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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Gast2023 am 10. Juli 2023, 17:26:43

Titel: Durchführungsvorschrift SAZV
Beitrag von: Gast2023 am 10. Juli 2023, 17:26:43
Guten Tag,

da ich derzeit leider keinen Zugang zum Intranet habe und ich es nicht mehr genau weiß folgende Frage:
Am 01.06.23 trat eine Änderung der o.g. Vorschrift/ Reglung in Kraft.
Was genau hat sich bzgl. der Anrechenbarkeit von Fahrzeiten auf die Dienstzeit dabei geändert?
Bin ich richtig der Annahme, dass die Änderung einen 1:1 Ausgleich vorsieht, auch als Fahrer von Privat-Kfz bei einem erheblichen dienstlichem Interesse, oder bleibt das bei einer 1/3 ,,Vergütung"?
Vielen Dank euch im Voraus.
Titel: Antw:Durchführungsvorschrift SAZV
Beitrag von: ReFue am 11. Juli 2023, 13:33:54
Bei privat KfZ macht die Vorschrift keinen Unterschied ob erhebl. dienstl. Interesse oder nicht.
Das hätte m.E.n. auch nur Auswirkung auf die Erstattung der RK.