Moin,
Hab heute eine Mahnung meiner alten Krankenkasse bekommen über einen Betrag von 8000 Euro für die vergangenen 7 Monate die ich bei der Bundeswehr bin. Ich hab der Krankenkasse schon alles geschickt wie Beginn der Pflegeversicherung, Einberufungsbescheid und auch nochmal eine Bestätigung über das bestehen einer Pflegepflichtversicherung.
Leider ohne Ergebnis, denn die Beiträge werden weiterhin eingefordert.
Ich versteh auch nicht ganz warum die Krankenkasse überhaupt etwas fordert denn ich habe mich nie selbst bei dieser Versichert. Vor meiner Zeit bei der Bundeswehr war ich Student und habe in der Übergangszeit von Studium bis Bundeswehr knapp 2 Monate gearbeitet bei der ich auch von meinem Arbeitgeber bei der Versicherung gemeldet wurde. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnis und nahtlosen Übergang in die Bundeswehr bin ich dann davon ausgegangen das der Arbeitgeber mich dann auch wieder abmeldet. Was anscheinend aber nicht passiert ist weshalb ich dann die ganzen Nachweise geschickt habe.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten gibt es jetzt noch die 8000 Euro nicht bezahlen zu müssen denn einfach so mal so viel Geld hab ich jetzt auch nicht wirklich locker und ganz ehrlich sehr ich das auch nicht ein das zu bezahlen
Was haben sie Dir denn konkret geantwortet, warum sie das Geld von Dir einfordern?
1. Maßnahme !!!
Legen Sie vorsorglich gegen den Forderungsbescheid Widerspruch ein.
Schriftlich, mit Einschreiben per Rückschein.
Fristen im Bescheid beachten!
Erläutern Sie nochmals die Ereignisse und weisen Sie die Forderung zurück.
Geben Sie an, dass es nicht Ihre Verpflichtung gewesen ist, der KK mitzuteilen, dass Sie in ein Wehrdienstverhältnis eingetreten sind.
Sondern das dies durch Ihrem Arbeitgeber, bzw die Bundeswehr hätte erfolgen müssen.
Bitten Sie darum das man Ihnen mitteilt, warum die KK trotzdem an den Forderungen gegen Sie festhält.
Das lässt erstmal mehr Zeit, die Angelegenheit zu klären.
Im welchen Status sind Sie denn ?
FWDL ? SaZ ?
Wenn SaZ, auf wieviele Jahre ist Ihre Dienstzeit aktuell festgesetzt ?
Haben Sie mit den Einberufungsunterlagen auch Schreiben für die KK erhalten ?
Momentan ist meine Dienstzeit auf 2 Jahre festgesetzt bis ich meine ZAW abgeschlossen habe. Eingestellt wurde ich als SaZ12. Bei meinen Einstellungsunterlagen war kein Zettel für die KK dabei weshalb ich mir dann auch nicht weiter Gedanken gemacht habe bis ich die erste Forderung bekommen habe. Ich hab auch schon mehrmals bei denen angerufen sowie ebenfalls meine Mutter da ich davor über diese Familienversichert war. Ich SELBST habe noch nie eine Versicherung bei der KKH abgeschlossen oder irgendwas bei denen Unterschrieben und auch mich noch nie bei denen nach Versicherungen informiert.
Ich kann leider auch nicht sagen warum diese an den Forderungen festhalten da man mir am Telefon keine Auskunft gibt. Ich werde immer nur abgewimmelt mit dem Versprechen das sich da jemand drum kümmern würde.
Wieviel Bescheide zur Nachforderung haben Sie denn schon erhalten und welche Rechtsgrundlagen sin denn in diesem Bescheid angegeben?
Auch würde ich nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich die angebliche Mitgliedschaft in der KKH besteht.
Wobei das eigentlich alles in dem Nachforderungsbescheid stehen sollte.
Einfach mal die dort angegebenen Gesetze nachlesen.
Dies :
Zitat von: Manticore am 09. Juli 2023, 01:54:37
Ich SELBST habe noch nie eine Versicherung bei der KKH abgeschlossen .
passt aber nicht zu:
Zitat von: Manticore am 08. Juli 2023, 21:00:00
und habe in der Übergangszeit von Studium bis Bundeswehr knapp 2 Monate gearbeitet bei der ich auch von meinem Arbeitgeber bei der Versicherung gemeldet wurde.
Denn auch wenn es nur 2 Monate waren...
Waren Sie in dieser Zeit selbst versichert und es wurden von Ihrem Arbeitgeber und Ihnen Beiträge gezahlt, wenn es sich um eine normale sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gehandelt hat.
D.h. vor Einstellung waren Sie nicht mehr familienversichert und damit sind SIE der Ansprechpartner für die Versicherung, nicht Ihre Eltern.
Nochmals der dringende Rat...
Legen Sie umgehend Widerspruch - innerhalb der vorgegebenen Frist - gegen den Forderungsbescheid ein.
Tun Sie dies nicht und er wird endgültig wirksam, müssen Sie zahlen, egal was danach kommt...
Zitat von: BulleMölders am 09. Juli 2023, 08:44:00
Wieviel Bescheide zur Nachforderung haben Sie denn schon erhalten und welche Rechtsgrundlagen sin denn in diesem Bescheid angegeben?
Also ich hab genau einen Bescheid bekommen in dem die Rechtsgrundlage drin steht. Das Schreiben habe ich aber erst knapp 6Monate nach meiner Einstellung bekommen. Dort steht drin das mein bisheriger Arbeitgeber mich ab 1.10 abgemeldet hat bzw die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses gemeldet hat. Da sie dann nichts mehr von mir gehört haben (weil ich dachte das es sich damit erledigt hat) konnten sie die Weiterversicherung nicht mit mir klären. Nach gesetzlichen Regelungen bleib ich anscheinend ab dem 1.10 bei denen weiter versichert
Vermutlich geht die Krankenkasse von einer freiwilligen Versicherung aus. Mangels weiterer Angaben berechnet sie dann den Höchstsatz, welcher sich aus den Beitragssätzen (KV + Pflegeversicherung) und der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Das käme dann (einschließen der auch zahlenden Arbeitgeberanteile) von der angegebenen Größenordung hin.
Ich muß auch den Hinweis von @LwPersFw wiederholen: Unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen!
Zitat von: Manticore am 09. Juli 2023, 11:46:08
Nach gesetzlichen Regelungen bleib ich anscheinend ab dem 1.10 bei denen weiter versichert
Welche gesetzlichen Regelungen, Paragraphen nennt denn die Krankenkasse, die dies festlegen ??
Denn Ihr Arbeitgeber hat ja korrekt gemeldet:
"§ 204 SGB V Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst
(1) Bei Einberufung zu einem Wehrdienst hat bei versicherungspflichtig Beschäftigten der Arbeitgeber (...) der zuständigen Krankenkasse unverzüglich zu melden."
Zitat von: LwPersFw am 09. Juli 2023, 22:13:47
Zitat von: Manticore am 09. Juli 2023, 11:46:08
Nach gesetzlichen Regelungen bleib ich anscheinend ab dem 1.10 bei denen weiter versichert
Welche gesetzlichen Regelungen, Paragraphen nennt denn die Krankenkasse, die dies festlegen ??
In dem Schreiben wird kein Paragraf genannt. Dort steht nur Zitat: "Ihr bisheriger Arbeitgeber hat uns das Ende der Beschäftigung gemeldet. [...] Einzelheiten zu ihrer Weiterversicherung konnten wir deshalb nicht mit Ihnen gemeinsam klären. Nach den gesetzlichen Regelungen bleiben die ab dem 1.10.2022 Mitglied der Kaufmännischen Krankenkasse."
Nach diesem Schreiben habe ich dort sofort angerufen und dort wurde dann zu mir gesagt ich solle Einberufungsbescheid und Bestätigung über eine bestehende Pflegeversicherung schicken. Wurde dann gemacht und damit wurde dann gesagt das es sich erledigt habe. 1 1/2 Monate später (also am Samstag diese Woche) kam dann das Schreiben über Forderungen der letzten 8 Monaten in höhe von 910 Euro x 8 Monate.
In den gesamten Schreiben wird auch nur jeweils ein Paragraf gennant und zwar (§ 23 Abs. 1 SGB IV, § 3 BVV) welcher aber nichts über die "gesetzlichen Regelungen zur Weiterversicherung" enthält
ich würde ich zusammen mit dem Sozialdienst der Bundeswehr ein Schriftstück aufsetzten, welches
-die notwendigen gesetzlichen Grundlagen aufführt, welche zum Beendigung der Mitgliedschaft in der Kaufmännischen Krankenkasse geführt hat. Also dein Dienstantritt bei der Bundeswehr.
-Nochmal die Einberufungsnachweis, Nachweis der Pflegepflichtversicherung und Bestätigung des Endes deines letzten Beschäftigungsverhältnis (alter Arbeitsvertrag)
Dieses Schriftstück sollte bitte entsprechend ausdrucksstark formuliert werden!
Zitat von: Manticore am 10. Juli 2023, 05:20:51
Zitat von: LwPersFw am 09. Juli 2023, 22:13:47
Zitat von: Manticore am 09. Juli 2023, 11:46:08
Nach gesetzlichen Regelungen bleib ich anscheinend ab dem 1.10 bei denen weiter versichert
Welche gesetzlichen Regelungen, Paragraphen nennt denn die Krankenkasse, die dies festlegen ??
In dem Schreiben wird kein Paragraf genannt. Dort steht nur Zitat: "Ihr bisheriger Arbeitgeber hat uns das Ende der Beschäftigung gemeldet. [...] Einzelheiten zu ihrer Weiterversicherung konnten wir deshalb nicht mit Ihnen gemeinsam klären. Nach den gesetzlichen Regelungen bleiben die ab dem 1.10.2022 Mitglied der Kaufmännischen Krankenkasse."
Nach diesem Schreiben habe ich dort sofort angerufen und dort wurde dann zu mir gesagt ich solle Einberufungsbescheid und Bestätigung über eine bestehende Pflegeversicherung schicken. Wurde dann gemacht und damit wurde dann gesagt das es sich erledigt habe. 1 1/2 Monate später (also am Samstag diese Woche) kam dann das Schreiben über Forderungen der letzten 8 Monaten in höhe von 910 Euro x 8 Monate.
In den gesamten Schreiben wird auch nur jeweils ein Paragraf gennant und zwar (§ 23 Abs. 1 SGB IV, § 3 BVV) welcher aber nichts über die "gesetzlichen Regelungen zur Weiterversicherung" enthält
Die (vermeintliche) Versicherungspflicht ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V. Allerdings schießt die KKH da völlig über das Ziel hinaus. Deine Versicherungsfreiheit ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Vom "Spieß" eine Dienstzeitbescheinigung ausstellen lassen und dann unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V an die KKH schicken. Das natürlich unter Versand mit Einschreiben/Rückschein und das Schreiben als Widerspruch bezeichnen und zur Begründung die Versicherungsfreiheit gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V aufführen und zum Nachweis auf die Dienstzeitbescheinigung verweisen. Für den Nachweis der Pflegepflichtversicherung die Police der privaten Pflegepflichtversicherung in Kopie beifügen.
Also kleines Update: Ich habe heute nochmals bei der Versicherung angerufen und dort war eine sehr hilfsbereite Dame die gesagt hat das sie mich morgen zurückruft. Ich gehe jetzt mal davon aus das sich das ganze erledigt hat bzw. Sich in naher Zukunft klärt. Danke für die Antworten. Ich hoffe ich muss hier unter diesem Thema nichts mehr Posten.
Zitat von: Manticore am 10. Juli 2023, 15:19:31
Also kleines Update: Ich habe heute nochmals bei der Versicherung angerufen und dort war eine sehr hilfsbereite Dame die gesagt hat das sie mich morgen zurückruft. Ich gehe jetzt mal davon aus das sich das ganze erledigt hat bzw. Sich in naher Zukunft klärt. Danke für die Antworten. Ich hoffe ich muss hier unter diesem Thema nichts mehr Posten.
Trotzdem sollten Sie, wie oben schon öfters geraten, schriftlich Widerspruch einlegen.