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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Berkkan am 13. Juni 2023, 07:58:08

Titel: Krankheit
Beitrag von: Berkkan am 13. Juni 2023, 07:58:08
Ich habe mir einen Termin beim Truppenarzt gemacht, dies auch mit dem mir vorgesetzten Hauptmann abgesprochen, allerdings hat nun mein Spieß und Disziplinarvorgesetzter meinen Hauptmann angerufen um ihn nach meinem Krankheitsbild zu fragen, ist sowas nicht eigentlich verboten?
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: F_K am 13. Juni 2023, 08:17:26
Übliches Meldeverfahren (Neukrankmeldung Gezi / im Zg) eingehalten?
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: christoph1972 am 13. Juni 2023, 15:29:36
Ähm, "Spieß" aka KpFw aka Innendienstverantwortlicher ist kein Disziplinarvorgesetzter. Das ist in der Regel der KpChef.

Also hat nun wer, wen mit welcher Fragestellung angerufen? Der KpFw den "Hauptmann" in der Funktion ZgFhr wegen der Neukrankmeldung?

Der Soldat empfängt normalerweise den Krankenmeldeschein beim KpFw/dem GeZi damit der Soldat damit zum TrArzt geht, der da seine Empfehlung oder andere Dinge einträgt, damit der Disziplinarvorgesetzte, dann ggf. ein KzH genehmigen genehmigen kann.
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: Micha88 am 13. Juni 2023, 16:57:24
Da steht Spieß UND DV .. also werden wohl beide was dazu gesagt haben.
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: Micha88 am 13. Juni 2023, 16:59:08
Im übrigen geht das Krankheitsbild von dir niemanden etwas an. Wenn dich jemand danach fragt, musst du diese Frage nicht beantworten.
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: ulli76 am 13. Juni 2023, 17:44:31
Wie ich das verstanden habe: Er hat es mit dem Hauptmann besprochen und Spieß UND der DV haben den Hauptmann gefragt.
Also Schweigepflicht hat (vereinfacht) nur der Truppenarzt und das medizinische Personal.
Chef und Spieß dürfen natürlich fragen- sie bekommen je nach dem wen sie fragen keine Antwort.
Hast du es mit dem Hptm im Vertrauen besprochen, wäre es ggf. ein Datenschutzverstoß.
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: F_K am 13. Juni 2023, 18:11:12
Anmerkung:

Wenn der TE sich nicht ans Verfahren gehalten hat, ist die Frage, ob es ein NOTfall war schon berechtigt.
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: wolverine am 13. Juni 2023, 18:18:01
Die Frage möglicherweise, aber die Antwort nicht
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: F_K am 13. Juni 2023, 19:28:49
Der Vorgesetzte ist weder Arzt, noch San Personal, damit unterliegt er nicht der (arztlichen) Schweigepflicht - und selbst wenn, ist die Frage, ob es ein Notfall war, nicht geschützt.
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: ulli76 am 13. Juni 2023, 22:16:11
Wo steht da was von Notfall?
Titel: Antw:Krankheit
Beitrag von: BulleMölders am 14. Juni 2023, 07:53:04
Und schon wieder geht es los, es werden wieder Fakten von gewissen Leuten in die Frage hinein interpretiert um auch ja noch mal seinen Senf dazu geben zu können.
Es wurden Fragen an den TE gestellt um den Sachverhalt klarer zu machen.
Kann man nicht abwarten bis diese Fragen beantwortet sind und dann Antworten? Und sollten diese Fragen nicht beantwortet werden, dann bekommt der TE halt keine Antwort auf seine Frage, denn scheinbar ist das Anliegen dann ja doch nicht so wichtig.