausb selbstständig vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten
+ Sie müssen sie eine Grp in wechselnden Lagen als GrpFhr und unter erschwerten Bedingungen mit allen querschnittlichen Handwaffen in der Sicherung führen können
+ Sie können als GrpFhr in der Grundausbildung (GA) eingesetzt werden
... und dies eben ausgerichtet auf Ihre Verwendung im Heer ...
Zitat von: Ralf am 05. September 2023, 13:44:43
ZitatDiese gewissen Anteile sind grds. von allen anerkannt und in Form einer Prüfung, die die SLV vorschreibt, einmal zu bestehen.
Und darüber hinaus musst du wohl noch ergänzende Ausbildungsabschnitt machen Geländetage, ggf. Waffen und was weiß ich.. Wenn es keinen "UmsetzLg" gibt und auch keine andere Möglichkeit, die entsprechenden ATN zu erlangen, so ist dre gesamte Lg erneut zu durchlaufen (!), die Teile der Laufbahnprüfung werden aber nicht mehr als solche gewertet.
Heißt also ich durchlaufe den Fw Lehrgang ganz normal, muss aber nicht nocheinmal die Wehrrecht Prüfung bestehen, weil ich die ja schonmal im SanDst bestanden habe?
Wie sieht es aus mit den sportlichen Leistungen? BFT und 3000m Gepäcklauf musste man auf dem Fw Lehrgang ebenfalls bestehen. Also werden auf meinem FwLehrgang beim Heer werden früheren Leistungen auch übernommen und es findet keine ernejte Benotung statt?
ZitatHeißt also ich durchlaufe den Fw Lehrgang ganz normal, muss aber nicht nocheinmal die Wehrrecht Prüfung bestehen, weil ich die ja schonmal im SanDst bestanden habe?
Und andere Teile, die zu Laufbahnprüfung gehören. An diesen Abschnitten wirst du nur teilnehmen.
Den Rest wirst du ganz normal mitmachen und bestehen müssen, denn sonst gibt es keine ATN.
@ ChrisABC:
Gehe davon aus, dass Du an ALLEN Prüfungen teilnehmen wirst - es werden für Dich halt keine Laufbahnprüfungen sein - Noten gibt es trotzdem, genauso wie einen Beurteilungsbeitrag.
Randbemerkung:
Vom zukünftigem Führungspersonal kann und sollte der Dienstherr (und auch man selber) auch ohne Laufbahnprüfung beispielgebende Leistungen erwarten.
(Als Heeresfeldwebel wegen "Bestehen" des BFT nachzufragen, hat schon was ... )
Zitat von: F_K am 06. September 2023, 13:02:54
@ ChrisABC:
Gehe davon aus, dass Du an ALLEN Prüfungen teilnehmen wirst - es werden für Dich halt keine Laufbahnprüfungen sein - Noten gibt es trotzdem, genauso wie einen Beurteilungsbeitrag.
Randbemerkung:
Vom zukünftigem Führungspersonal kann und sollte der Dienstherr (und auch man selber) auch ohne Laufbahnprüfung beispielgebende Leistungen erwarten.
(Als Heeresfeldwebel wegen "Bestehen" des BFT nachzufragen, hat schon was ... )
Keine Sorge ich hatte schon nicht vor keine Leistungen auf diesem Fw Lehrgang zu erbringen. Bekanntermaßen soll es beim Heer ja ein wenig anspruchsvoller sein als im SanDst. Deswegen habe ich die Befürchtung das ich diesmal eventuell schlechter Abschneiden könnte als auf dem Fw-Lehrgang dafür (Gesamtnote 1,7) und bei der Beurteilung dann nur auf dem letzten Fw-Lehrgang geschaut wird.
Leider kann ich in der SLV auch keine Informationen heraus lesen, wo drin steht, dass man die Laufbahnprüfungen wie die schonmal bestanden wurden wie Wehrrecht etc bei dem zweiten Feldwebellehrgang nur Teilgenommen werden muss. Ich kann ebenfalls nicht finden was alles zu einer Laufbahnprüfung gehört? Ist es Wehrrecht, Sport, Biwak???
Um es mal ganz auf die Spitze zu treiben UND NEIN es DIENT ausschließlich nur zum Verständnis! Sagen wir ich bestehe die Laufbahnprüfungen die mir für die fehlende ATN fehlen. Wehrrecht und Sport wird teilgenommen aber voll verhauen mit einer Note 5 (Ich weiß unrealistisch und nicht die Absicht!). Welche Noten kommen dann auf das Zeugnis? Die alten oder die Neuen? Wie kann dann trotzdem der Feldwebellehrgang als bestanden gelten trotz der 5er und mir die fehlende ATN zugewiesen werden???? Muss der Fw Lehrgang nicht dennoch GESAMT Bestanden werden???
Dies wäre im Detail im Prüfungsbefehl nachzulesen, ist in der Regel VS eingestuft, wird hier also nicht diskutiert.
... gehe mal davon aus, wer den BFT, ggf. In der Wiederholung nicht besteht, wird vom Lehrgang abgelöst.
Zitat von: ChrisABC am 06. September 2023, 21:30:25
Zitat von: F_K am 06. September 2023, 13:02:54
@ ChrisABC:
Gehe davon aus, dass Du an ALLEN Prüfungen teilnehmen wirst - es werden für Dich halt keine Laufbahnprüfungen sein - Noten gibt es trotzdem, genauso wie einen Beurteilungsbeitrag.
Randbemerkung:
Vom zukünftigem Führungspersonal kann und sollte der Dienstherr (und auch man selber) auch ohne Laufbahnprüfung beispielgebende Leistungen erwarten.
(Als Heeresfeldwebel wegen "Bestehen" des BFT nachzufragen, hat schon was ... )
Keine Sorge ich hatte schon nicht vor keine Leistungen auf diesem Fw Lehrgang zu erbringen. Bekanntermaßen soll es beim Heer ja ein wenig anspruchsvoller sein als im SanDst. Deswegen habe ich die Befürchtung das ich diesmal eventuell schlechter Abschneiden könnte als auf dem Fw-Lehrgang dafür (Gesamtnote 1,7) und bei der Beurteilung dann nur auf dem letzten Fw-Lehrgang geschaut wird.
Leider kann ich in der SLV auch keine Informationen heraus lesen, wo drin steht, dass man die Laufbahnprüfungen wie die schonmal bestanden wurden wie Wehrrecht etc bei dem zweiten Feldwebellehrgang nur Teilgenommen werden muss. Ich kann ebenfalls nicht finden was alles zu einer Laufbahnprüfung gehört? Ist es Wehrrecht, Sport, Biwak???
Um es mal ganz auf die Spitze zu treiben UND NEIN es DIENT ausschließlich nur zum Verständnis! Sagen wir ich bestehe die Laufbahnprüfungen die mir für die fehlende ATN fehlen. Wehrrecht und Sport wird teilgenommen aber voll verhauen mit einer Note 5 (Ich weiß unrealistisch und nicht die Absicht!). Welche Noten kommen dann auf das Zeugnis? Die alten oder die Neuen? Wie kann dann trotzdem der Feldwebellehrgang als bestanden gelten trotz der 5er und mir die fehlende ATN zugewiesen werden???? Muss der Fw Lehrgang nicht dennoch GESAMT Bestanden werden???
Kamerad, nochmal - da Sie Fw in der TSK Heer werden wollen ... benötigen Sie die
ATB Fw LaSK , da auf dieser ATB die weitere militärfachliche Ausbildung aufbaut.
Diese bekommen Sie nicht durch "Hand auflegen" - sondern nur durch absolvieren dieses Lehrgangs. [ FwLehrg I (neu) / FwLehrg AMT (alt) ]
Davon zu trennen ist das Thema Laufbahnprüfung.
Wenn Sie den Fw-Lehrgang bei San mit Erfolg abgeschlossen haben, sollten die Anteile auf die
allgemeinmilitärische Fw-Ausb angerechnet werden - also keine nochmalige Bewertung.
Bzw. genügt hier auch schon Ihr Unteroffizier-Lehrgang in einem FA/UA Bataillon.
Erfragen Sie dies am besten nach Anreise zum Lehrgang beim InspFw.
Grundsätzlich müssen Sie als FA eine Feldwebelprüfung (
§ 18 Absatz 2 SLV) mit Erfolg ablegen.
Diese Prüfung setzt sich aus einem allgemeinmilitärischen
und einem militärfachlichen Teil zusammen.
Die militärfachliche Ausbildung muss gemäß SLV mehrere Monate dauern und in Form von Lehrgängen stattfinden.
Der FwLehrg II ist der
militärfachliche Laufbahnlehrgang für alle FA AllgFachDst und FA TrD und schließt mit dem
militärfachlichen Teil der Laufbahnprüfung ab.