Guten Tag,
da ich derzeit leider keinen Zugang zum Intranet habe und ich es nicht mehr genau weiß folgende Frage:
Am 01.06.23 trat eine Änderung der o.g. Vorschrift/ Reglung in Kraft.
Was genau hat sich bzgl. der Anrechenbarkeit von Fahrzeiten auf die Dienstzeit dabei geändert?
Bin ich richtig der Annahme, dass die Änderung einen 1:1 Ausgleich vorsieht, auch als Fahrer von Privat-Kfz bei einem erheblichen dienstlichem Interesse, oder bleibt das bei einer 1/3 ,,Vergütung"?
Vielen Dank euch im Voraus.
Bei privat KfZ macht die Vorschrift keinen Unterschied ob erhebl. dienstl. Interesse oder nicht.
Das hätte m.E.n. auch nur Auswirkung auf die Erstattung der RK.