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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Ecki1990 am 20. Juni 2023, 14:03:03

Titel: Studieren nach DZE in Nicht-EU-Land
Beitrag von: Ecki1990 am 20. Juni 2023, 14:03:03
Hallo Leute  :)
Ich war 8 Jahre bei der BW und habe 3 Jahre BFD. Ich habe die ersten 2 Jahre meinen Techniker gemacht und will nun ein darauf aufbauendes Studium in England beginnen. Meine BFD-Beraterin meinte, ich solle mir lieber einen triftigen Grund überlegen, weshalb es ein nicht-EU-Land sein muss und ich das nicht in Deutschland machen kann. Sie sagte, dass Auslandssemester nichtmehr nur vom BFD sondern vom BA-Pers (falls ich das richtig verstanden habe) abgesegnet werden müssen und dass die Maßnahme ohne Angabe eines TRIFTIGEN Grundes zu 100% abgelehnt werden würde..

Meine Gründe sind natürlich die persönliche Weiterentwicklung bezüglich meiner Softskills wie Selbstständigkeit und interkulturelle Bildung.. Außerdem natürlich die sprachliche Weiterentwicklung  ::)

Hat hier Jemand Tipps wie ich diese Menschen davon überzeugen kann, mir mein Auslandssemester zu bezahlen ?

In meinem "Weiterbildungs-pott" sind noch rund 7000€ und das Studium würde rund 8000€ kosten (Die Differenz zahle ich dann logischerweise selbst)
Titel: Antw:Studieren nach DZE in Nicht-EU-Land
Beitrag von: christoph1972 am 20. Juni 2023, 15:38:47
Hallo!

TRIFTIG i. S. der Rechtssprechung meint in aller Regel ein relatives Alleinstellungsmerkmal.

Persönliche Weiterentwicklung bezüglich der Softskills wie Selbstständigkeit und interkulturelle Bildung sowie die sprachliche Weiterentwicklung. Naja, bei einem SaZ 8 mit Techniker-Abschluß geht man wohl nicht ganz zu Unrecht davon aus, dass da schon Selbstständigkeit vorhanden ist. Interkulturelle Bildung? Für welche berufliche Zukunft? Das ist mehr der persönlichen Lebensführung zuzurechnen, genau wie sprachliche Weiterentwicklung, die auch durch Unterricht in Deutschland zur Erlangung eines Sprachdiploms möglich wäre. Würde es sich um einen bilingualen oder binationalen Studiengang handeln, wo die Studien- und Prüfungsordnung der deutschen Hochschule, dass zwingend vorsieht, dann wäre das ein triftiger Grund - und somit eben auch ein Alleinstellungsmerkmal.

So ist das hart ausgedrückt, individuelle Persönlichkeitsentwicklung auf Steuerzahlerkosten.
Titel: Antw:Studieren nach DZE in Nicht-EU-Land
Beitrag von: F_K am 20. Juni 2023, 15:52:16
Die Maßnahmen leiten sich ja aus dem Berufsziel ab, ist ja im Plan dokumentiert - und wer clever war, hat es so formuliert, dass diese Maßnahme nun zwingend/ triftig ist.

Ist eine solche Basis nicht gegeben, und das Berufsziel auch durch eine Maßnahme im EU Land erreichbar - dann ist das so.

Ist halt individuell.
Titel: Antw:Studieren nach DZE in Nicht-EU-Land
Beitrag von: Thomi35 am 20. Juni 2023, 17:51:27
Das wäre dann der dritte Thread mit dem Thema. Da es sich auch in erster Linie nicht um ein finanzielles Thema handelt verweise ich einmal auf den Thread, in dem weiterdiskutiert werden kann:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,57033.0.html

Dieses Thema schließe ich hier.